Schabbat — Blatt 116b
1der im Rufe stand, keine Bestechung zu nehmen, und sie wollten sich über ihn lustig machen. Da brachte sie ihm eine goldene Lampe, trat vor ihn und sprach: Ich möchte einen Anteil an der Erbschaft des Fürsten erhalten. Da sprach dieser: So teilet unter euch. Darauf sprach jener: Bei uns heißt es: Wenn ein Sohn vorhanden ist, erbe die Tochter nicht mit. Dieser erwiderte: Seit dem Tage, an dem ihr aus euerem Lande vertrieben worden seid, wurde das Gesetz Mošes aufgehoben und das Evangelium gegeben, und in diesem heißt es: Sohn und Tochter sollen gleichmäßig erben.
2Am nächsten Tage schenkte er ihm einen libyschen Esel. Da sprach dieser: Sehet die Fortsetzung im Evangelium, und da heißt es:Ich (Evangelium) bin nicht das Gesetz (Mošes) vermindern gekommen, sondern ergänzen. In diesem aber heißt es: Wenn ein Sohn vorhanden ist, erbe die Tochter nicht mit. Hierauf sprach sie: Lasse doch dein Licht gleich einer Lampe leuchten. Da sprach R. Gamliél: Der Esel kam und stieß die Lampe um.
3WESHALB DARF MAN AUS MANCHEN NICHT LESEN &C. Rabh sagte: Dies wurde nur von der Zeit des Vortrages gelehrt, außerhalb der Vortragszeit aber darf man sie wohl lesen. Šemuél sagte: Auch außerhalb der Vortragszeit darf man sie nicht lesen. – Dem ist ja aber nicht so, Nehardea͑ war ja die Ortschaft Šemuéls, und in Nehardea͑ las man ja beim Vespergebete am Šabbath Abschnitte aus den Hagiographen!? – Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Rabh sagte: Dies wurde nur vom Orte des Vortrages gelehrt, außerhalb des Vortragsortes aber darf man sie lesen.
4Šemuél aber sagte: Sowohl am Vortragsorte als auch außerhalb des Vortragsortes darf man sie zur Vortragszeit nicht lesen und außerhalb der Vortragszeit wohl lesen. Šemuél vertritt hierbei seine Ansicht, denn in Nehardea͑ las man beim Vespergebete am Šabbath Abschnitte aus den Hagiographen.
5R. Aši erwiderte: Tatsächlich, wie wir zuerst gelesen haben, Šemuél aber vertritt die Ansicht R. Neḥemjas. Es wird nämlich gelehrt: Obgleich sie gesagt haben, man dürfe die heiligen Schriften nicht lesen, so darf man sie dennoch studieren und auslegen; braucht man einen Vers, so hole man sie und sehe ein. R. Neḥemja sagte: Sie sagten deshalb, man dürfe die heiligen Schriften nicht lesen, damit man sage: Wenn man heilige Schriften nicht lesen darf, um wieviel weniger profane Schriften.
6MAN DARF DAS FUTTERAL DES BUCHES MIT DEM BUCHE, UND DAS FUTTERAL DER TEPHILLIN MIT DEN TEPHILLIN RETTEN, AUCH WENN DARIN SICH GELD BEFINDET. WOHIN DARF MAN SIE RETTEN? NACH EINER NICHT OFFENEN DURCHGANGSHALLE. BEN BETHERA SAGT, AUCH NACH EINER OFFENEN.
7GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn der vierzehnte auf einen Šabbath fällt, so häute man das Pesaḥopfer bis zur Brust ab – so R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa; die Weisen sagen, man häute es ganz ab. – Einleuchtend ist die Ansicht R. Jišma͑éls, des Sohnes des R. Joḥanan b. Beroqa, denn es erfolgt des Höchsten wegen, was ist aber der Grund der Rabbanan? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die Schrift sagt: Alles hat der Herr um seinetwillen geschaffen. – Wieso geschieht dies um seinetwillen? R. Joseph erwiderte: Damit es nicht [durch die Haut] verderbe. Raba erwiderte: Damit die Heiligtümer Gottes nicht wie Aas daliegen. –
8Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn es auf einem goldenen Tische liegt, oder an einem Nordwindtage. – Was folgert R. Jišma͑él, der Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, aus dem Schriftverse: alles hat der Herr um seinetwillen geschaffen? – Daß man nicht die Opferteile vor dem Abziehen der Haut herausnehme. – Aus welchem Grunde? R. Hona, Sohn des R. Nathan, erwiderte: Wegen der Haare.
9R. Ḥisda sagte im Namen Mar U͑qabas: Was erwiderten die Genossen dem R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa? – Sie sprachen zu ihm, wie folgt: Wenn man sogar mit dem Buche auch das Futteral des Buches retten darf, wie sollte man nicht vom Pesaḥopfer die Haut abziehen dürfen!? – Es ist ja nicht gleich, da ist es ja nur eine Fortbewegung, hierbei aber eine Arbeit!? R. Aši erwiderte: Sie streiten über beides; sie streiten über die Fortbewegung und sie streiten über die Arbeit. Jene sprachen zu ihm, wie folgt: Wenn man mit dem Buche auch das Futteral retten darf, wie sollte man nicht wegen des Fleisches auch die Haut fortbewegen dürfen!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.