Schabbat — Blatt 133a

1die Tannaím der folgenden Lehre: Fleisch, es ist zu beschneiden, auch wenn ein Aussatzfleck daran ist — so R. Jošija. R. Jonathan sagt, dies sei gar nicht nötig; wenn sie das strengere [Gesetz vom] Šabbath verdrängt, um so eher das des Aussatzes.

2Der Meister sagte: Fleisch, es ist zu beschneiden, auch wenn ein Aussatzfleck daran ist — so R. Jošija. Wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig, dies ist ja eine unbeabsichtigte Tätigkeit, und die unbeabsichtigte Tätigkeit ist ja erlaubt!?

3Abajje erwiderte: Dies ist nach R. Jehuda nötig, welcher sagt, auch die unbeabsichtigte Tätigkeit sei verboten. Raba erwiderte: Du kannst auch sagen, nach R. Šimo͑n, denn R. Šimo͑n pflichtet bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen ohne zu töten. — Hält denn Abajje nichts davon? Abajje und Raba sagen ja beide, R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen ohne zu töten!? — Nachdem er es von Raba gehört, erkannte er es an.

4Manche beziehen die Erklärungen Abajjes und Rabas auf folgende Lehre: Sei mit der Plage des Aussatzes behutsam, indem du genau beobachtest und tust; du darfst es nicht direkt tun, wohl aber darfst du es durch die Bastschnur am Fuße oder die Tragstange an der Schulter erfolgen lassen, und wenn dadurch [der Aussatzfleck] entfernt wird, so ist nichts dabei.

5Wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig, dies ist ja eine unbeabsichtigte Tätigkeit, und die unbeabsichtigte Tätigkeit ist ja erlaubt!? Abajje erwiderte: Dies ist nach R. Jehuda nötig, welcher sagt, auch die unbeabsichtigte Tätigkeit sei verboten. Raba erwiderte: Du kannst auch sagen, nach R. Šimo͑n, denn R. Šimo͑n pflichtet bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen, ohne zu töten. — Hält denn Abajje nichts davon? Abajje und Raba sagen ja beide, R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen, ohne zu töten!? — Nachdem er es von Raba gehört, erkannte er es an. —

6Wofür verwendet R. Šimo͑n nach der Erklärung Abajjes [das Wort] Fleisch? R. A͑mram erwiderte: Für den Fall, wenn jemand sagt, er beabsichtige [mit der Beschneidung] den Aussatzfleck zu entfernen. —

7Allerdings bei einem Erwachsenen, wie ist dies aber bezüglich eines Kindes zu erklären!? R. Mešaršija erwiderte: Wenn der Vater des Kindes sagt, er beabsichtige damit den Aussatzfleck seines Kindes zu entfernen. —

8Falls aber jemand anwesend ist, kann es ja dieser tun!? R. Šimo͑n b. Laqiš sagte nämlich: Wenn in irgend einem Falle ein Gebot und ein Verbot zusammentreffen — kann man beide ausüben, so ist es recht, wenn aber nicht, so verdrängt das Gebot das Verbot. — Wenn niemand anwesend ist.

9Der Meister sagte: Das Fest verdrängt sie nur zur festgesetzten Zeit. Woher dies?

10Ḥizqija sagte, auch wurde es in der Schule Ḥizqijas gelehrt: Die Schrift sagt: ihr sollt nichts davon bis zum Morgen übrig lassen; [die Worte] bis zum Morgen brauchten ja nicht wiederholt zu werden, und wenn sie dennoch wiederholt werden, so gibt die Schrift zum Verbrennen noch einen zweiten Morgen.

11Abajje erwiderte: Die Schrift sagt: ein Brandopfer von Šabbath zu Šabbath; nicht aber ein Brandopfer des Wochentages am Šabbath, noch ein Brandopfer des Wochentages am Feste.

12Raba erwiderte: Die Schrift sagt: nur das allein dürft ihr bereiten; nur das, aber keine Werkzeuge; allein, aber keine außerzeitliche Beschneidung, hinsichtlich welcher man sonst [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgern würde.

13R. Aši erwiderte: Ein Ruhetag, das ist ein Gebot. Bezüglich des [Feierns am] Feste gibt es somit ein Gebot und ein Verbot, und das Gebot verdrängt nicht ein Verbot samt Gebot.

14R. A͑QIBA SAGTE EINE REGEL &C. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. A͑qiba.

15Desgleichen haben wir auch hinsichtlich des Pesaḥopfers gelernt. R. A͑qiba sagte eine Regel: Jede Arbeit, die man am Vorabend des Šabbaths verrichten kann, verdrängt den Šabbath nicht; das Schlachten [des Pesaḥopfers] aber, das am Vorabend des Šabbaths nicht verrichtet werden kann, verdrängt den Šabbath. Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Rabhs, die Halakha sei wie R. A͑qiba.

16Und beides ist nötig. Würde er es nur von der Beschneidung gelehrt haben, [so könnte man glauben,] nur bei dieser verdränge das hierzu Erforderliche, das man am Vorabend des Šabbaths verrichten kann, den Šabbath nicht, weil die Übertretung nicht mit der Ausrottung belegt ist, beim Pesaḥopfer aber, wobei [die Übertretung] mit der Ausrottung belegt ist, verdrängt es ihn wohl.

17Und würde er es nur vom Pesaḥopfer gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil wegen dieses keine dreizehn Bündnisse geschlossen wurden, bei der Beschneidung aber, wegen der dreizehn Bündnisse geschlossen wurden, verdränge es den Šabbath wohl. Daher ist beides nötig.

18MAN DARF AM ŠABBATH ALLES VERRICHTEN, WAS ZUR BESCHNEIDUNG ERFORDERLICH IST: [DIE VORHAUT] BESCHNEIDEN, [DIE EICHEL] ENTBLÖSSEN, [DAS BLUT] ABSAUGEN UND [AUF DIE WUNDE] EIN PFLASTER UND KÜMMEL LEGEN.

19HAT MAN IHN NICHT AM VORABEND DES ŠABBATHS ZERRIEBEN, SO ZERKAUEMAN IHN MIT DEN ZÄHNEN UND LEGE IHN AUF; HAT MAN NICHT AM VORABEND DES ŠABBATHS DEN WEIN UND DAS ÖL VERMENGT, SO TUE MAN JEDES BESONDERS AUF.

20MAN DARF VON VORNHEREIN KEINE EICHELHÜLLE ANFERTIGEN, WOHL ABER WICKELE MAN EIN LÄPPCHEN UM; HATTE MAN ES NICHT AM VORABEND DES ŠABBATHS BESORGT, SO HOLE MAN ES UM DEN FINGER GEWICKELT, SELBST AUS EINEM ANDEREN HOFE.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.