Schabbat — Blatt 106a

1so müssen alle Brüder besorgt sein, stirbt einer aus der Gesellschaft, so muß die ganze Gesellschaft besorgt sein. Manche sagen, wenn der größte stirbt, und manche sagen, wenn der kleinste stirbt.

2ODER WER SONST ETWAS VERDIRBT, IST FREI. R. Abahu rezitierte vor R. Joḥanan: Wegen jeder verderbenden Arbeit ist man frei, ausgenommen Verletzung und Brandstiftung. Da sprach dieser zu ihm: Geh und lehre dies draußen; dies ist von der Verletzung und der Brandstiftung nicht gelehrt worden, und wenn man annehmen wollte, dies sei gelehrt worden, so handelt es sich um eine Verletzung, wenn man [das Blut] für seinen Hund braucht, und um eine Brandstiftung, wenn man die Asche braucht. –

3Wir haben ja aber gelernt, wer sonst verdirbt, sei frei!? – Unsere Mišna vertritt die Ansicht R. Jehudas, während die Barajtha die Ansicht R. Šimo͑ns vertritt. – Was ist der Grund R. Šimo͑ns? – Da ein Schriftvers dazu nötig ist, die Beschneidung [am Šabbath] zu erlauben, so ist man wegen jeder anderen Verletzung schuldig;

4und da ferner der Allbarmherzige bei einer Priesterstochter die Verbrennung [am Šabbath] verboten hat, so ist man wegen jeder sonstigen Brandstiftung schuldig. –

5Und R. Jehuda!? – [Die Beschneidung] ist eine Verbesserung. Dies nach R. Aši, denn R. Aši sagte: Welchen Unterschied gibt es denn zwischen der Herrichtung durch die Beschneidung und der Herrichtung eines Gerätes? Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Kochen von Blei und dem Kochen von Spezereien?

6FÜR DAS BLEICHEN &C. R. Joseph zeigte [mit dem Finger]: gebogen, R. Ḥija b. Ami zeigte: gerade.

7R. JEHUDA SAGT, WER EINEN VOGEL IN EINEN SCHLAG

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.