Schabbat — Blatt 10a

1Hierbei ist Trunkenheit nicht zu berücksichtigen, da aber ist Trunkenheit zu berücksichtigen. Oder auch: für das Vespergebet ist eine Zeit festgesetzt, daher ist man ängstlich und versäumt es nicht, das Abendgebet aber hat die ganze Nacht Zeit, daher ist man nicht ängstlich, und man könnte es versäumen. R. Šešeth wandte ein: Ist es denn eine besondere Last, den Gürtel umzubinden!? Ferner kann man sich ja hinstellen und so beten!? – Weil es heißt: bereite dich vor, Jisraél, deinem Gott gegenüberzutreten.

2Raba b. R. Hona pflegte Schuhe anzuziehen und dann zu beten, indem er sagte: Bereite dich vor &c. Raba pflegte das Obergewand abzulegen, die Hände aneinander zu reiben und dann zu beten, indem er sagte: Wie ein Sklave vor seinem Herrn. R. Aši erzählte: Ich sah, wie R. Kahana, wenn Unglück auf der Welt war, das Obergewand abzulegen, die Hände aneinander zu reiben und dann zu beten pflegte, indem er sagte: Wie ein Sklave vor seinem Herrn. Wenn Frieden auf der Welt war, pflegte er sich anzukleiden, zu bedecken, einzuhüllen und dann zu beten, indem er sagte: Bereite dich vor, Jisraél, deinem Gott gegenüberzutreten.

3Als einst Raba bemerkte, wie R. Hamnuna sein Gebet in die Länge zog, sprach er: Sie lassen das ewige Leben und befassen sich mit dem zeitlichen Leben. Jener aber war der Ansicht, die Zeit des Gebetes für sich, und die Zeit der Tora für sich. R. Jirmeja saß vor R. Zera, und da beide sich mit der Erörterung einer Lehre befaßten, verspäteten sie das Gebet, und R. Jirmeja beeilte sich. Da las R. Zera über ihn: Wer sein Ohr abwendet, um die Lehre nicht zu hören, dessen Gebet ist ein Greuel.

4Wann hat die Gerichtsverhandlung begonnen? – [Hierüber streiten] R. Jirmeja und R. Jona; einer sagt, sobald die Richter ihre Mäntel anlegen, und einer sagt, sobald die Prozeßgegner beginnen. Sie streiten aber nicht; dies in dem Falle, wenn sie bereits Gerichtsverhandlungen vorhatten, und jenes in dem Falle, wenn sie noch keine Gerichtsverhandlung vorhatten.

5R. Ami und R. Asi saßen zwischen den Säulen [des Lehrhauses] und lernten, und von Zeit zu Zeit klopften sie an den Riegel der Tür, indem sie sprachen: Hat jemand eine Prozeßsache, so trete er ein.R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona saßen den ganzen Tag zu Gericht, und das Herz ward ihnen schwach. Da trug ihnen R. Ḥija b. Rabh aus Diphte folgende Lehre vor: Das Volk trat vor Moše vom Morgen bis zum Abend. Sollte es dir denn in den Sinn kommen, daß Moše den ganzen Tag dasaß und Recht sprach, wann hätte er sich mit der Tora befaßt? Dies besagt vielmehr, daß die Schrift jedem Richter, der ein richtiges Urteil der Wahrheit wegen fällt, wenn auch nur eine Stunde, es anrechnet, als wäre er mit dem Heiligen, gepriesen sei er, am Schöpfungswerke beteiligt, denn hier heißt es: das Volk trat vor Moše vom Morgen bis zum Abend, und dort heißt es: es ward Abend und es ward Morgen, ein Tag.

6Wie lange sitze man zu Gericht? R. Šešeth erwiderte: Bis zur Mahlzeit. R. Ḥama sagte: Hierauf deutet folgender Schriftvers: es heißt: Wehe dir, Land, dessen König ein Knabe, dessen Fürsten am Morgen schmausen. Heil dir Land, dessen König ein Edler, dessen Fürsten zu rechter Zeit speisen; in Mannhaftigkeit und nicht in Völlerei; in der Mannhaftigkeit der Tora und nicht in der Völlerei des Weines.

7Die Rabbanan lehrten: In der ersten Stunde speisen Ludim, in der zweiten speisen Räuber, in der dritten speisen Erbschafter, in der vierten speisen Arbeiter, in der fünften speisen gewöhnliche Leute. –

8Dem ist ja aber nicht so, R. Papa sagte ja, in der vierten speisen gewöhnliche Leute!? – Vielmehr, in der vierten speisen gewöhnliche Leute, in der fünften speisen Arbeiter. In der sechsten speisen Schriftgelehrte; [speist man] später, so ist es ebenso, als wenn man einen Stein in einen Schlauch wirft. Abajje sagte: Dies nur, wenn man morgens nichts gekostet hat, hat man aber morgens etwas gekostet, so ist nichts dabei.

9R. Ada b. Ahaba sagte: Man darf sein Gebet im Bade verrichten. Man wandte ein: Wenn man in das Badehaus kommt, in den Raum, in dem die Leute bekleidet sind, so darf man da das Šema͑ lesen, das Gebet verrichten, selbstverständlich Frieden bieten und die Tephillin anlegen, und selbstverständlich braucht man sie nicht abzulegen.

10Wenn in den Raum, in dem die Leute teils nackt und teils bekleidet sind, so darf man da Frieden bieten, jedoch nicht [das Šema͑] lesen und das Gebet verrichten; die Tephillin braucht man da nicht abzulegen, darf sie aber nicht anlegen.

11Wenn in den Raum, in dem die Leute nackt sind, so darf man da nicht Frieden bieten, und um so weniger [das Šema͑] lesen und das Gebet verrichten; man muß da die Tephillin abnehmen, und selbstverständlich darf man sie nicht anlegen!? –

12R. Ada b. Ahaba spricht von einem Bade, in dem keine Menschen sich befinden. – R. Jose b. Ḥanina sagte ja aber, wenn sie von einem Bade sprechen, so gelte es auch von einem, in dem keine Menschen sind, wenn sie von einem Aborte sprechen, so gelte es auch von einem, in dem kein Kot ist!? –

13Vielmehr, R. Ada [b. Ahaba] spricht von einem neuen. – Aber Rabina fragte ja, wie es denn sei, wenn man ihn als Abort nur bestimmt hat, ob die Bestimmung entscheidend sei oder nicht, und es wurde ihm nicht entschieden, und dasselbe gilt wohl auch von einem Bade!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.