Sanhedrin — Blatt 84a

1und unbeschnittenen Fleisches ist, soll in mein Heiligtum kommen, um mich zu bedienen –

2Woher dies vom Leidtragenden? – Es heißt: vom Heiligtume soll er nicht hinausgehen, und er soll nicht entweihen das Heiligtum seines Gottes; wenn aber ein anderer nicht hinausgegangen ist, so hat er es entweiht.

3R. Ada sprach zu Raba: Sollte man doch folgern durch [das Wort] entweihen, das auch bei der Hebe gebraucht wird, wie bei dieser die Todesstrafe gesetzt ist, ebenso auch hierbei die Todesstrafe!? –

4Bei diesem selber steht es ja nicht, vielmehr wird es nur durch einen Schluß gefolgert, und da es nur durch einen Schluß gefolgert wird, so kann davon kein Schluß durch Wortanalogie gefolgert werden. –

5Woher dies vom Sitzenden? Raba erwiderte im Namen R. Naḥmans: Die Schrift sagt: denn ihn hat der Herr, dein Gott, aus all deinen Stämmen erwählt, daß er stehe und Dienst tue; ich habe ihn zum Stehen erwählt, nicht aber zum Sitzen.

6«Der Gebrechenbehaftete verfällt, wie Rabbi sagt, dem Tode und wie die Weisen sagen, bestehe für ihn nur ein Verbot.» Was ist der Grund Rabbis? – Es heißt: nur darf er nicht hineingehen zum Vorhang &c., und er folgert durch [das Wort] entweihen, das auch bei der Hebe gebraucht wird, wie bei dieser die Todesstrafe gesetzt ist, ebenso auch hierbei die Todesstrafe. –

7Sollte man es doch folgern durch [das Wort] entweihen, das beim Übriggebliebenen gebraucht wird, wie bei diesem die Ausrottung gesetzt ist, ebenso auch hierbei die Ausrottung!? –

8Es ist einleuchtend, daß es von der Hebe zu folgern ist, denn [bei beiden] ist die Person untauglich. – Im Gegenteil, man sollte es doch vom Übriggebliebenen folgern, denn [bei beiden] handelt es sich um die Heiligkeit innerhalb [des Tempels], auch gilt bei ihnen [das Gesetz vom] Verwerflichen und vom Übriggebliebenen!? –

9Vielmehr, er folgert es von der Dienstverrichtung durch einen Unreinen; [bei beiden] ist die Person untauglich, handelt es sich um die Heiligkeit innerhalb [des Tempels] und gilt [das Gesetz vom] Verwerflichen und vom Übriggebliebenen. –

10Und die Rabbanan!? – Die Schrift sagt ihn, nicht aber einen Gebrechenbehafteten.

11«Wer vorsätzlich eine Veruntreuung begeht, verfällt, wie Rabbi sagt, dem Tode, und wie die Weisen sagen, bestehe darüber nur ein Verbot.» Was ist der Grund Rabbis? R. Abahu erwiderte: Er folgert es durch [das Wort] Sünde, das auch bei der Hebe gebraucht wird; wie bei dieser die Todesstrafe gesetzt ist, ebenso auch hierbei die Todesstrafe. –

12Und die Rabbanan!? – Die Schrift sagt ihn, nicht aber bei der Veruntreuung.

13WENN EIN GEMEINER DEN DIENST IM TEMPEL VERRICHTET. Es wird gelehrt: R. Jišma͑él sagte: Hierbei heißt es: der Fremde, der herantritt, soll sterben, und dort heißt es: wer irgend herantritt, wer herantritt an die Wohnung des Herrn, wird sterben; wie dort durch den Himmel, ebenso auch hierbei durch den Himmel.

14R. A͑qiba sagte: Hierbei heißt es: der Fremde, der herantritt, soll sterben, und dort heißt es: jener Prophet oder Träumer soll sterben; wie dort durch Steinigung, ebenso auch hierbei durch Steinigung. R. Joḥanan b. Nuri sagte: Wie dort durch Erdrosselung, ebenso auch hierbei durch Erdrosselung. –

15Worüber streiten R. Jišma͑él und R. A͑qiba? – R. A͑qiba ist der Ansicht, man folgere soll sterben von soll sterben, nicht aber soll sterben von wird sterben; R. Jišma͑él aber ist der Ansicht, man folgere hinsichtlich eines Gemeinen von einem Gemeinen, nicht aber hinsichtlich eines Gemeinen von einem Propheten. – Und R. A͑qiba!? Da er Verleiter geworden ist, so gibt es ja keinen größeren Gemeinen als ihn. –

16Worüber streiten R. A͑qiba und R. Joḥanan b. Nuri? – Sie führen denselben Streit wie R. Šimo͑n und die Rabbanan, denn es wird gelehrt: Wenn ein Prophet [zum Götzendienste] verleitet, so ist er durch Steinigung hinzurichten; R. Šimo͑n sagt, durch Erdrosselung. – Wir haben ja aber gelernt: R. A͑qiba sagt, durch Erdrosselung!? –

17Über die Ansicht R. A͑qibas streiten Tannaím; unsere Mišna lehrt die Ansicht R. A͑qibas nach R. Šimo͑n, die Barajtha aber lehrt die Ansicht R. A͑qibas nach den Rabbanan.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.