Schabbat — Blatt 125a

1hat man ihn bereits am Tage [vorher] auf den Misthaufen geworfen, so ist es verboten.

2Bar Hamduri sagte im Namen Šemuéls: Rohr von einer Matte darf man am Šabbath fortbewegen. Aus welchem Grunde? Raba erwiderte: Bar Hamduri erklärte es mir: die Matte selbst wird, Erde zu bedecken, verwendet, und auch das Rohr kann, Schmutz zu bedecken, verwendet werden.

3R. Zera sagte im Namen Rabhs: Kleiderfetzen darf man am Šabbath nicht fortbewegen. Abajje sagte: Lappen, die keine drei zu drei [Fingerbreiten] haben und somit weder für Reiche noch für Arme verwendbar sind.

4Die Rabbanan lehrten: Bruchstücke eines alten Ofens gleichen solchen aller anderen Geräte, die im Hofe fortbewegt werden dürfen – so R. Meír; R. Jehuda sagt, sie dürfen da nicht fortbewegt werden. R. Jose bekundete im Namen des R. Elie͑zer b. Ja͑qob, daß Bruchstücke eines alten Ofens am Šabbath fortbewegt werden dürfen, und daß dessen Deckel keinen Griff braucht. –

5Worin besteht ihr Streit? Abajje erwiderte: Sie streiten über einen Fall, wenn die Bruchstücke zwar verwendbar, jedoch nicht für den ähnlichen Behuf verwendbar sind. R. Jehuda vertritt seine Ansicht, und R. Meír seine Ansicht.

6Raba wandte ein: Weshalb streiten sie demnach über Bruchstücke eines Ofens, sollten sie doch über Bruchstücke allgemein streiten!?

7Vielmehr, erklärte Raba, streiten sie über Bruchstücke eines derartigen Ofens, wie in folgender Lehre: Hat man [den Ofen] über eine Grube oder eine Zisterne gesetzt und mit einem Steine gestützt, so ist er, wie R. Jehuda sagt, wenn man unten heizt und er oben geheizt wird, verunreinigungsfähig, sonst aber nicht; die Weisen sagen, sobald er nur geheizt wurde, ob so oder so, sei er verunreinigungsfähig.

8Sie streiten über folgenden Schriftvers: Ofen und Kochherd müssen niedergerissen werden, unrein sind sie. R. Jehuda ist der Ansicht, was niedergerissen werden muß, sei verunreinigungsfähig, was nicht niedergerissen zu werden braucht, ist nicht verunreinigungsfähig; die Rabbanan aber erklärten: als unrein sollen sie euch gelten, in jedem Falle. –

9Und die Rabbanan, es heißt ja: müssen niedergerissen werden!? – Dies deutet entgegengesetzt: Man könnte glauben, ein solcher gleiche, da er am Boden befestigt ist, dem Boden selber, so lehrt er uns. –

10Und jener, es heißt ja: als unrein sollen sie euch gelten!? – Dies deutet auf die Lehre des R. Jehuda im Namen Šemuéls, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Sie streiten nur über das erstmalige Heizen, beim zweitmaligen aber, auch wenn er am Halse eines Kamels hängt.

11U͑la sagte: Nach den Rabbanan auch beim erstmaligen Heizen, auch wenn er am Halse eines Kamels hängt.

12R. Aši wandte ein: Weshalb streiten sie demnach über Bruchstücke eines [solchen] Ofens, sollten sie doch über einen [solchen] Ofen selbst streiten: wenn nach R. Jehuda schon ein solcher Ofen kein Gerät ist, um wieviel weniger die Bruchstücke desselben!?

13Vielmehr, sagte R. Aši, tatsächlich, wie wir zuerst erklärt haben, nur gilt dies [von Scherben], die zum Waffelbacken verwendbar sind. R. Meír sagte es nach der Ansicht R. Jehudas: nach meiner Ansicht genügt es auch, daß sie irgendwie verwendbar sind, aber auch du solltest mir zugeben, daß dies eine ähnliche Verwendung ist. –

14Und R. Jehuda!? – Es ist nicht gleich; [ein Ofen] wird von innen erhitzt, diese aber werden von außen erhitzt; jener stehend, diese liegend.

15«R. Jose bekundete im Namen des R. Elie͑zer b. Ja͑qob, daß Bruchstücke eines alten Ofens am Šabbath fortbewegt werden dürfen, und daß dessen Deckel keinen Griff braucht.» Rabina sagte: Nach wessen Ansicht tragen wir jetzt in Matha Meḥasja Ofendeckel ohne Griff umher? Nach der des R. Elie͑zer b. Ja͑qob.

16MIT EINEM AUSGEHÖHLTEN KÜRBIS, IN DEM EIN STEIN SICH BEFINDET, DARF MAN [WASSER] SCHÖPFEN, FALLS ER BEIM SCHÖPFEN NICHT HERAUSFÄLLT, SONST ABER DARF MAN DAMIT NICHT SCHÖPFEN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.