Schabbat — Blatt 142a

1mit einem Steine, es sollte doch auch mit einem Denar in der Hand erlaubt sein; wieso sagte Raba, dies sei nur von einem Steine gelehrt worden, mit einem Denar aber sei es verboten!? — Wenn ein Stein herabfällt, wird der Vater ihn zu holen nicht verleitet, wenn ein Denar herabfällt, wird der Vater ihn zu holen verleitet.

2Übereinstimmend mit Raba wird gelehrt: Wer seine Kleider auf der Schulter zusammengerollt, seine Schuhe und Ringe in der Hand hinausträgt, ist schuldig; hat er sie an, so ist er frei.

3Wer einen Menschen hinausträgt, der seine Kleider am Körper, seine Schuhe an den Füßen und seine Ringe an den Händen hat, ist frei. Wenn man sie aber, wie sie sind, hinausträgt, ist man schuldig.

4EINEN KORB MIT EINEM STEINE DARIN. Wieso denn, der Korb sollte doch als Untersatz für einen verbotenen Gegenstand gelten!? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Dies gilt von einem Korbe voll Früchte. Man kann ja die Früchte samt dem Steine ausschütten und [die Früchte] dann auflesen!? — Wie R. Elea͑j erklärt hat, dies gelte von Früchten, die leicht schmutzig werden, ebenso auch hier, wenn es Früchte sind, die leicht schmutzig werden. —

5Man kann sie ja schütteln!? Vielmehr erklärte R. Ḥija b. Aši im Namen Rabhs, dies gelte von einem beschädigten Korbe, wo der Stein selbst als Wandung desselben dient.

6MAN DARF &C. HEBE FORTBEWEGEN. R. Ḥisda lehrte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sich die reine unten und die unreine oben befindet, wenn aber die reine oben und die unreine unten, so nehme man die reine und lasse die unreine zurück. —

7Auch wenn die reine unten ist, kann man ja alles ausschütten und [die reine] auflesen!? R. Elea͑j erwiderte im Namen Rabhs: Dies gilt von Früchten, die leicht schmutzig werden.

8Man wandte ein: Man darf mit der reinen Hebe auch die unreine fortbewegen, ebenso mit Profanem, einerlei ob die reine oben und die unreine unten, oder die unreine oben und die reine unten sich befindet. Dies ist ja eine Widerlegung R. Ḥisdas!? —

9R. Ḥisda kann dir erwidern, unsere Mišna spreche von dem Falle, wenn man [die Hebe] selbst braucht, und die Barajtha von dem Falle, wenn man nur den Platz braucht. —

10Was veranlaßt R. Ḥisda, unsere Mišna auf den Fall zu beziehen, wenn man [die Hebe] selbst braucht?

11Raba erwiderte: Dies geht aus der Mišna hervor. Der Schlußsatz lehrt, daß, wenn Geld sich auf einem Kissen befindet, man dieses schüttele, damit es herunterfalle. Hierzu sagte Raba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man dieses selbst braucht, wenn aber den Platz, so darf man es fortbewegen, auch wenn [das Geld] sich darauf befindet. Wenn nun der Schlußsatz von dem Falle gilt, wenn man [das Kissen] selbst braucht, so gilt auch der Anfangssatz von dem Falle, wenn man [die Hebe] selbst braucht.

12R. JEHUDA SAGT, MAN DARF &C. HERAUSNEHMEN. Wieso denn, man macht es ja genußfähig!? —

13R. Jehuda ist der Ansicht R. Elie͑zers, welcher sagt, die Hebe liege gesondert.

14Wir haben nämlich gelernt: Wenn eine Seá Hebe in weniger als hundert [Profanes] gekommen ist und es bemischt hat, und vom Bemischten wieder in andere [Früchte] gekommen ist, so bewirkt dieses, wie R. Elie͑zer sagt, Bemischung wie echte Hebe;

15die Weisen aber sagen, das Bemischte bewirke Bemischung nur nach Verhältnis. —

16Allerdings sagt er dies erschwerend, sagt er dies aber auch erleichternd!? —

17Vielmehr, er ist der Ansicht R. Šimo͑ns. Wir haben nämlich gelernt: Wenn eine Seá Hebe in hundert [Profanes] gekommen ist, und bevor man sie abgehoben, eine zweite hineingekommen ist, so ist es verboten; R. Šimo͑n erlaubt es. —

18Wieso denn, vielleicht besteht ihr Streit in folgendem: der erste Tanna ist der Ansicht, obgleich sie nach einander hineingekommen sind, sei es ebenso, als würden sie mit einem Male hineingekommen sein, somit fiel die eine in fünfzig und die andere ebenfalls in fünfzig, und R. Šimo͑n ist der Ansicht, die erste verliere sich unter hundert und die andere unter hundertundeinem!? —

19Vielmehr, er ist der Ansicht des R. Šimo͑n b. Elea͑zar. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, man richte sein Auge auf die eine Seite und esse von der anderen Seite. —

20Ist er denn seiner Ansicht;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.