Schabbat — Blatt 117b

1Vielmehr, sagte R. Aši, drei Wände und ein Pfosten sind eine nicht offene Durchgangshalle, drei Wände ohne Pfosten sind eine offene Durchgangshalle. Und auch R. Elie͑zer, welcher sagt, es seien zwei Pfosten erforderlich, ist dieser Ansicht nur hinsichtlich Speisen und Getränke, für eine Torarolle aber genügt auch ein Pfosten.

2MAN DARF SPEISE FÜR DREI MAHLZEITEN RETTEN; FÜR MENSCHEN, WAS SICH FÜR MENSCHEN EIGNET, FÜR TIERE, WAS SICH FÜR TIERE EIGNET. UND ZWAR: BRICHT DIE FEUERSBRUNST AM ŠABBATHABEND AUS, SO DARF MAN SPEISE FÜR DREI MAHLZEITEN RETTEN, BRICHT SIE MORGENS AUS, SO DARF MAN SPEISE FÜR ZWEI MAHLZEITEN RETTEN, UND BRICHT SIE ZUR VESPERZEIT AUS, SO DARF MAN SPEISE FÜR EINE MAHLZEIT RETTEN. R. JOSE SAGT, MAN DÜRFE IMMER SPEISE FÜR DREI MAHLZEITEN RETTEN.

3GEMARA. Merke, man betätigt sich ja erlaubterweise, so sollte man doch mehr retten dürfen!? Raba erwiderte: Da ein Mensch wegen seines Geldes in Aufregung gerät, so könnte er, wenn man ihm mehr erlauben würde, zum Löschen verleitet werden. Abajje sprach zu ihm: Es wird gelehrt, daß, wenn einem auf der Spitze seines Daches ein Faß zerbricht, er ein Gefäß holen und darunter stellen darf, jedoch kein zweites Gefäß holen und das [Ausfließende] auffangen, kein zweites Gefäß an das Dach ansetzen; welche [verbotene Handlung] ist hierbei zu berücksichtigen!? – Auch hierbei ist zu berücksichtigen, er könnte ein Gefäß über die Straße tragen.

4Der Text. Zerbricht einem auf der Spitze seines Daches ein Faß, so darf er ein Gefäß holen und darunter stellen, jedoch kein zweites Gefäß holen und [das Ausfließende] auffangen, kein zweites Gefäß an das Dach ansetzen. Kommen zu ihm Gäste, so darf er noch ein zweites Gefäß holen und auffangen und ein zweites Gefäß an das Dach ansetzen. Man darf nicht [das Ausfließende] auffangen und nachher Gäste einladen, jedoch Gäste einladen und nachher auffangen. Man darf hierbei keine List anwenden; im Namen des R. Jose b. Jehuda sagten sie, man dürfe hierbei wohl eine List anwenden.

5Es wäre anzunehmen, daß sie denselben Streit führen, wie R. Elie͑zer und R. Jehošua͑. Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Vieh und sein Junges in eine Grube gefallen sind, so hole man, wie R. Elie͑zer sagt, das eine herauf, um es zu sehlachten, und das andere füttere man an Ort und Stelle, damit es nicht verende. R. Jehošua͑ sagt, man bediene sich einer List: man hole eines herauf, um es zu schlachten, schlachte es aber nicht, sodann hole man das zweite herauf und schlachte nach Belieben das eine oder das andere. –

6Wieso denn, vielleicht ist R. Elie͑zer dieser Ansicht nur da, wo man das Vieh füttern kann, nicht aber hierbei, wo es nicht anders möglich ist. Oder vielleicht ist R. Jehošua͑ dieser Ansicht nur da, wegen der Tierquälerei, nicht aber hierbei, wo keine Tierquälerei zu berücksichtigen ist.

7Die Rabbanan lehrten: Hat man Feinbrot gerettet, so darf man kein Schrotbrot mehr retten; hat man Schrotbrot gerettet, so darf man noch Feinbrot retten. Ferner darf man am Versöhnungstage für den Šabbath, nicht aber am Šabbath für den Versöhnungstag retten, und um so weniger am Šabbath für das Fest oder für den nächsten Šabbath.

8Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand Brot im Ofen vergessen und die Heiligkeit des Tages begonnen hat, so darf er Speise für drei Mahlzeiten retten, auch zu anderen sagen: Kommt, rettet für euch. Er darf aber das Brot nicht mit einer Brotschaufel, sondern mit einem Messer abnehmen. – Dem ist ja aber nicht so, in der Schule R. Jišma͑éls wurde ja gelehrt: Ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten, ausgenommen das Posaunenblasen und das Herausnehmen des Brotes, die als Kunstfertigkeiten und nicht als Arbeiten betrachtet werden!? – Soweit möglich, hat es auf ungewöhnliche Weise zu erfolgen.

9R. Ḥisda sagte: Man besorge stets das Nötige für den Šabbath möglichst früh, denn es heißt: am sechsten Tage sollen sie zubereiten, was sie heimbringen, unverzüglich. R. Abba sagte: Man ist am Šabbath verpflichtet, zwei Brote anzubrechen, denn es heißt: doppeltes Brot.

10R. Aši erzählte: Ich sah, wie R. Kahana zwei hielt und nur eines anbrach, indem er sagte: es heißt nur: sammelten. R. Zera brach ein Brot an, das für die ganze Mahlzeit reichte. Rabina sprach zu R. Aši: Dies sieht ja wie Gehässigkeit aus!? – Da man dies an keinem anderen Tage tut, sondern nur an diesem, so sieht dies nicht wie Gefräßigkeit aus. Wenn sich R. Ami und R. Asi ein E͑rubbrot darbot, leiteten sie mit diesem die Mahlzeit ein, indem sie sagten: Da damit bereits ein Gebot ausgeübt worden ist, so werde damit ein zweites Gebot ausgeübt.

11UND ZWAR: BRICHT DIE FEUERSBRUNST &C. AUS. Die Rabbanan lehrten: Wieviel Mahlzeiten ist man am Šabbath abzuhalten verpflichtet? Drei; R. Ḥidqa sagt, vier. R. Joḥanan sagte: Beide folgern aus ein und demselben Schriftverse: Und Moše sprach: Nährt euch heute davon, denn heute ist der Šabbath des Herrn; heute werdet ihr draußen nichts finden. R. Ḥidqa ist der Ansicht, die dreimalige Wiederholung [des Wortes] heutesei außer der des Šabbathabends zu verstehen, und die Rabbanan sind der Ansicht, mit der des Šabbathabends. – Wir haben gelernt: Bricht die Feuersbrunst am Šabbathabend aus,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.