Schabbat — Blatt 125b

1MIT EINEM KRÜGLEIN, WORAN EINE GERTE GEBUNDEN IST, DARF MAN AM ŠABBATH [WASSER] SCHÖPFEN

2. DIE KLAPPE EINER LUKE DARF MAN SCHLIESSEN, WIE R. ELIE͑ZER SAGT, WENN SIE BEWEGLICH ANGEBRACHT IST, SONST ABER NICHT; DIE WEISEN SAGEN, OB SO ODER SO DÜRFE MAN SIE SCHLIESSEN.

3GEMARA. Dort haben wir gelernt: Wenn ein Stein sich auf der Mündung eines Fasses befindet, so neige man es auf die Seite, daß er herabfalle. Rabba sagte im Namen R. Amis im Namen R. Joḥanans: Dies wurde nur für den Fall gelehrt, wenn man ihn vergessentlich liegen ließ, hat man ihn aber hingelegt, so gilt [das Faß] als Unterlage für eine verbotene Sache. R. Joseph aber sagte im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: Dies wurde nur von dem Falle gelehrt, wenn man ihn vergessentlich liegen ließ, hat man ihn aber hingelegt, so gilt er als Deckel für das Faß.

4Rabba sagte: Gegen meine Lehre wurde eingewendet: «Mit einem ausgehöhlten Kürbis, in dem ein Stein sich befindet, darf man [Wasser] schöpfen, falls er beim Schöpfen nicht herausfällt.» Dies ist aber nichts; da gilt [der Stein], da man ihn befestigen muß, als Wandung.

5R. Joseph sagte: Gegen meine Lehre wurde eingewendet: «Sonst aber darf man damit nicht schöpfen.» Dies ist aber nichts; da hat man [den Stein], da man ihn nicht befestigt hat, bedeutungslos gemacht. –

6Worin besteht ihr Streit? – Einer ist der Ansicht, hierbei sei eine Tätigkeit erforderlich, und einer ist der Ansicht, hierbei sei keine Tätigkeit erforderlich.

7Sie vertreten somit ihre Ansichten. Als R. Dimi kam, erzählte er nämlich im Namen R. Ḥaninas, und wie manche sagen, erzählte es R. Zee͑ra im Namen R. Ḥaninas: Einst kam Rabbi nach einem Orte und bemerkte eine Schicht Steine; da sprach er zu seinen Schülern: Gehet und denket daran, daß wir uns morgen darauf setzen. Er benötigte sie aber nicht zu einer Tätigkeit.

8R. Joḥanan aber sagte, Rabbi habe sie zu einer Tätigkeit benötigt. – Was sagte er zu ihnen? – R. Ami sagte, er habe zu ihnen gesagt: Gehet hin und richtet sie her. R. Asi sagte, er habe zu ihnen gesagt: Gehet und spület sie ab.

9Es wurde gelehrt: R. Jose b. Šaúl sagte, es war ein Stapel Balken. R. Joḥanan b. Šaúl sagte, es war eine Schiffsstange. Nach demjenigen, der eine Schiffsstange sagt, gilt dies um so mehr von einem Stapel Balken; nach demjenigen aber, der ein Stapel Balken sagt, gilt dies nicht von einer Schiffsstange, weil man mit einer solchen behutsam ist.

10WORAN EINE GERTE GEBUNDEN IST &C. Nur wenn daran gebunden, sonst aber nicht; demnach vertritt unsere Mišna nicht die Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél.

11Es wird nämlich gelehrt: Wenn man dürre Palmenzweige als Brennholz geschnitten hat, sich aber nachher überlegt, sie zum Sitzen zu benutzen, so muß man sie [vor Šabbath] zusammenbinden; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man brauche sie nicht zusammenzubinden.

12R. Šešeth erwiderte: Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, denn dies gilt von dem Falle, wenn die Gerte noch am Stamme haftet. – Demnach bedient man sich ja einer am Boden haftenden Sache!? – Innerhalb dreier [Handbreiten]. R. Aši erwiderte: Du kannst auch sagen, dies gelte von einer losen [Gerte, und zwar deshalb], weil man sie abstutzen könnte.

13DIE KLAPPE EINER LUKE &C. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Alle stimmen überein, daß man am Feste kein provisorisches Zelt machen darf, und um so weniger am Šabbath, und sie streiten nur über die Erweiterung; R. Elie͑zer sagt, man dürfe es am Feste nicht erweitern und um so weniger am Šabbath, und die Weisen sagen, man dürfe es am Šabbath erweitern und um so mehr am Feste.

14DIE WEISEN SAGEN, OB SO ODER SO DÜRFE MAN SIE SCHLIESSEN. Was heißt ‘ob so oder so’? R. Abba erwiderte im Namen R. Kahanas:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.