Schabbat — Blatt 9b

1MAN DARF KURZ VOR DEM VESPERGEBETE SICH NICHT VOR DEN BARBIER SETZEN, BEVOR MAN DAS GEBET VERRICHTET HAT. AUCH GEHE MAN DANN NICHT INS BAD, NICHT IN DIE GERBEREI, NICHT ZU TISCH UND NICHT ZU GERICHT; HAT MAN ABER BEREITS BEGONNEN, SO BRAUCHT MAN NICHT ZU UNTERBRECHEN. MAN UNTERBRECHE, UM DAS ŠEMA͑ ZU LESEN, NICHT ABER, UM DAS GEBET ZU VERRICHTEN.

2GEMARA. Kurz vor welchem Vespergebete: wollte man sagen, vor dem großen Vespergebete, weshalb denn nicht, es ist ja noch am Tage genügend Zeit vorhanden; doch wohl kurz vor dem kleinen Vespergebete,

3dennoch braucht man, wenn man bereits begonnen hat, nicht zu unterbrechen, somit wäre dies eine Widerlegung des R. Jehošua͑ b. Levi!? R. Jehošua͑ b. Levi sagte nämlich: Sobald die Zeit des Vespergebetes heranreicht, darf man nichts kosten, bevor man das Vespergebet verrichtet hat. –

4Nein, tatsächlich vor dem großen Vespergebete, hier aber handelt es sich um eine Haarfrisur [nach Art] des Ben Elea͑sa; nicht ins Bad, um alle Prozeduren des Bades vorzunehmen; nicht in die Gerberei, in eine große Gerberei; nicht zu Tisch, zu einer großen Mahlzeit; nicht zu Gericht, bei Beginn der Gerichtsverhandlung.

5R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: Tatsächlich zu unserer [gewöhnlichen] Haarschur; man darf sich jedoch von vornherein nicht hinsetzen, weil die Schere zerbrechen könnte. Nicht ins Bad, auch um nur zu schwitzen; von vornherein nicht, weil man ohnmächtig werden könnte. Nicht in eine Gerberei, auch um etwas nachzusehen; von vornherein nicht, weil man einen Schaden bemerken und abgelenkt werden könnte. Nicht zu Tisch, auch zu einer kleinen Mahlzeit; von vornherein nicht, weil es sich hinziehen könnte. Nicht zu Gericht, auch beim Schlusse der Verhandlung; von vornherein nicht, weil ein Grund zur Umstoßung des Urteils gefunden werden könnte. –

6Wann hat das Haarschneiden begonnen? R. Abin erwiderte: Sobald man den Barbiermantel auf den Schoß gelegt hat. – Wann hat das Baden begonnen? R. Abin erwiderte: Sobald man den Mantel abgelegt hat. – Wann hat das Gerben begonnen? [R. Abin erwiderte:] Sobald man [die Schürze] auf der Schulter befestigt hat. – Wann hat die Mahlzeit begonnen? – Rabh sagt, sobald man die Hände gewaschen hat; R. Ḥanina sagt, sobald man den Gürtel gelöst hat.

7Sie streiten aber nicht; dies für uns, jenes für sie.

8Abajje sagte: Nach dem, der der Ansicht ist, das Abendgebet sei Freigestelltes, belästigen wir unsere Genossen in Babylonien nicht, sobald sie den Gürtel gelöst haben. – Belästigen wir sie denn nach dem, der der Ansicht ist, es sei Pflicht, das Vespergebet ist ja nach aller Ansicht Pflicht, dennoch haben wir gelernt, daß, wenn man bereits begonnen hat, man nicht zu unterbrechen brauche, und R. Ḥanina sagte, sobald man den Gürtel gelöst hat!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.