Schabbat — Blatt 107b
1Im Gegenteil, die die Weisen da aufgezählt haben, haben ja keine Haut!? Abajje erwiderte: Er meint es wie folgt: nur diejenigen, die die Weisen da nicht aufgezählt haben, haben eine Haut, die sich vom Fleische unterscheidet. Raba sprach zu ihm: Es heißt ja aber: die die Weisen aufgezählt haben!? Vielmehr, sagte Raba, meint er es wie folgt: eine gleich ihrem Fleische verunreinigende Haut haben nur diejenigen, die die Weisen aufgezählt haben. – Demnach ist nach R. Joḥanan b. Nuri [auch die Haut] derjenigen verunreinigend, die die Weisen nicht aufgezählt haben, während doch gelehrt wird, R. Joḥanan b. Nuri sagt, die acht Kriechtiere haben eine Haut, die nicht verunreinigend ist!? R. Ada b. Mathna erwiderte: Erkläre es wie folgt: die Weisen sagen, hinsichtlich der Unreinheit haben eine Haut nur diejenigen, die die Weisen aufgezählt haben. –
2Streiten sie denn nicht auch hinsichtlich des Šabbaths, es wird ja gelehrt: Wer eines der acht in der Tora genannten Kriechtiere einfängt oder, die eine Haut haben, verwundet, ist schuldig. Welches heißt eine Wunde? Wenn sie sich nicht verzieht, auch wenn das Blut nur zusammenläuft und nicht hervorkommt. R. Joḥanan b. Nuri sagt, die acht Kriechtiere haben eine Haut!?
3R. Aši erwiderte: Der erste Tanna [dieser Barajtha] ist R. Jehuda, der sich nach dem Anfühlen richtet, wie wir gelernt haben: R. Jehuda sagt, die Eidechse gleiche dem Wiesel. Die Rabbanan aber, die gegen R. Joḥanan hinsichtlich der Unreinheit streiten, pflichten ihm hinsichtlich des Šabbaths bei. – Wieso heißt es demnach: so R. Joḥanan b. Nuri, es sollte ja heißen: so R. Joḥanan b. Nuri und seine Gegner!? – Lies: so R. Joḥanan b. Nuri und seine Gegner.
4Levi fragte Rabbi: Woher, daß sie eine Wunde heißt, wenn sie sich nicht verzieht? – Es heißt: kann der Mohr seine Haut wandeln, ein Panther seine Flecken? Welche Flecken: wollte man sagen die bunten Streifen, so sollte es doch heißen: und der Panther seine Buntfarbigkeit!? Vielmehr bezieht sich dies auf den Mohren, wie die Haut des Mohren sich nicht verwandelt, ebenso verzieht sich die Wunde nicht.
5WER ANDERE EKELTIERE &C. Wenn man sie aber tötet, ist man schuldig. Wer lehrte dies? R. Jirmeja erwiderte: Es ist R. Elie͑zer, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagt, wenn man am Šabbath eine Laus tötet, so ist dies ebenso, als würde man ein Kamel töten. R. Joseph wandte ein: Die Rabbanan streiten ja gegen R. Elie͑zer nur über eine Laus, die sich nicht fortpflanzt, nicht aber über andere Ekel- und Kriechtiere, die sich wohl fortpflanzen!?
6Beide folgern es von den Widdern; R. Elie͑zer ist der Ansicht: gleich den Widdern, wie es bei den Widdern ein Töten gibt, so auch alles andere, bei dem es ein Töten gibt, und die Rabbanan sind der Ansicht: gleich den Widdern, wie die Widder sich fortpflanzen, so auch alles andere, das sich fortpflanzt. Abajje sprach zu ihm: Pflanzt sich etwa die Laus nicht fort, der Meister sagte ja, der Heilige, gepriesen sei er, sitze und speise [alle Geschöpfe] von den gehörnten Büffeln bis zu den Eierläusen. – Die Art heißt Eierläuse. –
7Es wird ja gelehrt: Ungeziefer und Eierläuse!? – Die Art heißt Eierläuse. – Aber der Floh pflanzt sich ja fort, und es wird gelehrt, wer am Šabbath einen Floh fängt, sei nach R. Elie͑zer schuldig, und nach R. Jehošua͑ frei!? R. Aši erwiderte: Du weisest auf einen Widerspruch zwischen Fangen und Töten hin!? Der Streit zwischen R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ besteht nur darin, indem der eine der Ansicht ist, man sei wegen des, dessen Art man sonst nicht fängt, schuldig, und der andere der Ansicht ist, man sei frei, bezüglich des Tötens aber pflichtet auch R. Jehošua͑ bei.
8WER SIE EINFÄNGT, IST, WENN ZUM GEBRAUCHE, SCHULDIG, &C. Wer lehrte dies? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Es ist R. Šimo͑n, welcher sagt, man sei wegen einer an sich nicht nötigen Arbeit frei.
9Manche beziehen dies auf folgende Lehre: Wer am Šabbath eine Pustel öffnet, ist, wenn um eine [bleibende] Öffnung zu machen, schuldig, und wenn um Eiter ausfließen zu lassen, frei. Wer lehrte dies? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Es ist R. Šimo͑n, welcher sagt, man sei wegen einer an sich nicht nötigen Arbeit frei.
10Manche beziehen dies auf folgende Lehre: Wenn jemand am Šabbath eine Schlange fängt, so ist er, wenn damit sie ihn nicht beiße, frei, und wenn zu Heilzwecken, schuldig. Wer ist der Autor? R. Jehuda erwiderte im Namen Rabhs: Es ist R. Šimo͑n, welcher sagt, man sei wegen einer an sich nicht nötigen Arbeit frei.
11Šemuél sagte: Wer einen [bereits gefangenen] Fisch aus dem Wasser zieht, ist schuldig, sobald an ihm in Größe eines Sela͑ trocken wird. R. Jose b. Abin sagte: Und zwar zwischen den Flossen. R. Aši sagte: Unter ‘trocken’ ist nicht vollständig trocken zu verstehen, sondern sobald er nur klebrig wird.
12Mar b. Hamduri sagte im Namen Šemuéls: Wer seine Hand in die Gebärmutter eines Tieres steckt und das Embryo in seinem Leibe erschüttert, ist schuldig. – Aus welchem Grunde? Raba erwiderte: Bar Hamduri, erkläre mir dies. R. Šešeth sagte ja, wer Hopfen vom Dorn und Distelstrauch lostrennt, sei schuldig wegen Entreißens einer Sache von ihrem Wachstum, ebenso ist man auch hierbei schuldig wegen Entreißens einer Sache von ihrem Wachstum. Abajje sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.