Sanhedrin — Blatt 86b

1sie beabsichtigten nur seine Geißelung, somit erwirken die letzten die ganze Sache.

2R. Papa wandte ein: Demnach sollten auch hierbei die Zeugen des Verkaufes hingerichtet werden, denn die Zeugen des Diebstahls können ja sagen, sie beabsichtigten nur seine Geißelung!?

3Wolltest du sagen, Ḥizqija sei der Ansicht, er werde dieserhalb nicht gegeißelt, so wurde ja gelehrt: Wenn die Zeugen über den Diebstahl eines Menschen als Falschzeugen überführt werden: [darüber streiten] Ḥizqija und R. Joḥanan; einer sagt, sie werden gegeißelt, und einer sagt, sie werden nicht gegeißelt. Hierzu sagten wir, es sei zu beweisen, daß Ḥizqija es sei, welcher sagt, sie werden gegeißelt, denn Ḥizqija sagt, sie werden nicht hingerichtet.

4Nach R. Joḥanan nämlich, welcher sagt, sie werden hingerichtet, ist es ja ein Verbot, worauf die Verwarnung auf Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, und wegen eines Verbotes, worauf die Verwarnung auf Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, ist nicht zu geißeln, und wenn er selber nicht zu geißeln ist, wie sollten sie gegeißelt werden!?

5Vielmehr, erklärte R. Papa, stimmen alle überein, daß die Zeugen des Verkaufes hingerichtet werden, sie streiten nur über die Zeugen des Diebstahls; Ḥizqija sagt, sie werden nicht hingerichtet, denn der Diebstahl und der Verkauf sind von einander getrennt, R. Joḥanan aber sagt, sie werden wohl hingerichtet, weil der Diebstahl als der Beginn des Verkaufs gilt.

6R. Joḥanan pflichtet jedoch bei, daß, wenn die ersten Zeugen wider einen mißratenen und widerspenstigen Sohn als Falschzeugen überführt werden, sie nicht hingerichtet werden, denn sie können sagen, sie beabsichtigten nur seine Geißelung.

7Abajje sagte: Alle stimmen hinsichtlich eines mißratenen und widerspenstigen Sohnes überein; alle stimmen hinsichtlich eines mißratenen und widerspenstigen Sohnes überein; und sie streiten über einen mißratenen und widerspenstigen Sohn.

8Alle stimmen hinsichtlich eines mißratenen und widerspenstigen Sohnes überein, daß nämlich die ersten Zeugen nicht hingerichtet werden, weil sie sagen können, sie beabsichtigten nur seine Geißelung.

9Ferner stimmen alle hinsichtlich eines mißratenen und widerspenstigen Sohnes überein, daß nämlich die letzten Zeugen hingerichtet werden, weil die ersten sagen können, sie beabsichtigten nur seine Geißelung, somit haben sie die ganze Sache erwirkt.

10Und sie streiten über den mißratenen und widerspenstigen Sohn, wenn zwei bekunden, er habe es in ihrer Gegenwart gestohlen, und zwei andere bekunden, er habe es in ihrer Gegenwart gegessen.

11R. Asi sagte: Wenn Zeugen des Verkaufes eines Menschen als Falschzeugen überführt werden, so werden sie nicht hingerichtet, weil jener sagen kann, er habe seinen Sklaven verkauft.

12R. Joseph sagte: Wessen Ansicht vertritt die Lehre R. Asis? Die des R. A͑qiba, welcher sagt: eine Sache, nicht aber eine halbe Sache. Abajje sprach zu ihm: Sind sie denn nach den Rabbanan hinzurichten, er begründet ja: weil [jener sagen kann]!?

13Vielmehr kannst du sagen, auch nach den Rabbanan, wenn nämlich keine Zeugen des Diebstahls gekommen sind. – Was lehrt er uns demnach damit!? – Selbst wenn solche nachher gekommen sind. – Aber auch dies braucht ja nicht gelehrt zu werden!? –

14Selbst wenn sie einander zuwinken; man könnte glauben, das Zuwinken sei zu berücksichtigen, so lehrt er uns, daß das Zuwinken bedeutungslos sei.

15VOM GEGEN DAS [OBERSTE] GERICHT SICH AUFLEHNENDEN GELEHRTEN HEISST ES: wenn dir die Entscheidung einer Sache unbekannt ist. DA WAREN DREI GERICHTE; EINES BEFAND SICH AM EINGANGE DES TEMPELBERGES, EINES BEFAND SICH AM EINGANGE DES VORHOFES UND EINES BEFAND SICH IN DER QUADERHALLE.

16SIEKOMMEN ZU DEM, DAS SICH AM EINGANGE DES TEMPELBERGES BEFINDET, UND DIESER SPRICHT: SO ERKLÄRE ICH ES, UND SO ERKLÄREN ES MEINE KOLLEGEN; SO LEHRE ICH, UND SO LEHREN MEINE KOLLEGEN. HABEN DIESEDARÜBER ETWAS GEHÖRT, SO SAGEN SIE ES,

17WENN ABER NICHT, SO WENDEN SIE SICH AN DAS [GERICHT], DAS SICH AM EINGANGE DES VORHOFES BEFINDET, UND DIESER SPRICHT: SO ERKLÄRE ICH ES, UND SO ERKLÄREN ES MEINE KOLLEGEN; SO LEHRE ICH, UND SO LEHREN MEINE KOLLEGEN. HABEN DIESE DARÜBER ETWAS GEHÖRT, SO SAGEN SIE ES,

18WENN ABER NICHT, SO WENDEN SIE SICH AN DAS GROSSE GERICHT IN DER QUADERHALLE, VON DEM DIE GESETZESKUNDE FÜR GANZ JISRAÉL AUSGEHT, WIE ES HEISST: die Stätte, die der Herr erwählen wird. WENN ER NACH SEINER STADT HEIMKEHRT UND WEITER SO LEHRT, WIE ER VORHER GELEHRTHAT, SO IST ER FREI, WENN ER ABER DANACH ZU HANDELN ENTSCHEIDET, SO IST ER SCHULDIG, DENN ES HEISST: der Mann aber, der vermessen handelt; ER IST ALSO NUR DANN SCHULDIG, WENN ER DANACH ZU HANDELN ENTSCHEIDET.

19WENN EIN SCHÜLER EINE ENTSCHEIDUNGTRIFFT, SO IST ER FREI; DIE ERSCHWERUNGIST SOMIT FÜR IHN EINE ERLEICHTERUNG.

20GEMARA. Die Rabbanan lehrten: (Wenn dir die Entscheidung einer Sache) unbekannt ist;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.