Schabbat — Blatt 118a
1so darf man Speise für drei Mahlzeiten retten. Doch wohl, wenn man noch nicht gegessen hat!? – Nein, wenn man bereits gegessen hat. – «Bricht sie morgens aus, so darf man Speise für zwei Mahlzeiten retten.» Doch wohl, wenn man noch nicht gegessen hat!? – Nein, wenn man bereits gegessen hat. – «Bricht sie zur Vesperzeit aus, so darf man Speise für eine Mahlzeit retten.» Doch wohl, wenn man noch nicht gegessen hat!? – Nein, wenn man bereits gegessen hat. –
2Wenn er aber im Schlußsatze lehrt, R. Jose sagt, man dürfe immer Speise für drei Mahlzeiten retten, so ist ja demnach der erste Tanna der Ansicht, daß es drei sind!? – Das Richtigste ist vielmehr, unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht R. Ḥidqas. –
3Wir haben gelernt, wer Speise für zwei Mahlzeiten hat, nehme nicht aus der Armenschüssel, wer Speise zu vierzehn Mahlzeiten hat, nehme nicht aus der Almosenbüchse. Wer ist hier vertreten: weder die Rabbanan, noch R. Ḥidqa, denn nach den Rabbanan sollten es fünfzehn und nach R. Ḥidqa sechzehn sein!? – Tatsächlich die Rabbanan, denn man spricht zu ihm: Was du am Šabbathausgang essen willst, iß am Šabbath. –
4Also nach den Rabbanan und nicht nach R. Ḥidqa? – Du kannst auch sagen, nach R. Ḥidqa, denn man spricht zu ihm: Was du am Vorabend des Šabbaths essen willst, iß erst abends. – Sollten wir ihn denn den ganzen Vorabend des Šabbaths fasten lassen!? – Vielmehr, sie vertritt die Ansicht R. A͑qibas, welcher sagte: Mache deinen Šabbath alltägig, nur sei nicht der Mitmenschen bedürftig. –
5Wir haben gelernt: Man gebe einem von Ort zu Ort wandernden Armen nicht weniger als ein Pondionbrot, wenn vier Seá [Getreide] um einen Sela͑ verkauft werden. Übernachtet er, so gebe man ihm das Erforderliche für ein Nachtlager. Am Šabbath gebe man ihm Speise für drei Mahlzeiten. Also nach den Rabbanan und nicht nach R. Ḥidqa!? – Tatsächlich nach R. Ḥidqa, denn dies gilt von dem Falle, wenn er noch eine Mahlzeit hat, man spricht dann zu ihm: Iß, was du noch hast. – Sollte er denn nachher ganz leer fortgehen!? – Man gebe ihm dann eine Mahlzeit mit. – Was ist das Erforderliche für ein Nachtlager? R. Papa erwiderte: Bett und Polster.
6Die Rabbanan lehrten: Die Teller, aus denen man abends gegessen hat, darf man abspülen, um aus ihnen morgens zu essen; aus denen man morgens gegessen hat, darf man abspülen, um aus ihnen mittags zu essen; aus denen man mittags gegessen hat, darf man abspülen, um aus ihnen Vesper zu essen; vom Vesper ab darf man sie nicht mehr abspülen. Becher, Krüglein und Gläser darf man jedoch den ganzen Tag ausspülen, da es für das Trinken keine festgesetzte Zeit gibt.
7R. Šimo͑n b. Pazi sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen Bar Qapparas: Wer die drei Mahlzeiten am Šabbath hält, wird vor drei Heimsuchungen bewahrt: vor den messianischen Leiden, vor dem Höllengerichte und vor dem Kriege von Gog und Magog. Vor den messianischen Leiden, denn jener heißt Tag, und von diesen heißt es: siehe, ich schicke each den Propheten Elijahu, bevor der Tag herangekommen &c. Vor dem Höllengerichte, denn jener heißt Tag, und von diesem heißt es: ein Tag des Grimmes ist jener Tag. Vor dem Kriege von Gog und Magog, denn jener heißt Tag, und von diesem heißt es: an dem Tage, da Gog kommt.
8R. Joḥanan sagte im Namen R. Joses: Wer den Šabbath in Wonne feiert, dem wird ein unbegrenztes Erbteil verliehen, denn es heißt: alsdann wirst du deine Wonne an dem Herrn haben, und ich will dich auf den Höhen des Landes einherfahren lassen, und ich will dich
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.