Sanhedrin — Blatt 86a

1Ein Jünger lehrte dies vor R. Šešeth, da sprach er zu ihm: Ich lehre: R. Šimo͑n sagt: von seinen Brüdern, nur wenn er ihn aus dem Gebiete seiner Brüder hinausgebracht hat, und du sagst, er sei strafbar. Lehre: so ist er frei. –

2Was ist dies denn für ein Einwand, vielleicht das eine nach R. Šimo͑n und das andere nach den Rabbanan!? –

3Dies ist nicht einleuchtend, denn R. Joḥanan sagte, eine anonyme Lehre in der Mišna sei von R. Meír, eine anonyme Lehre in der Toseptha sei von R. Neḥemja, eine anonyme Lehre im Siphra sei von R. Jehuda und eine anonyme Lehre im Siphre sei von R. Šimo͑n, alle nach R. A͑qiba.

4WER SEINEN EIGENEN SOHN STIEHLT. Was ist der Grund der Rabbanan?

5Abajje erwiderte: Die Schrift sagt: wenn angetroffen wird, ausgenommen der Fall, wenn [der Gestohlene] sich stets bei ihm befindet. R.

6Papa sprach zu Abajje: Demnach wäre zu folgern: wenn jemand angetroffen wird, daß er mit einer verheirateten Frau schläft, nur wenn er angetroffen wird, ausgenommen der Fall, wenn er sich da stets befindet, wie beispielsweise bei jenem; in einem solchen Falle müßten sie also frei sein!?

7Dieser erwiderte: Ich folgere es aus [den Worten:] und er in seiner Hand befunden wird.

8Raba sagte: Somit sind Kinderlehrer und Mišnalehrer frei, da [die Schüler] sich sozusagen in ihren Händen befinden.

9WER EINEN HALBSKLAVEN STIEHLT. Dort haben wir gelernt: R. Jehuda sagt, Sklaven erhalten kein Beschämungsgeld.

10Was ist der Grund R. Jehudas? – Die Schrift sagt: wenn zwei Männer miteinander zanken, einer mit seinem Bruder, nur solche, die eine Brüderschaft haben, ausgenommen ist der Sklave, der keine Brüderschaft hat. –

11Und die Rabbanan!? – Er gilt als Bruder hinsichtlich der Gebote.

12Wie erklärt es R. Jehuda hierbei? – Er erklärt:

13von seinen Brüdern, ausgenommen Sklaven; den Kindern Jisraéls, ausgenommen der Halbsklave; von den Kindern Jisraéls, [wiederum] ausgenommen der Halbsklave; dies ist also eine Ausschließung nach einer Ausschließung, und eine Ausschließung nach einer Ausschließung ist einschließend. –

14Und die Rabbanan!? – Ihnen leuchtet es nicht ein, aus [den Worten] von seinen Brüdern eine Ausschließung des Sklaven zu entnehmen, denn er gilt ja als Bruder hinsichtlich der Gebote; und von [den Worten] den Kindern Jisraéls und von (den Kindern Jisraéls) schließt das eine den Sklaven und das andere den Halbsklaven aus. –

15Woher ist die Verwarnung des Menschendiebstahls zu entnehmen? R. Jošija erklärte: Aus: du sollst nicht stehlen. R. Joḥanan erklärte: Aus: Sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden. Sie streiten aber nicht; einer nennt das Verbot des Stehlens und einer nennt das Verbot des Verkaufens.

16Die Rabbanan lehrten: Du sollst nicht stehlen, die Schrift spricht vom Menschendiebstahl. Du sagst, von Menschendiebstahl, vielleicht ist dem nicht so, sondern vom Gelddiebstahl!? Ich will dir sagen, geh und lerne dies von den dreizehn Regeln, nach welchen die Schrift ausgelegt wird: es ist aus dem Zusammenhange zu lernen. Die Schrift spricht da von Gesetzen die Person betreffend, somit handelt auch [dieser Fall] von der Person.

17Ein Anderes lehrt: Ihr sollt nicht stehlen, die Schrift spricht vom Gelddiebstahl. Du sagst, vom Gelddiebstahl, vielleicht ist dem nicht so, sondern vom Menschendiebstahl!? Ich will dir sagen, geh und lerne dies von den dreizehn Regeln, nach welchen die Schrift ausgelegt wird: es ist aus dem Zusammenhange zu lernen. Die Schrift spricht da von Gesetzen das Geld betreffend, somit handelt auch [dieser Fall] vom Gelde.

18Es wurde gelehrt: Wenn die Zeugen des Diebstahls eines Menschen und die Zeugen des Verkaufes desselben als Falschzeugen überführt werden, so werden sie, wie Ḥizqija sagt, nicht hingerichtet, und wie R. Joḥanan sagt, wohl hingerichtet.

19Ḥizqija ist der Ansicht R. A͑qibas, welcher sagt: eine Sache, nicht aber eine halbe Sache, und R. Joḥanan ist der Ansicht der Rabbanan, welche sagen: eine Sache, und auch eine halbe Sache.

20Ḥizqija pflichtet jedoch bei, daß, wenn die letzten Zeugen wider einen mißratenen und widerspenstigen Sohn als Falschzeugen überführt werden, die hingerichtet werden, denn die ersten können sagen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.