Schabbat — Blatt 129a
1so darf man ihretwegen den Šabbath nicht mehr entweihen, ob sie es verlangt oder nicht verlangt. So lehrte es
2R. Aši, Mar Zuṭra lehrte es wie folgt; R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wegen einer Wöchnerin darf man, solange die Gebärmutter offen ist, den Šabbath entweihen, ob sie es verlangt oder nicht verlangt; ist die Gebärmutter geschlossen, so darf man ihretwegen den Šabbath entweihen, wenn sie es verlangt, verlangt sie es nicht, so darf man ihretwegen den Šabbath nicht entweihen.
3Rabina sprach zu Meremar: Mar Zuṭra lehrte es erleichternd, und R. Aši lehrte es erschwerend; nach wem ist die Halakha zu entscheiden? Dieser erwiderte: Die Halakha ist wie Mar Zuṭra; bei Lebensgefahr ist in einem Zweifel erleichternd zu entscheiden. –
4Wann beginnt die Gebärmutter sich zu öffnen? Abajje sagte: Sobald sie sich auf den Gebärstuhl setzt. R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Sobald das Blut zu fließen beginnt. Manche sagen: Sobald ihre Freundinnen sie an den Armen tragen müssen. –
5Wie lange ist die Gebärmutter offen? Abajje sagte: Drei Tage. Raba sagte im Namen R. Jehudas: Sieben Tage. Manche sagen: Dreißig Tage.
6In Nehardea͑ sagten sie: Bei einer Wöchnerin sind drei, sieben, und dreißig [Tage zu unterscheiden]: in den drei Tagen entweihe man ihretwegen den Šabbath, ob sie es verlangt oder nicht verlangt; in den sieben Tagen entweihe man ihretwegen den Šabbath, wenn sie es verlangt, und entweihe ihn nicht, wenn sie es nicht verlangt; in den dreißig Tagen darf man ihretwegen den Šabbath nicht entweihen, auch wenn sie es verlangt, wohl aber darf man es von einem Aramäer tun lassen.
7Dies nach R. U͑la, dem Sohne R. E͑leajs, welcher sagt, man dürfe alles, was ein Kranker braucht, von einem Aramäer verrichten lassen. Auch nach R. Hamnuna, denn R. Hamnuna sagte, auch wenn keine Gefahr vorliegt, dürfe man einem Nichtjuden sagen, und er verrichte es.
8R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Für eine Wöchnerin sind dreißig Tage festgesetzt. – In welcher Hinsicht? – In Nehardea͑ erklärten sie, hinsichtlich des Reinigungsbades.
9Raba sagte: Dies nur, wenn ihr Mann abwesend ist, ist aber ihr Mann bei ihr, so erwärmt er sie. So geschah es mit der Tochter R. Ḥisdas, daß sie während der Abwesenheit ihres Mannes innerhalb der dreißig Tage badete und sich erkältete; da brachte man ihr Bett zu [ihrem Manne] Raba nach Pumbeditha.
10R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: In der Regenzeit darf man für eine Wöchnerin am Šabbath eine Herdflamme machen. Hieraus wäre zu entnehmen, nur für eine Wöchnerin und nicht für einen Kranken, nur in der Regenzeit und nicht im Sommer. Dem ist aber nicht so; es gibt keinen Unterschied zwischen einer Wöchnerin und einem anderen Kranken, zwischen der Regenzeit und dem Sommer. Es wurde gelehrt: R. Ḥija b. Abin sagte im Namen Šemuéls: Wenn jemand sich zur Ader gelassen und sich erkältet hat, so darf man für ihn, selbst in der Jahreszeit des Tamuz eine Herdflamme machen.
11Für Šemuél zerspaltete man einst einen Wacholderstuhl [zum Heizen]. Für R. Jehuda zerspaltete man einst einen Zederntisch. Als man einst für Rabba eine Bank zerspaltete,
12sprach Abajje zu Rabba: Der Meister übertritt ja das Verbot: du sollst nicht zerstören!? Dieser erwiderte: Die Zerstörung meines Körpers geht vor.
13R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Der Mensch verkaufe sogar die Balken seines Hauses und kaufe Schuhe für seine Füße. Wer sich aber zur Ader gelassen und nichts zum Essen hat, verkaufe sogar die Schuhe von seinen Füßen und besorge sich dafür das Nötige zu einer Mahlzeit. –
14Was ist das Nötige zu einer Mahlzeit? – Rabh sagt, Fleisch; Šemuél sagt, Wein. Rabh sagt, Fleisch: Leben ersetzt Leben. Šemuél sagt, Wein: Rotes ersetzt Rotes.
15Für Šemuél pflegte man an einem Tage, an dem er sich zur Ader ließ, eine Milzspeise zu bereiten. R. Joḥanan pflegte zu trinken, bis ihm der Dunst aus den Ohren kam. R. Naḥman pflegte zu trinken, bis ihm die Milz schwamm. R. Joseph pflegte zu trinken, bis es aus den Wunden des Schröpfapparates hervorquoll. Raba pflegte nach dreijährigem Weine zu suchen.
16R. Naḥman b. Jiçḥaq sprach zu den Schülern: Ich bitte euch, wenn ihr euch zur Ader lasset, so sagt zu euren Frauen: ‘Naḥman besucht uns’.
17Jede List ist verboten, folgende List ist aber erlaubt. Wer sich zur Ader gelassen hat und [Wein zu kaufen] nicht imstande ist, nehme einen abgeriebenen Zuz und gehe in sieben Läden, bis er ein Viertellog zusammengekostet hat. Wenn nicht dies, so esse er sieben schwarze Datteln, bestreiche seine Schläfen mit Öl und schlafe in der Sonne.
18Ablet traf einst Šemuél in der Sonne schlafen; da sprach er zu ihm: Weiser der Juden, kann Schlechtes gut sein!? Dieser erwiderte: Ich habe mich heute zur Ader gelassen.
19Das war es aber nicht; es gibt einen Tag im Jahre, an dem die Sonne wohltuend ist, das ist der Tag, auf den die Jahreswende des Tamuz fällt. Er wollte es ihm aber nicht verraten.
20Rabh und Šemuél sagten beide: Wer die Mahlzeit nach dem Aderlasse leicht nimmt, mit dem nimmt man es im Himmel inbetreff seines Unterhaltes leicht, indem man sagt: Er selber schonte sein Leben nicht, wie sollte ich ihn schonen!?
21Rabh und Šemuél sagten beide: Wer sich zur Ader läßt, setze sich nicht an einen Ort, an dem eine Zugluft weht, vielleicht zapft ihm der Bader [das Blut] bis auf ein Viertellog ab, und wenn die Zugluft ihm noch mehr abzieht, könnte er in Gefahr geraten.
22Šemuél pflegte sich zur Ader zu lassen in einem Hause, das sieben Ziegel und einen Blendziegel stark war; eines Tages ließ er sich zur Ader und fühlte sich schwach, da untersuchte er [das Haus], und es fehlte ein Blendziegel.
23Rabh und Šemuél sagten beide: Wer sich zur Ader gelassen hat, genieße etwas und gehe erst dann aus. Wenn er nichts gegessen hat und auf eine Leiche stößt, könnte sein Gesicht gelb werden, wenn er auf einen Mörder stößt, könnte er sterben,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.