Sanhedrin — Blatt 8a

1Ich bin für dich als Richter unzulässig. Darauf sprach Rabh zu R. Kahana: Geh, richte du in seiner Sache. Als dieser ihm anmerkte, daß er anmaßend war, sprach er zu ihm: Willst du gehorchen, so ist es recht, wenn aber nicht, so will ich dir den Rabh austreiben.

2Den Geringsten und den Größten sollt ihr anhören. Reš Laqiš erklärte: Du sollst das Gericht wegen einer Peruṭa ebenso würdigen, wie das Gericht wegen hundert Minen. – In welcher Hinsicht, wenn hinsichtlich des Nachdenkens und des Urteilens, so ist dies ja selbstverständlich!? – Vielmehr, hinsichtlich des Vorangehens.

3Scheuet vor niemand. R. Hanau erklärte: Halte deine Worte vor niemand zurück. Denn das Gericht ist Gottes. R. Ḥama b. R. Ḥanina erklärte: Der Heilige, gepriesen sei er, sprach: Nicht genug, daß die Frevler gegen das Recht Geld dem einen abnehmen und dem anderen geben, sondern sie belästigen mich auch, das Geld dem Eigentümer zurück zu erstatten.

4Fälle, die euch zu schwer sind. R. Ḥanina, nach anderen R. Jošija, sagte: Deshalb wurde Moše bestraft, wie es heißt: da brachte Moše ihre Rechtssache vor den Herrn . R. Naḥman b. Jiçḥaq wandte ein: Heißt es denn: ich werde es euch hören lassen, es heißt ja: ich werde es hören; weiß ich es, so ist es recht, wenn aber nicht, so will ich gehen und es lernen!? –

5Vielmehr, wie in folgender Lehre: Eigentlich sollte der Abschnitt von der Erbschaft durch unseren Meister Moše geschrieben werden, nur hatten sich die Töchter Çelophḥads verdient gemacht, und er wurde durch ihre Veranlassung geschrieben. Eigentlich sollte der Abschnitt vom Holzsammler durch unseren Meister Moše geschrieben werden, nur hatte sich der Holzsammler schuldig gemacht, und er wurde durch seine Veranlassung geschrieben. Dies lehrt dich, daß man Verdienstliches durch einen Verdienstlichen und Böses durch einen Bösen herbeiführt.

6Es heißt: ich befahl euren Richtern zu jener Zeit, dagegen heißt es: ich befahl euch zu jener Zeit!? R. Elea͑zar erklärte im Namen R. Šimlajs: Dies ist eine Warnung für das Publikum, daß es den Richter ehrfürchte, und für den Richter, daß er das Publikum trage. – Wie weit? R. Ḥanan, nach anderen R. Šabthaj, erwiderte: Wie der Wärter den Säugling trägt.

7Es heißt: denn du wirst führen, dagegen heißt es: denn du wirst kommen!? R. Joḥanan erklärte: Moše sprach zu Jehošua͑: Du mit den Ältesten des Zeitalters. Darauf sprach der Heilige, gepriesen sei er, zu ihm: Nimm einen Stock und schlage sie über den Nacken; das Zeitalter hat einen Führer und nicht zwei.

8Es wird gelehrt: Die Aufforderung erfolge bei dreien. Welche Aufforderung, wollte man sagen, die Aufforderung zum gemeinschaftlichen Tischsegen, so wird ja gelehrt, die Aufforderung und die Aufforderung zum gemeinschaftlichen Tischsegen erfolge bei dreien. Wolltest du erwidern, dies sei eine Erklärung: die Aufforderung, nämlich die Aufforderung zum gemeinschaftlichen Tischsegen, so wird ja gelehrt: die Aufforderung erfolge bei dreien, und die Aufforderung zum gemeinschaftlichen Tischsegen erfolge bei dreien!? –

9Vielmehr, unter Aufforderung ist eine Aufforderung zum Gerichte zu verstehen. So sagte Raba: Wenn drei Richter [zu Gericht] sitzen und der Gerichts dien er jemand im Namen des einen vorlädt, so hat dies keine Bedeutung; er muß es durchaus im Namen aller. Dies jedoch nur an einem gewöhnlichen Tage, an einem Gerichtstage aber ist dies nicht nötig.

10DIE ZAHLUNG DES DOPPELTEN &C. R. Naḥman b. R. Ḥisda sandte an R. Naḥman b. Ja͑qob: Möge uns der Meister lehren, wieviel [Richter] bei einem Bußgeld-Gerichte erforderlich sind. Er fragte dies bezüglich eines einzelnen autorisierten [Richters]: darf er in Bußgeldsachen richten oder nicht!?

11Dieser erwiderte: Ihr habt dies gelernt: die Zahlung des Doppelten und des Vier- oder Fünffachen vor drei [Richtern]; welche drei, wollte man sagen, drei gemeine, so sagte ja der Vater deines Vaters im Namen Rabhs, bei Bußgeldsachen seien auch zehn Laien [als Richter] unzulässig; doch wohl autorisierte, und er lehrt: vor drei.

12DIE WEISEN SAGEN, DIE FALSCHE ANKLAGE VOR DREIUNDZWANZIG [RICHTERN.]

13Was ist denn dabei, daß hierbei Todesstrafe vorkommen kann!?

14U͑la erwiderte: Sie streiten, ob man ein auftauchendes Gerücht berücksichtige: R. Meír ist der Ansicht, man berücksichtige dies nicht, und die Rabbanan sind der Ansicht, man berücksichtige dies wohl.

15Raba erklärte: Alle sind der Ansicht, man berücksichtige das auftauchende Gerücht nicht, und sie streiten vielmehr, ob man die Ehre der ersten [Richter] berücksichtigen müsse. Hier handelt es sich nämlich um den Fall, wenn dreiundzwanzig versammelt waren, um über die Todesstrafe zu richten, und sie die Sitzung aufgehoben haben, und er darauf zu ihnen sagt: Richtet wenigstens in der Geldangelegenheit.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.