Schabbat — Blatt 129b
1und wenn er auf jene Sache stößt, könnte er jene Sache bekommen.
2Rabh und Šemuél sagten beide: Wer sich zur Ader gelassen hat, ruhe ein wenig aus und stehe dann auf. Der Meister sagte nämlich: Wegen fünf Dinge ist man dem Tode näher als dem Leben, und zwar: wenn man gegessen hat und sofort aufsteht; wenn man getrunken hat und sofort aufsteht; wenn man geschlafen hat und sofort aufsteht; wenn man sich zur Ader gelassen hat und sofort aufsteht; wenn man den Beischlaf ausgeübt hat und sofort aufsteht.
3Šemuél sagte: Die Blutentnahme soll alle dreißig Tage erfolgen; an eine Lebensperiode angelangt, schränke man sie ein, an eine weitere Lebensperiode angelangt, schränke man sie noch mehr ein.
4Ferner sagte Šemuél: Die Blutentziehung soll am Sonntag, Mittwoch und Freitag erfolgen, nicht aber am Montag und Donnerstag. Der Meister sagte nämlich: Nur wer Verdienste der Vorfahren hat, lasse sich am Montag und Donnerstag zur Ader, weil an diesen Tagen der Gerichtshof droben und der Gerichtshof hienieden gleichzeitig tagen. –
5Weshalb nicht am Dienstag? – Weil dann der Mars paarig [an die Reihe kommt]. – Aber auch am Freitag kommt er ja paarig an die Reihe!? – Da die Menge sich schon daran gewöhnt hat, [so heißt es hierüber:] der Herr behütet die Einfältigen.
6Šemuél sagte: An einem Mittwoch, der der vierte, der vierzehnte oder der vierundzwanzigste [des Monats] ist, und an einem, dem keine vier Tage [im Monat] folgen, ist [der Aderlaß] gefährlich.
7An einem Neumondstage und dem folgenden ist er schwächend, am dritten ist er gefährlich; am Vorabend des Festes ist er schwächend; am Vorabend des Wochenfestes ist er gefährlich. Wegen des Wochenfestes haben es die Rabbanan auch bei allen anderen verboten, denn an diesem Tage weht ein Wind Namens Tibbuah, der, hätten die Jisraéliten die Tora nicht in Empfang genommen, ihr Fleisch und Blut verzehrt haben würde.
8Šemuél sagte: Wenn jemand nur ein Weizenkorn ißt und sich sofort zur Ader läßt, so hat er es nur für dieses Weizenkorn getan. Dies nur dann, wenn zur Heilung, wenn aber zur Erleichterung, so erleichtert es auch.
9Wer sich zur Ader gelassen hat, trinke gleich darauf, esse aber erst nach einem halben Mil.
10Sie fragten: Ist das Trinken gleich darauf dienlich, später aber schädlich, oder weder schädlich noch dienlich? – Dies bleibt unentschieden.
11Sie fragten: Ist das Essen nach einem halben Mil dienlich, später oder früher aber schädlich, oder weder schädlich noch dienlich? – Dies bleibt unentschieden.
12Rabh rief aus: Hundert Schröpfköpfe um einen Zuz, hundert Köpfe [schneiden] um einen Zuz, hundert Schnurrbärte [stutzen], um nichts. R. Joseph sagte: Als wir noch bei R. Hona waren, pflegte man da an einem Tage, an dem die Schüler frei hatten, zu sagen: ‘Heute ist der Schnurrbarttag’, und ich wußte nicht, was dies zu bedeuten hatte.
13DIE NABELSCHNUR UNTERBINDEN. Die Rabbanan lehrten: Man darf die Nabelschnur unterbinden; R. Jose sagt, auch durchschneiden und die Nachgeburt aufbewahren, um das Kind zu erwärmen. R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Fürstinnen verwahren sie in Becken Öl, reiche Frauen in Wollflocken, arme Frauen in Watte.
14R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha im Namen Rabhs: Die Weisen pflichten R. Jose bei, daß man die Nabelschnur eines Zwillings durchschneiden darf. – Aus welchem Grunde? – Weil sie sich von einander losreißen.
15Ferner sagte R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha im Namen Rabhs: Alles, was im Abschnitte der Zurechtweisung auf gezählt wird, darf man für eine Wöchnerin tun. Da heißt es: Und was deine Geburt betrifft: am Tage, an dem da geboren wurdest, wurde weder deine Nabelschnur durchschnitten, noch wurdest du zur Reinigung mit Wasser gewaschen, noch mit Salz gerieben, noch in Windeln gewickelt.
16Und was deine Geburt betrifft: am Tage, an dem du geboren wurdest; hieraus, daß man am Šabbath Geburtshilfe leisten darf. Wurde weder deine Nabelschnur durchschnitten; hieraus, daß man am Šabbath die Nabelschnur durchschneiden darf. Noch wurdest du zur Reinigung mit Wasser gewaschen; hieraus, daß man am Šabbath das Kind baden darf. Noch mit Salz gerieben; hieraus, daß man am Šabbath das Kind mit Salz einreiben darf. Noch in Windeln gewickelt; hieraus, daß man am Šabbath das Kind wickeln darf.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.