Schabbat — Blatt 123a

1man dürfe ein Gerät, das für eine verbotene Arbeit bestimmt ist, um seiner selbst willen fortbewegen.

2Abajje wandte gegen Raba ein: Man darf einen Mörser fortbewegen, wenn Knoblauch darin ist, sonst aber nicht!?

3Dieser erwiderte: Hier ist R. Neḥemja vertreten, welcher sagt, man dürfe ein Gerät nur zum Behufe seiner eigentlichen Verwendung fortbewegen.

4Er wandte gegen ihn ferner ein: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe [am Feste] keinen Reibeblock fortbewegen, um darauf Fleisch zu zerhacken; die Schule Hillels erlaubt dies; sie stimmen jedoch überein, daß man ihn nicht mehr fortbewegen darf, sobald man darauf das Fleisch bereits zerhackt hat.

5Er wollte ihm erwidern, ebenfalls nach R. Neḥemja, nachdem er aber das gehört, was R. Ḥenana b. Šelemja im Namen Rabhs gesagt hat, daß nämlich bezüglich der Schwing-, Preß- und Klopfgeräte alle übereinstimmen, weil man mit diesen behutsam ist und für sie einen bestimmten Platz hat, so ist auch hierbei zu erwidern: weil man dafür einen bestimmten Platz hat.

6Es wurde gelehrt: R. Ḥija b.Abba sagte im Namen R. Joḥanans, dies wurde von einem Hammer der Goldschmiede gelehrt, und R. Šamen b. Abba sagte, dies wurde von einem Hammer der Gewürzkrämer gelehrt.

7Nach demjenigen, der dies auf einen der Gewürzkrämer bezieht, gilt dies um so eher von einem der Goldschmiede, und nach demjenigen, der dies auf einen der Goldschmiede bezieht, gilt dies nicht von einem der Gewürzkrämer, mit dem man behutsam umgeht.

8EINE SPINDEL ODER EINEN WEBESPATEL &C. Die Rabbanan lehrten: Eine unreife Feige, die man in Stroh gelegt hat, oder einen Fladen, den man auf Kohlen gelegt hat, darf man, wenn ein Teil unbedeckt geblieben ist, hervorholen, wenn aber nicht, so darf man sie nicht hervorholen.

9R. Elea͑zar b. Thadaj sagt, man spieße sie mit einer Spindel oder einem Webespatel auf, und sie werden von selbst abgeschüttelt. R. Naḥman sagte: Die Halakha ist wie R. Elea͑zar b. Thadaj. –

10Demnach ist R. Naḥman der Ansicht, die indirekte Fortbewegung sei keine Fortbewegung, während doch R. Naḥman sagte, man dürfe einen Rettich herausziehen, wenn er [in der Erde] mit dem Oberteile nach oben sitzt, nicht aber, wenn mit dem Oberteile nach unten!? – R. Naḥman ist davon abgekommen.

11EINE NÄHNADEL, UM EINEN SPLITTER ZU ENTFERNEN &C. Raba, der Sohn Rabbas, sandte folgende Frage an R.Joseph: Möge uns der Meister lehren, wie es sich mit einer Nadel verhält, der das Öhr oder die Spitze fehlt?

12Dieser erwiderte: Dies ist aus unserer Mišna zu entnehmen: eine Nähnadel, um einen Splitter zu entfernen; zur Entfernung eines Splitters ist es ja einerlei, ob sie ein Öhr hat oder nicht.

13Er wandte gegen ihn ein: Eine Nadel, der das Öhr oder die Spitze fehlt, ist rein!?

14Abajje erwiderte: Du weisest auf einen Widerspruch zwischen dem Gesetze über die Unreinheit und dem Gesetze über den Šabbath hin!? Bei der Unreinheit muß es ein Gerät für den Gebrauch sein, beim Šabbath aber nur eine verwendbare Sache, und diese ist zum Entfernen eines Splitters verwendbar.

15Raba sprach: Der den Einwand gerichtet, hat Recht; was hinsichtlich der Unreinheit nicht als Gerät gilt, gilt auch hinsichtlich des Šabbaths nicht als Gerät.

16Man wandte ein: Eine Nadel, ob gelocht oder ungelocht, darf man am Šabbath fortbewegen; nur hinsichtlich der Unreinheit sagten sie, sie müsse gelocht sein!?

17Abajje erklärte es nach Raba: Dies gilt von noch unfertigen, da man sich überlegen und sie zum Geräte machen kann, wenn ihr aber das Öhr oder die Spitze fehlt, wirft man sie zum Gerümpel.

18Die Glieder eines Säuglings [am Šabbath] einzurenken, ist nach R. Naḥman verboten und nach R. Šešeth. erlaubt. R. Naḥman sagte: Woher entnehme ich dies? Wir haben gelernt: Man darf am Šabbath kein

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.