Sanhedrin — Blatt 87b

1Die Schlußfolgerung hinsichtlich einer Tochter von einer Genotzüchtigten.

2Raba sagte nämlich, R. Jiçḥaq b. Evdämi habe ihm gesagt,

3dies sei durch [die Worte] sie und Unzucht zu folgern.

4« Zwischen Blut und Blut, zwischen Menstrualblut, Geburtsblut und Flußblut.» Über das Menstrualblut besteht ein Streit zwischen A͑qabja b. Mahalalél und den Rabbanan, denn wir haben gelernt: Das gelbe Blut ist nach A͑qabja b. Mahalalél unrein und nach den Weisen rein.

5Über das Geburtsblut besteht ein Streit zwischen Rabh und Levi, denn es wurde gelehrt: Rabh sagte, es ist eine Quelle, die Tora hat sie als unrein erklärt und die Tora hat sie als rein erklärt;

6Levi sagt, es sind zwei Quellen; schließt sich die unreine, so öffnet sich die reine, schließt sich die reine, so öffnet sich die unreine.

7Über den Blutfluß besteht ein Streit zwischen R. Elie͑zer und R. Jehošua͑, denn wir haben gelernt: Hatte sie innerhalb der elf Tage drei Tage Geburtswehen, so hat sie, wenn sie vierundzwanzig Stunden nachließen, als Flußbehaftete geboren – so R. Elie͑zer;

8R. Jehošua͑ sagt, nur wenn sie eine Nacht und einen Tag [nachgelassen haben], wie die Nacht nebst dem Tage des Šabbaths, auch brauchen nur die Schmerzen und nicht das Blut nachgelassen zu haben.

9« Zwischen Recht und Recht, zwischen Zivilrecht, Todesstrafrecht und Geißelungsrecht.» Über das Zivilrecht besteht ein Streit zwischen Šemuél und R. Abahu. Šemuél sagte nämlich, wenn zwei [Richter] ein Urteil fällen, sei es gültig, nur heiße es ein freches Gericht; R. Abahu aber sagte, nach aller Ansicht sei ihr Urteil ungültig.

10Über das Todesstrafrecht besteht ein Streit zwischen Rabbi und den Rabbanan, denn es wird gelehrt: Rabbi sagte: So soll es geben Leben um Leben, eine Geldentschädigung.

11Du sagst, eine Geldentschädigung, vielleicht ist dem nicht so, sondern das wirkliche Leben!? Oben heißt es geben und hier unten heißt es geben, wie oben eine Geldentschädigung, ebenso auch hier eine Geldentschädigung.

12Über die Geißelung besteht ein Streit zwischen R. Jišma͑él und den Rabbanan, denn wir haben gelernt: Über die Geißelung wird von drei [Richtern verhandelt]: im Namen R. Jišma͑éls sagten sie, vor dreiundzwanzig.

13« Zwischen Aussatz und Aussatz, zwischen dem Aussatze eines Menschen, dem Aussatze von Häusern und dem Aussatze von Kleidern.»

14Über den Aussatz eines Menschen besteht ein Streit zwischen R. Jehošua͑ und den Rabbanan, denn wir haben gelernt: Wenn der Fleck dem weißen Haare voranging, so ist er unrein, wenn aber das weiße Haar dem Flecke voranging, so ist er rein. Ist dies zweifelhaft, so ist er unrein; R. Jehošua͑ sagt, dunkel. – Was heißt dunkel? Raba erwiderte: Es ist dunkel, und er ist rein.

15Über den Häuseraussatz besteht ein Streit zwischen R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n und den Rabbanan, denn wir haben gelernt: R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, das Haus sei nur dann unrein, wenn [der Aussatz] in der Größe von zwei Graupenkörnern erscheint, an zwei Steinen, an zwei Wänden, in einem Winkel, zwei Graupenkörner lang und ein Graupenkorn breit. –

16Was ist der Grund des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n? – Es heißt Wand und es heißt Wände; welche Wand gleicht Wänden? Ein Winkel.

17Über den Kleideraussatz besteht ein Streit zwischen R. Jonathan b. Eutolmos und den Rabbanan, denn es wird gelehrt: R. Jonathan b. Eutolmos sagte: Woher,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.