Schabbat — Blatt 131a

1wenn die Häuser und die Gehöfte nach dieser offen sind, während hierbei nur Häuser und keine Gehöfte vorhanden sind, somit sollten, auch wenn sie nicht durch einen E͑rub verbunden sind, die Häuser als geschlossen angesehen werden, wonach nur Gehöfte und keine Häuser vorhanden sind!? –

2Die [Anwohner] können ihre Rechte am Gehöfte einem von ihnen überlassen. – Aber dann ist es ja nur ein Haus und keine Häuser!? –

3Man kann es vom Morgen bis Mittag einem und vom Mittag bis zum Abend einem anderen überlassen. – Aber dann hat es ja dieser zu einer Zeit, wo jener es nicht hat, und jener zu einer Zeit, wo dieser es nicht hat!? Vielmehr, erklärte R. Aši, die Häuser sind es ja, die die Gehöfte [zum Umhertragen] verboten machen, und diese gelten als nicht vorhanden.

4R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Nicht bei allem sagte R. Elie͑zer, daß das zur Ausübung des Gebotes Erforderliche den Šabbath verdränge. Die zwei Brote sind ja ebenfalls eine Pflicht des Tages, dennoch muß es R. Elie͑zer diesbezüglich aus einer Wortanalogie folgern. Es wird nämlich gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Woher, daß das zur Bereitung der zwei Brote Erforderliche den Šabbath verdrängt? Bei der Erstlingsgarbe heißt es bringen, und bei den zwei Broten heißt es bringen; wie bei der Erstlingsgarbe, bei der es bringen heißt, das hierzu Erforderliche den Šabbath verdrängt, ebenso verdrängt bei den zwei Broten, bei denen es bringen heißt, das hierzu Erforderliche den Šabbath.

5Und es ist entbehrlich; wäre es nicht entbehrlich, so könnte man einwenden: wohl bei der Erstlingsgarbe, die man zu diesem Behufe mähen muß, auch wenn bereits Gemähtes vorhanden ist, während man bei den zwei Broten, wenn bereits Gemähtes vorhanden ist, nicht zu mähen braucht. Aber es ist entbehrlich; merke, es heißt ja bereits: ihr sollt die Erstlingsgarbe von euerer Ernte zum Priester bringen, wozu heißt es wiederum: seit dem Tage eueres Bringens? Schließe hieraus, daß es nur hierfür zu verwenden ist. –

6Es ist ja aber nur an einer Stelle entbehrlich, und wir wissen ja von R. Elie͑zer, daß er der Ansicht ist, wenn nur an einer Stelle entbehrlich, sei zwar ein Schluß zu folgern, aber auch zu widerlegen!? – [Die Worte:] ihr sollt darbringen, sind einschließend.

7Was schließt dies aus: wollte man sagen, den Feststrauß, so wird ja gelehrt: Der Feststrauß und all seine Erfordernisse verdrängen den Šabbath – so R. Elie͑zer!? Wollte man sagen, die Festhütte, so wird ja gelehrt: Die Festhütte und all ihre Erfordernisse verdrängen den Šabbath – so R. Elie͑zer!? Wollte man sagen, das Ungesäuerte, so wird ja gelehrt: Das Ungesäuerte und all seine Erfordernisse verdrängen den Šabbath – so R. Elie͑zer!? Wollte man sagen, die Posaune, so wird ja gelehrt: Die Posaune und all ihre Erfordernisse verdrängen den Šabbath – so R. Elie͑zer!?

8R.Ada b. Ahaba erwiderte: Dies schließt [das Anknüpfen] der Çiçith an das Gewand und [das Anbringen] der Mezuza an die Tür aus. Desgleichen wird gelehrt: Sie stimmen überein, daß man schuldig sei, wenn man die Çiçith an das Gewand geknüpft oder die Mezuza an die Tür angebracht hat. –

9Aus welchem Grunde? R. Joseph erwiderte: Weil für diese keine Zeit festgesetzt ist. Abajje sprach zu ihm: Im Gegenteil, wenn für diese keine Zeit festgesetzt ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.