Sanhedrin — Blatt 84b

1FOLGENDE WERDEN DURCH ERDROSSELUNG HINGERICHTET: WER VATER UND MUTTER SCHLÄGT, WER EINE JISRAÉLITISCHE PERSON STIEIILT, DER GEGEN DAS [OBERSTE] GERICHT SICH AUFLEHNENDE GELEHRTE, DER FALSCHE PROPHET, WER IM NAMEN EINES GÖTZEN WEISSAGT, WER EINE EHEFRAU BESCHLÄFT, DIE GEGEN EINE PRIESTERSTOCHTER UND IHREN BUHLEN AUSSAGENDEN ÜBERFÜHRTEN FALSCHZEUGEN.

2GEMARA. Woher dies von dem, der Vater und Mutter schlägt? – Es heißt: Wer Vater und Mutter schlägt, soll sterben, und wenn irgendwo in der Tora vom Tode ohne nähere Angabe gesprochen wird, ist es die Erdrosselung. –

3Vielleicht ist er nur dann [strafbar], wenn er ihn vollständig tötet!? – Wieso könnte dies sein: wer einen Fremden tötet, wird durch das Schwert hingerichtet, und wenn seinen Vater, sollte er durch Erdrosselung hingerichtet werden!? –

4Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, die Erdrosselung sei eine leichtere [Todesart], wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, die Erdrosselung sei eine schwerere!? –

5Vielmehr, es heißt: wer einen Menschen schlägt, so daß er stirbt, soll getötet werden, ferner heißt es: oder ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, sodaß er starb; hieraus ist somit zu entnehmen, daß unter ‘schlagen’ schlechthin nicht das Töten zu verstehen sei.

6Und sowohl [der Schriftvers:] wer einen Menschen schlägt, als auch [der Schriftvers:] wer eine Seele schlägt, ist nötig. Würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: wer einen Menschen schlägt, so daß er stirbt, so könnte man glauben, nur einen [erwachsenen] Menschen, der den Geboten unterworfen ist, nicht aber einen Minderjährigen, daher schrieb der Allbarmherzige auch: wer eine Seele schlägt. Und würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: wer eine Seele schlägt, so könnte man glauben, auch Fehlgeburten von acht Monaten. Daher sind [beide] nötig. –

7Vielleicht selbst in dem Falle, wenn er ihm keine Verletzungen beigebracht hat, während ja gelehrt wird, wer Vater und Mutter schlägt, sei nur dann strafbar, wenn er ihnen eine Verletzung beigebracht hat!? –

8Die Schrift sagt: wer einen Menschen schlägt und wer ein Tier schlägt, wie beim Schlagen eines Tieres nur der Fall zu verstehen ist, wenn man ihm eine Verletzung beigebracht hat, denn bei diesem heißt es Seele , ebenso auch beim Schlagen eines Menschen, nur wenn man ihm eine Verletzung beigebracht hat.

9R. Jirmeja wandte ein: Demnach wäre man nicht schuldig, wenn man ein [Tier] durch Stein[würfe] abzehren macht!? – Vielmehr, da dies nicht auf das Schlagen eines Tieres zu beziehen ist, denn man ist ja schuldig, auch wenn man es durch Stein[würfe] abzehren macht, so beziehe man es auf das Schlagen eines Menschen. –

10Wozu ist nun die Vergleichung nötig!? – Wegen der Lehre der Schule Ḥizqijas. –

11Allerdings nach demjenigen, der von der Lehre Ḥizqijas hält, wozu ist aber die Vergleichung nötig nach demjenigen, der von der Lehre Ḥizqijas nichts hält!? –

12Wie man frei ist, wenn man einem Tiere eine Verletzung beibringt zu seiner Genesung, ebenso ist man frei, wenn man einem Menschen eine Verletzung beibringt zu seiner Genesung.

13Sie fragen nämlich, ob ein Sohn seinem Vater zur Ader lassen dürfe, und R. Mathna entschied es aus [dem Schriftverse:] du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst . R. Dimi erklärte es aus [dem Schriftverse:] wer einen Menschen schlägt und wer ein Tier schlägt; wie man beim Schlagen eines Tieres frei ist, wenn es zu seiner Genesung erfolgt, ebenso ist man beim Schlagen eines Menschen frei, wenn es zu seiner Genesung erfolgt.

14Rabh ließ es nicht zu, daß sein Sohn ihm einen Splitter herausziehe. Mar, Sohn des Rabina, ließ es nicht zu, daß sein Sohn ihm ein Geschwür aufsteche, denn er könnte ihm eine Verletzung beibringen und unvorsätzlich ein Verbot übertreten. –

15Demnach sollte dies auch von einem Fremden gelten!? – Bei einem Fremden betrifft die Unvorsätzlichkeit ein Verbot, bei einem Sohne aber betrifft die Unvorsätzlichkeit die Erdrosselungsstrafe. –

16Wir haben gelernt: Eine Nähnadel, um einen Splitter zu entfernen. Es ist ja zu berücksichtigen, man könnte eine Verletzung machen und unvorsätzlich ein Verbot begehen, auf das die Steinigung gesetzt ist!? –

17Dadurch würde man nur einen Schaden anrichten. –

18Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, die Beschädigung sei straffrei, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, sie sei strafbar!? –

19Derjenige, welcher sagt, die Beschädigung durch Verletzung sei strafbar, ist ja R. Šimo͑n,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.