Schabbat — Blatt 117a

1Es ist ja nicht gleich, da ist ja [das Futteral] ein Untersatz für eine erlaubte Sache, hierbei aber ist [die Haut] ein Untersatz für eine verbotene Sache!? – Vielmehr, sie sprachen zu ihm, wie folgt: Wenn man sogar mit dem Buche auch das Futteral retten darf, selbst wenn sich darin Geld befindet, wie sollte man nicht wegen des Fleisches auch die Haut fortbewegen dürfen!? – Es ist ja nicht gleich, da ist ja [das Futteral] ein Untersatz für eine verbotene und für eine erlaubte Sache, hierbei aber ist [die Haut] ein Untersatz nur für eine verbotene Sache!? – Vielmehr, sie sprachen zu ihm, wie folgt: Wenn man sogar ein Futteral, in dem Geld sich befindet, herbeiholen und es mit der Torarolle retten darf, wie sollte man nicht wegen des Fleisches auch die Haut fortbewegen dürfen!? –

2Woher dies selbst: wollte man sagen, da man es nicht fortzuwerfen braucht, wenn es sich darin befindet, so darf man es auch herbeiholen, so ist es ja nicht gleich; da könnte es mittlerweile vom Feuer erfaßt werden, während man während des Holens [das Geld] fortwerfen kann!? Vielmehr, erwiderte Mar b. R. Aši, tatsächlich, wie wir zuerst gesagt haben, wenn du aber einwendest, da ist es eine Fortbewegung, während es hierbei eine Arbeit ist, so gilt dies von dem Falle, wenn man die Haut nicht braucht. –

3Aber Abajje und Raba sagen ja beide, auch R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen, ohne zu töten!? – Wenn er die Haut fetzend abzieht.

4WOHIN DARF MAN SIE RETTEN &C. Was heißt offen und was heißt nicht offen? R. Ḥisda erwiderte: Drei Wände und zwei Pfosten sind eine nicht offene Durchgangshalle, drei Wände und ein Pfosten sind eine offene Durchgangshalle. Beide nach R. Elie͑zer, denn wir haben gelernt: Die Durchgangshalle ist tauglich, wenn sie, wie die Schule Šammajs sagt, einen Pfosten und einen Balken, wie die Schule Hillels sagt, entweder einen Pfosten oder einen Balken, und wie R. Elie͑zer sagt, zwei Pfosten hat.

5Rabba sprach zu ihm: Drei Wände und ein Pfosten, und dies nennst du offen!? Ferner sollte man doch in eine solche auch nach den Rabbanan Speisen und Getränke retten dürfen!? Vielmehr, sagte Rabba, zwei Wände und zwei Pfosten sind eine nicht offene Durchgangshalle, zwei Wände und ein Pfosten sind eine offene Durchgangshalle.

6Beide nach R. Jehuda, denn es wird gelehrt: Noch mehr sagte R. Jehuda: Wer zwei Häuser [gegenüber] auf beiden Seiten der Straße hat, darf einen Pfosten an der einen Seite und einen Pfosten an der anderen Seite aufstellen, oder einen Balken an der einen Seite und einen Balken an der anderen Seite legen, und in der Mitte nehmen und geben. Jene sprachen zu ihm: Dadurch kann man das öffentliche Gebiet nicht vereinigen.

7Abajje sprach zu ihm: Auch nach deiner Erklärung sollte man doch in eine solche auch nach den Rabbanan Speisen und Getränke retten dürfen!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.