Schabbat — Blatt 120b

1Er ist der Ansicht des R. Šimo͑n b. Nannos. –

2Allerdings, sagt R. Šimo͑n b. Nannos: Weil sie nur ansengt, sagt er etwa, das Löschen [sei erlaubt]!? – Freilich, wenn es im Schlußsatze heißt, R. Jose verbiete dies mit neuen, mit Wasser gefüllten Tongefäßen, weil sie das Feuer nicht vertragen, sondern platzen und das Feuer löschen, so erlaubt dies wohl der erste Tanna.

3Die Rabbanan lehrten: Befindet sich ein [brennendes] Licht auf einer Platte, so darf man die Platte schütteln, sodaß es herunterfällt, und wenn es erlischt, so ist nichts dabei. In der Schule R. Jannajs sagten sie: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man [das Licht] vergessen hat, hat man es aber absichtlich stehen lassen, so gilt die [Platte] als Untersatz für einen verbotenen Gegenstand.

4Es wird gelehrt: Befindet sich ein Licht hinter einer Tür, so darf man sie wie gewöhnlich öffnen und schließen, und wenn es erlischt, so ist nichts dabei. Rabh fluchte darüber. Rabina sprach zu R. Aḥa, dem Sohne Rabas, wie manche sagen, R. Aḥa, der Sohn Rabas, zu R. Aši: Weshalb fluchte Rabh darüber: wollte man sagen, weil Rabh der Ansicht R. Jehudas ist, während jener nach R. Šimo͑n lehrt, so kann ja nicht Rabh, weil er der Ansicht R. Jehudas ist, über jeden fluchen, der nach R. Šimo͑n lehrt!?

5Dieser erwiderte: In diesem Falle, pflichtet auch R. Šimo͑n bei, denn Abajje und Raba sagten beide, R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen, ohne zu töten.

6R. Jehuda sagte: Man darf am Šabbath eine Tür gegenüber einer Flamme öffnen. Abajje fluchte darüber. – Von welchem Falle gilt dies: wollte man sagen, bei gewöhnlichem Zuge, was ist demnach der Grund desjenigen, der es verbietet, und wollte man sagen, bei einem außergewöhnlichem Zuge, was ist demnach der Grund desjenigen, der es erlaubt!? – Tatsächlich bei einem gewöhnlichem Zuge, denn einer ist der Ansicht, man berücksichtige [einen außergewöhnlichen Zug], und einer ist der Ansicht, man berücksichtige ihn nicht.

7AUCH DARF MAN EINE WAND &C. HERSTELLEN. Demnach wären die Rabbanan der Ansicht, die Verursachung des [Löschens] sei erlaubt, während nach R. Jose dies verboten ist, wir wissen ja von ihnen, daß sie entgegengesetzter Ansicht sind!? Es wird nämlich gelehrt: Man darf eine Wand herstellen aus leeren Gefäßen oder gefüllten, die gewöhnlich nicht zerbrechen. Gefüllte, die gewöhnlich nicht zerbrechen, sind Metallgefäße. R. Jose sagt, auch die [Ton]gefäße aus Kephar-Šiḥin und Kephar-Ḥananja zerbrechen gewöhnlich nicht. Wolltest du aber sagen, man wende [unsere Mišna] um, und R. Jose sage es in der Barajtha nach der Ansicht der Rabbanan, so kannst du sie ja nicht umwenden, denn Rabba b. Taḥlipha sagte im Namen Rabhs, daß R. Jose es sei, welcher lehrt, die Verursachung des Löschens sei verboten. –

8Vielmehr, tatsächlich wende man sie nicht um, denn die Barajtha ist ganz nach R. Jose, nur ist sie lückenhaft und muß wie folgt lauten: Man darf eine Wand herstellen aus leeren Gefäßen oder gefüllten, die gewöhnlich nicht zerbrechen. Gefäße, die gewöhnlich nicht zerbrechen, sind Metallgefäße; aber auch [Ton]gefäße aus Kephar-Šiḥin und Kephar-Ḥananja zerbrechen gewöhnlich nicht, denn R. Jose ist der Ansicht, auch [Ton]gefäße aus Kephar-Šiḥin und Kephar-Ḥananja zerbrechen gewöhnlich nicht. –

9Aber sowohl die Rabbanan als auch R. Jose befinden sich ja mit sich selbst in Widerspruch!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn einem auf dem Leibe der Gottesname geschrieben ist, so darf er nicht baden, sich nicht salben und an keinem unreinen Orte stehen; trifft es sich, daß er ein Pflichtbad nehmen muß, so umbinde er ihn mit Bast, und erst dann steige er hinab und tauche unter. R. Jose sagt, er dürfe wie gewöhnlich hinabsteigen und untertauchen, aber ihn nicht wegspülen. –

10Anders ist es hierbei; der Schriftvers lautet: ihr sollt ihren Namen von jener Stätte vertilgen, nicht aber sollt ihr so mit dem Herrn, euerem Gott, verfahren; nur direkt ist es verboten, die Verursachung aber ist erlaubt. –

11Auch hierbei heißt es ja: du sollst keinerlei Arbeit verrichten, demnach ist es nur direkt verboten, die Verursachung aber ist erlaubt!? – Da ein Mensch wegen seines Geldes in Aufregung gerät, so könnte er, wenn man ihm dies erlauben würde, zum Löschen verleitet werden. –

12Demnach befinden sich ja die Rabbanan mit sich selbst in Widerspruch: wenn es da erlaubt ist, obgleich man wegen seines Geldes in Aufregung gerät, um so mehr hierbei!? –

13Glaubst du? Wie sollte man mit dem Baste verfahren: bindet man ihn straff, so bildet er ja eine Trennung, bindet man ihn lose, so dringt ja Wasser ein!? – Aber schon die Tinte ist ja eine Trennung!? – Wenn sie noch feucht ist. Es wird nämlich gelehrt: Blut, Tinte, Honig und Milch sind, wenn vertrocknet, eine Trennung, wenn feucht, keine Trennung. – Immerhin besteht ja der Widerspruch!?

14Vielmehr, erklärte Raba b. R. Šila, folgendes ist der Grund der Rabbanan: sie sind der Ansicht, man dürfe nicht vor dem Gottesnamen nackt stehen. – Demnach ist R. Jose der Ansicht, man dürfe vor dem Gottesnamen nackt stehen!? – Man lege die Hand darauf. –

15Auch nach den Rabbanan kann man ja die Hand darauf legen!? – Man könnte vergessen und sie fortnehmen. – Auch nach R. Jose könnte man ja vergessen und sie fortnehmen!? – Vielmehr, ist Bast vorrätig, so ist dem auch so, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn man nach Bast suchen muß; die Rabbanan sind der Ansicht,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.