Schabbat — Blatt 105b
1Wenn es beutelt.
2WER IN SEINER WUT ODER ÜBER SEINEN TOTEN DIE KLEIDER REISST, ODER WER SONST ETWAS VERDIRBT, IST FREI. BEIM VERDERBEN ZUR AUSBESSERUNG IST DER GRAD DER AUSBESSERUNG MASSGEBEND. FÜR DAS BLEICHEN, ZUPFEN, FÄRBEN UND SPINNEN GILT DIE LÄNGE EINES DOPPELTEN SIṬ. BEIM WEBEN VON ZWEI FÄDEN GILT DIE LÄNGE EINES SIṬ.
3GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer in seiner Trauer, in seiner Wut oder über seinen Toten die Kleider reißt, ist schuldig; er entledigt sich der Pflicht des Einreißens, obgleich er den Šabbath entweiht hat!? – Das ist kein Widerspruch; dies über seinen Toten, jenes über einen fremden Toten. –
4Es heißt ja aber: über seinen Toten!? – Tatsächlich über seinen Toten, jedoch über einen, dessentwegen ihm die Pflicht der Trauer nicht obliegt. – Wenn es aber ein Gelehrter ist, so ist man ja verpflichtet!? Es wird nämlich gelehrt: Stirbt ein Gelehrter, so sind alle seine Verwandte. – Alle seine Verwandte, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr: alle wie seine Verwandte: jeder muß über ihn die Kleider einreißen, jeder muß über ihn die Schulter entblößen, und jeder muß seinetwegen das Trauermahl auf dem Stadtplatze einnehmen. – In dem Falle, wenn es kein Gelehrter war. –
5Wenn es aber ein rechtschaffener Mann ist, ist man ja verpflichtet!? Es wird nämlich gelehrt: Weshalb sterben die Söhne und die Töchter des Menschen im Kindesalter? Damit man über [den Tod] eines rechtschaffenen Mannes weine und trauere. – Nimmt man etwa ein Pfand von ihm!? – Vielmehr, weil er über [den Tod] eines rechtschaffenen Mannes nicht geweint und getrauert hat. Wer aber über [den Tod] eines rechtschaffenen Mannes weint und trauert, dem vergibt man all seine Sünden wegen der Ehrung, die er jenem erwiesen hat. – In dem Falle, wenn es kein rechtschaffener Mann war. –
6Wenn man aber bei der Agonie zugegen war, so ist man ja verpflichtet!? Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Wer bei der Agonie des Toten zugegen war, ist zum Einreißen verpflichtet; dies ist ebenso, als sähe man eine Torarolle verbrennen. – In dem Falle, wenn er bei der Agonie nicht zugegen war. –
7Erklärlich ist dies hinsichtlich [des Einreißens] über einen Toten, aber hinsichtlich [des Zerreißens] in seiner Wut besteht ja ein Widerspruch!? – Auch hinsichtlich des Zerreißens in seiner Wut besteht kein Widerspruch; das eine vertritt die Ansicht R. Jehudas, und das andere vertritt die Ansicht R. Šimo͑ns. Das eine vertritt die Ansicht R. Jehudas, daß man nämlich wegen einer nicht um ihrer selbst willen nötigen Arbeit schuldig ist, das andere vertritt die Ansicht R. Šimo͑ns, daß man nämlich wegen einer nicht um ihrer selbst willen nötigen Arbeit frei ist. –
8Allerdings sagt dies R. Jehuda von der nutzbringenden Arbeit, sagt er dies etwa auch von der zerstörenden Arbeit!? R. Abin erwiderte: Auch hier ist es eine nutzbringende Arbeit, denn man beruhigt dadurch sein Gemüt. – Ist denn so etwas erlaubt, es wird ja gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte im Namen des Ḥilpha b. Agra, der es im Namen des R. Joḥanan b. Nuri gesagt hat: Wenn jemand in seiner Wut Kleider zerreißt, Gefäße zerschlägt oder Geld wegstreut, so sei es in deinen Augen, als treibe er Götzendienst; denn dies ist eben die Kunst des bösen Triebes: heute sagt er zu ihm: tue dies, morgen sagt er zu ihm: tue jenes, bis er zu ihm sagt: gehe, treibe Götzendienst, und dieser geht dann und tut dies. R. Abin sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: es soll in dir kein anderer Gott sein, und einen fremden Gott darfst du nicht anbeten; was ist das für ein fremder Gott, der im Körper des Menschen wohnt? Sage, das ist der böse Trieb!? –
9In dem Falle, wenn man dies tut, um seinen Hausleuten Furcht einzujagen. So riß R. Jehuda die Fransen herunter; R. Aḥa b. Ja͑qob zerschlug zerbrochene Gefäße; R. Šešeth goß seiner Magd Fischtunke auf den Kopf; R. Abba zerschlug Topfdeckel.
10R. Šimo͑n b. Pazi sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen Bar Qapparas: Wenn jemand über [den Tod] eines rechtschaffenen Mannes Tränen vergießt, so zählt sie der Heilige, gepriesen sei er, und tut sie in seine Schatzkammer, denn es heißt: meine Klagen hast du gezählt, meine Tränen hast du in deinen Schlauch getan, sie sind ja in deinem Buche [verzeichnet]. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wer bei der Trauer über einen Gelehrten lässig ist, verdient, daß man ihn bei Lebzeiten begrabe. Es heißt nämlich: und man begrub ihn im Bereiche seines Erbbesitzes, zu Timnath Seraḥ, auf dem Gebirge Ephrajim, nördlich vom Berge Gaa͑š. Dies lehrt, daß der Berg, sie zu erschlagen, bebte.
11R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Wer bei der Trauer über einen Gelehrten lässig ist, dessen Tage währen nicht lange. Maß um Maß, denn es heißt: nach Maß richtest du sie, durch ihre Entlassung. R. Ḥija b. Abba richtete an R. Joḥanan folgenden Einwand: [Es heißt ja:] und das Volk diente dem Herrn, so lange Jehošua͑ lebte und die Ältesten, welche lange Tage nach Jehošua͑ lebten!? Dieser erwiderte: Babylonier, ihre Tage waren lange, ihre Jahre aber nicht. – Demnach sind auch im Verse: damit euere Tage und die Tage euerer Kinder lange werden, nur Tage gemeint, und nicht Jahre!? – Anders ist es bei einem Segen.
12Ferner sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Stirbt einer von den Brüdern,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.