Schabbat — Blatt 120a
1du hast Dinge, die ein Mensch ohne Straucheln nicht erlangen kann. Du sollst unser Gebieter sein, dieser Strauchelhaufe sei unter deiner Hand; so wird er an jenem Tage also sprechen: Ich mag nicht Bundesführer sein &c. Unter sprechen ist nur der Eid zu verstehen, denn so heißt es auch: du sollst den Namen des Herrn nicht freventlich aussprechen. Ich will nicht Bundesführer sein; ich gehöre nicht zu denen, die am Lehrhause gebunden sind. Ich habe weder Brot noch Obergewand; ich bin weder in der Schrift, noch in der Mišna, noch im Talmud kundig!? – Vielleicht war es da anders; würde er gesagt haben, er habe wohl gelernt, so könnte man ihn vorzutragen auffordern. – Er könnte ja sagen, er habe gelernt und vergessen, warum: ich gehöre nicht zu denen, die am Lehrhause gebunden sind!? – Das ist kein Widerspruch; eines gilt [von der Treue] bei Worten der Tora und eines bei geschäftlichen Angelegenheiten.
2MAN DARF EINEN KORB VOLL BROTE RETTEN, SELBST WENN SIE FÜR HUNDERT MAHLZEITEN AUSREICHEN; EBENSO EINEN GANZEN FEIGENKUCHEN ODER EIN GANZES FASS WEIN. FERNER DARF MAN AUCH ANDEREN SAGEN: KOMMT, RETTET FÜR EUCH. SIND SIE ABER SCHLAU, SO RECHNEN SIE MIT IHM NACH ŠABBATH AB.
3WOHIN DARF MAN ES RETTEN? NACH EINEM DURCH EINEN E͑RUB VERBUNDENEN HOFE; BEN BETHERA SAGT, AUCH NACH EINEM NICHT VERBUNDENEN . DAHIN DARF MAN SEIN GANZES ESSGESCHIRR BRINGEN; EBENSO DARF MAN ALLES ANZIEHEN, WAS MAN NUR ANZIEHEN KANN, UND SICH IN ALLES HÜLLEN, WORIN MAN SICH HÜLLEN KANN. R. JOSE SAGT: ACHTZEHN KLEIDUNGSSTÜCKE. MAN DARF JEDOCH ZURÜCKKEHREN UND WIEDERUM KLEIDUNGSSTÜCKE ANZIEHEN UND HINAUSBRINGEN. FERNER DARF MAN ZU ANDEREN SAGEN: KOMMT, RETTET MIT MIR.
4GEMARA. Im Anfangssatze lehrte er ja aber, für drei Mahlzeiten und nicht mehr!? R. Hona erwiderte: Das ist kein Widerspruch; dies, wenn man [einen Korb] retten will, jenes wenn man zusammenpacken will; rettet man [einen Korb], so darf man alles retten, [was darin], packt man zusammen, so rette man nur für drei Mahlzeiten. R. Abba b. Zabhda erwiderte im Namen Rabhs: Beide handeln von dem Falle, wenn man zusammenpacken will, dennoch besteht hier kein Widerspruch; das eine, wenn nach demselben Hofe, das andere, wenn nach einem anderen Hofe. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, fragte: Wie ist es, wenn man das Gewand ausbreitet und darin [Speisen] zusammenpackt: gleicht es dem Retten [eines Korbes] oder dem Zusammenpacken? –
5Da Raba gesagt hat, R. Šezbi habe den R. Ḥisda getäuscht, indem er ihm vortrug, das Gefäßdürfe nicht mehr als drei Mahlzeiten enthalten, so ist zu entnehmen, daß dies dem Retten [eines Korbes] gleiche und erlaubt ist, R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu Raba: Wieso ist dies eine Täuschung? Dieser erwiderte: Er lehrt, man dürfe kein zweites Gefäß holen und auffangen, kein zweites Gefäß holen und ansetzen, wonach man nur kein zweites Gefäß holen darf, im selben aber darf man retten, soviel man will.
6EBENSO EINEN GANZEN FEIGENKUCHEN &C. Was gibt es dabei abzurechnen, sie erwerben ja Freigut!? R. Ḥisda erwiderte: Hier lehrt er einen Akt der Frömmigkeit. Raba sprach: Verlangen etwa fromme Leute einen Lohn für Šabbatharbeit!? Vielmehr, erwiderte Raba, hier handelt es sich um einen Gottesfürchtigen, der Fremdes nicht genießen, aber auch ohne Entgelt sich nicht bemühen will. Er meint es, wie folgt: Wenn sie schlau sind, wenn sie wissen, daß es auf diese Weise nicht Šabbathlohn heißt, so rechnen sie mit ihm nach dem Šabbath ab. –
7Weshalb heißt es hierbei, «rettet für euch», weiter aber, «rettet mit mir»? – Ich will dir sagen, bei Speisen lehrt er «für euch», weil man auf Speise für nur drei Mahlzeiten ein Anrecht hat, bei Kleidungsstücken lehrt er, «rettet mit mir», weil man es den ganzen Tag darf.
8WOHIN DARF MAN ES RETTEN &C. Die Rabbanan lehrten: Man darf [Kleider] anziehen, hinausbringen und ausziehen, und wiederum anziehen, hinausbringen und ausziehen, selbst den ganzen Tag – so R. Meír. R. Jose sagt, nur achtzehn Kleidungsstücke. Folgende sind die achtzehn Kleidungsstücke: Obermantel, Kittel, Hohlgürtel, Wams aus Linnen, Hemd, Überwurf, Turban, zwei Ärmel, zwei Schuhe, zwei Strümpfe, zwei Beinkleider, ein Lendengürtel, eine Kopfbedeckung und ein Halstuch.
9R. ŠIMO͑N B. NANNOS SAGT, MAN DÜRFE ÜBER EINE TRUHE, EINE KISTE ODER EINEN SCHRANK, DIE VOM FEUER ERFASST WORDEN SIND, EINE ZIEGENHAUT AUSBREITEN, WEIL SIE NUR ANSENGT; AUCH DARF MAN EINE WAND AUS VERSCHIEDENEN GEFÄSSEN HERSTELLEN, DAMIT DAS FEUER NICHT DURCHDRINGE, OB SIE GEFÜLLT ODER LEER SIND. R. JOSE VERBIETET DIES MIT NEUEN, MIT WASSER GEFÜLLTEN TONGEFÄSSEN, WEIL DIESE DAS FEUER NICHT VERTRAGEN, SONDERN PLATZEN UND DAS FEÜER LÖSCHEN.
10GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wenn ein Gewand an einer Seite vom Feuer erfaßt wird, so darf man die andere Seite mit Wasser tränken, und wenn es dadurch erlischt, so ist nichts dabei. Man wandte ein: Wenn ein Gewand an einer Seite vom Feuer erfaßt wird, so darf man es ausbreiten und anziehen, und wenn das Feuer dadurch erlischt, so ist nichts dabei; ebenso darf man eine Torarolle, wenn sie vom Feuer erfaßt wird, aufrollen und darin lesen, und wenn das Feuer dadurch erlischt, so ist nichts dabei. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.