Sanhedrin — Blatt 76b

1er meint es wie folgt: wer ist ein schlauer Bösewicht? Der seine mannbare Tochter sitzen läßt. Ferner sagte R. Kahana im Namen R. A͑qibas: Hüte dich vor einem, der dir auf seine Weise rät.

2R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Über einen, der seine Tochter an einen Greis verheiratet, oder seinem unerwachsenen Sohne eine Frau gibt, oder einem Nichtjuden einen Fund zurückgibt, spricht die Schrift: um zusammenzutun die Trunkene mit der Durstigen; einem solchen wird der Herr nie verzeihen mögen.

3Man wandte ein: Über den, der seine Frau wie sich selbst liebt und sie mehr als sich selbst ehrt, und der seine Söhne und seine Töchter auf den rechten Weg leitet und sie nahe ihrer Reife verheiratet, spricht die Schrift: so wirst du erfahren, daß wohlbehalten dein Zelt; du musterst deine Behausung, vermissest nichts!? – Nahe ihrer Reife ist es anders.

4Die Rabbanan lehrten: Über den, der seine Nachbarn liebt, der sich seiner Verwandten annimmt, der die Tochter seiner Schwester heiratet, und der einem Armen in seiner Not einen Sela͑ borgt, spricht die Schrift: dann wirst du rufen, und der Herr wird antworten.

5Die Rabbanan lehrten: Ihn und sie, ihn und eine von ihnen – so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt: ihn und beide. –

6Worin streiten sie? Abajje erwiderte: Sie streiten über die Auslegung dieser Schriftstelle.

7R. Jišma͑él erklärt: ihn und sie, ihn und eine von ihnen, denn griechisch heißt eines ἕν , während es hinsichtlich der Mutter der Schwiegermutter aus einer Schriftauslegung gefolgert wird; R. A͑qiba aber erklärt: ihn und sie, ihn und sie beide, somit spricht diese Schriftstelle auch von der Mutter der Schwiegermutter.

8Raba erwiderte: Sie streiten über die Schwiegermutter nach dem Tode [seiner Frau]. R. Jišma͑él ist der Ansicht, auf die Schwiegermutter nach dem Tode [seiner Frau] sei der Tod durch Verbrennung gesetzt, und R. A͑qiba ist der Ansicht, dies sei nur verboten.

9FOLGENDE WERDEN DURCH ENTHAUPTUNG HINGERICHTET: DER MÖRDER UND DIE EINWOHNER EINER ABTRÜNNIGEN STADT.

10WENN EIN MÖRDER SEINEN NÄCHSTEN MIT EINEM STEINE ODER MIT EINEM EISEN ERSCHLAGEN, ODER INS WASSER ODER INS FEUER ZURÜCKGEDRÜCKTHAT, SODASS ER NICHT MEHR HERAUSKOMMEN KONNTE, UND ER GESTORBEN IST, SO IST ER SCHULDIG.

11WENN ER IHN ABER INS WASSER ODER INS FEUER HINEINGESTOSSEN HAT UND ER NOCH HERAUSKOMMEN KONNTE, ER ABER GESTORBEN IST, SO IST ER FREI. HAT JEMAND AUF EINEN EINEN HUND GEHETZT, HAT JEMAND AUF EINEN EINE SCHLANGE GEHETZT, SO IST ER FREI; HAT ER IHN VON EINER SCHLANGE BEISSEN LASSEN, SO IST ER NACH R. JEHUDA SCHULDIG UND NACH DEN WEISEN FREI.

12GEMARA. Šemuél sagte: Weshalb wird beim Eisen nicht vom Griffe gesprochen? Weil das Eisen in jeder Größe tödlich ist.

13Ebenso wird auch gelehrt: Rabbi sagte: Offenbar und bekannt war es dem, der gesprochen und die Welt erschaffen hat, daß das Eisen in jeder Größe tödlich ist, daher hat die Tora dabei kein Maß angegeben. Dies jedoch nur, wenn er ihn durchbohrt hat.

14ODER INS WASSER ZURÜCKGEDRÜCKT. Der Anfangsatz lehrt eine Steigerung und der Schlußsatz lehrt eine Steigerung. Der Anfangsatz lehrt eine Steigerung: obgleich er selber ihn nicht hineingestoßen hat, so ist er dennoch schuldig, da [er veranlaßt hat, daß] er nicht mehr herauskommen konnte und gestorben ist. Der Schlußsatz lehrt eine Steigerung: obgleich er selber ihn hineingestoßen hat, so ist er, wenn er gestorben ist, dennoch frei, da er herauskommen konnte. –

15Woher dies vom Zurückdrücken? Šemuél erwiderte: Die Schrift sagt: oder aus Gehässigkeit, dies schließt das Zurückhalten ein.

16Einst hielt jemand das Tier eines anderen in der Sonne zurück und es verendete; da erklärte ihn Rabina für schuldig, und R. Aḥa b. Rabh für frei.

17Rabina erklärte ihn für schuldig, denn dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn beim Morde, bei dem die versehentliche Handlung der vorsätzlichen und die unverschuldete der willigen nicht gleicht, der Zurückhaltende schuldig ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.