Schabbat — Blatt 142b
1er streitet ja gegen ihn!? Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagt, man dürfe [am Šabbath] das Hundertundeinem Beigemischte herausnehmen; R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, man richte sein Auge auf die eine Seite und esse von der anderen Seite. —
2R. Jehuda ist noch weitgehender als R. Šimo͑n b. Elea͑zar.
3WENN AUF DER MÜNDUNG EINES FASSES EIN STEIN SICH BEFINDET, SO DARF MAN ES AUF DIE SEITE NEIGEN, DAMIT ER HERUNTERFALLE; BEFINDET ER SICH ZWISCHEN ANDEREN FÄSSERN, SO DARF MAN ES HOCHHEBEN UND AUF DIE SEITE NEIGEN, DAMIT ER HERUNTERFALLE.
4WENN GELD SICH AUF EINEM KISSEN BEFINDET, SO DARF MAN ES SCHÜTTELN, DAMIT ES HERUNTERFALLE. BEFINDET SICH AUF EINEM SOLCHEN KOT, SO DARF MAN IHN MIT EINEM LAPPEN FORTWISCHEN; IST ES AUS LEDER, SO DARF MAN DARAUF WASSER TUN, BIS ER FORTGESPÜLT IST.
5GEMARA. R. Hona sagte im Namen RaBhs: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man ihn vergessen hat, hat man ihn aber hinaufgelegt, so gilt [das Faß] als Untersatz für einen verbotenen Gegenstand. —
6Wer lehrte, daß man sich überall, wenn Verbotenes und Erlaubtes zusammen vorhanden sind, mit dem Erlaubten befasse und nicht mit dem Verbotenen?
7Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Es ist R. Šimo͑n b. Gamliél. Wir haben nämlich gelernt: Wer am Feste Hülsenfrüchte klauben will, klaube, wie die Schule Šammajs sagt, das Eßbare heraus und esse, und wie die Schule Hillels sagt, wie gewöhnlich im Schöße oder in einer Schüssel.
8Hierzu wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: diese Worte gelten nur in dem Falle, wenn das Eßbare mehr als der Abfall ist, wenn aber der Abfall mehr als das Eßbare ist, stimmen alle überein, daß man das Eßbare herausklaube. —
9Aber hierbei ist es ja ebenso, als wäre das Eßbare mehr als der Abfall!? —
10Da man nicht eher zum Weine gelangen kann, als bis man den Stein fortgenommen hat, so ist es ebenso, als wäre der Abfall mehr als das Eßbare.
11BEFINDET ES SICH ZWISCHEN ANDEREN FÄSSERN, SO DARF MAN ES HOCHHEBEN. Es wird gelehrt: R. Jose sagte: Befindet sich das Faß im Keller, oder befinden sich Glasgefäße daneben, so darf man es hochheben und nach einem anderen Orte bringen, wo man es auf die Seite neige, damit [der Stein] herunterfalle, sodann nehme man daraus, was man braucht, und bringe es auf seinen Platz zurück.
12WENN GELD SICH AUF EINEM KISSEN BEFINDET. R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn man es vergessen hat, hat man es aber hingelegt, so gilt [das Kissen] als Untersatz für einen verbotenen Gegenstand.
13Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn man es selbst braucht, wenn aber den Platz, so darf man es fortbewegen, auch wenn [das Geld] sich darauf befindet. Ebenso lehrte Ḥija b. Rabh aus Diphte: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn man es selbst braucht, wenn aber den Platz, so darf man es fortbewegen, auch wenn [das Geld] sich darauf befindet.
14WENN GELD SICH AUF EINEM KISSEN BEFINDET, SO DARF MAN ES SCHÜTTELN. R. Oša͑ja sagte: Wer einen Geldbeutel im Hofe vergessen hat, lege darauf einen Laib oder ein Kind, und er darf ihn fortbewegen. R. Jiçḥaq sagte: Wer einen Ziegelstein im Hofe vergessen hat, lege darauf einen Laib oder ein Kind, und er darf ihn fortbewegen. R. Jehuda b. Šila erzählte im Namen R. Asis: Einst hatte man einen Doppelsack voll Geld auf der Straße vergessen, und als man zu R. Joḥanan kam und ihn fragte, erwiderte er: Leget darauf einen Laib oder ein Kind, so dürft ihr ihn fortbewegen.
15Mar Zuṭra sagte: Die Halakha ist wie all diese Lehren nur, wenn man vergessen hat. R. Aši sagte: Auch nicht, wenn man vergessen hat; einen Laib oder ein Kind heraufzulegen haben sie nur bei einem Leichnam erlaubt.
16Abajje legte einen Löffel auf die Garben; Raba legte ein Messer auf eine junge [geschlachtete] Taube und bewegte sie fort. R. Joseph sprach: Wie scharfsinnig sind doch die Lehren dieser Knaben! Die Rabbanan sagten es ja nur von dem Falle, wenn man vergessen hat, sagten sie es etwa auch von dem Falle, wenn man es hingelegt hat!?
17Da sprach Abajje: Wenn ich nicht ein angesehener Mann wäre, so brauchte ich auch keinen Löffel auf die Garben zu legen. Sie sind ja zum Anlehnen verwendbar.
18Raba sprach: Wenn ich nicht ein angesehener Mann wäre, so brauchte ich auch kein Messer auf die Taube zu legen. Man kann sie ja auch in rohen Fleischschnitten essen. —
19Nur deshalb, weil man sie auch in rohen Fleischschnitten essen kann, sonst aber wäre es verboten, wonach Raba der Ansicht R. Jehudas ist,
20und [dem widersprechend] sagte ja Raba [am Feste] zu seinem Diener, daß er ihm eine Ente brate und die Därme vor die Katze werfe!? —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.