Sanhedrin — Blatt 83a

1tut dies ein Gemeiner, ein unreiner, oder einer, der die Dienstkleider nicht anhat oder Hände und Füße nicht gewaschen hat, [im Tempel].

2Demnach ist man wegen des Räucherns schuldig; doch wohl des Todes!? – Nein, nur einer Verwarnung. –

3Demnach besteht auch für den Gemeinen nur eine Verwarnung, dagegen heißt es ja: der Fremde, der herannaht, soll sterben!? – Bei dem einen dies und bei dem anderen jenes. –

4Demnach besteht hinsichtlich des Gießens und des Umrührens nicht einmal ein Verbot, dagegen wird ja gelehrt: Woher das Verbot hinsichtlich des Gießens und des Umrührens? Es heißt: heilig sollen sie sein, sie sollen nicht entweihen!? – Rabbanitisch, während der Schriftvers nur eine Stütze ist.

5Man wandte ein: Folgende werden mit dem Tode bestraft: ein Unreiner, der den Tempeldienst verrichtet!? – Dies ist eine Widerlegung.

6Der Text. Folgende verfallen dem Tode: wer Unverzehntetes ißt, ein unreiner Priester, der reine Hebe ißt, ein Gemeiner, der Hebe ißt, ein Gemeiner, der den Tempeldienst verrichtet, ein Unreiner, der den Tempeldienst verrichtet, der am selben Tage untergetaucht ist und den Tempeldienst verrichtet, der die Dienstkleider nicht anhat, dem die Sühne noch fehlt, der Hände und Füße nicht gewaschen hat, der Wein getrunken hat und der das Haar verwahrlost trägt.

7Der Unbeschnittene aber, der Leidtragende und der Sitzende verfallen nicht dem Tode, für sie besteht nur ein Verbot. Der Gebrechenbehaftete verfällt, wie Rabbi sagt, dem Tode, und wie die Weisen sagen, bestehe für ihn nur ein Verbot.

8Wer vorsätzlich eine Veruntreuung begeht, verfällt, wie Rabbi sagt, dem Tode, und wie die Weisen sagen, bestehe darüber nur ein Verbot.

9Woher dies vom Essen des Unverzehnteten? – Šemuél sagte im Namen R. Elie͑zers. Woher, daß, wer Unverzehntetes gegessen hat, dem Tode verfalle? Es heißt: sie sollen nicht die heiligen Gaben der Kinder Jisraél entweihen, die sie abheben werden; die Schrift spricht von dem, was später abgehoben wird,

10und man folgere durch [das Wort] entweihen, das auch bei der Hebe gebraucht wird, wie bei dieser die Todesstrafe gesetzt ist, ebenso auch hierbei die Todesstrafe. –

11Sollte man doch folgern durch [das Wort] entweihen, das beim Übriggebliebenen gebraucht wird, wie auf dieses die Ausrottungsstrafe gesetzt ist, ebenso auch hierbei die Ausrottungsstrafe!? –

12Es ist einleuchtend, daß es von der Hebe zu folgern ist, denn [beide] sind Hebe, gelten nicht außerhalb des Landes, können erlaubt werden, werden in der Mehrzahl gebraucht, sind Früchte, und [gelten nicht als] Verwerfliches und Übriggebliebenes. –

13Im Gegenteil, man sollte es doch vom Übriggebliebenen folgern, denn [bei beiden] ist ja die Speise untauglich, und kann durch ein Tauchbad nicht erlaubt werden!? – Jene [Vergleichungen] sind mehr. Rabina erklärte: Er folgert lieber hinsichtlich des in der Mehrzahl gebrauchten entweihen vom in der Mehrzahl gebrauchten entweihen.

14«Ein unreiner Priester, der reine Hebe ißt.» Woher dies? – Šemuél sagte: Woher, daß ein unreiner Priester, der reine Hebe ißt, dem Tode durch den Himmel verfalle? Es heißt: so sollen sie denn meine Anordnungen befolgen, daß sie nicht seinethalben Sünde auf sich laden &c.

15Dies gilt nur von der reinen, nicht aber von der unreinen, denn Šemuél sagte im Namen R. Elie͑zers: Woher, daß ein unreiner Priester, der unreine Hebe ißt, nicht dem Tode verfalle? Es heißt: sie werden sterben, wenn sie es entweihen werden;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.