Schabbat — Blatt 143a
1Da hatte er schon Tags zuvor damit gerechnet, da sie sonst verstinken würden. —
2Es leuchtet auch ein, daß Raba der Ansicht R. Jehudas ist, denn Raba trug vor: Eine Frau darf nicht in den Holzstall gehen, um da ein Schürholz zu holen. Wenn ein Schürholz am Feste zerbricht, so darf man es nicht zum Heizen verwenden, weil man nur ganze Geräte, nicht aber Bruchstücke von Geräten verheizen darf. Schließe hieraus.
3DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, MAN DÜRFE KNOCHEN UND NUSSSCHALEN VOM TISCHE FORTNEHMEN; DIE SCHULE HILLELS SAGT, MAN NEHME DIE GANZE PLATTEFORT UND SCHÜTTELE SIE AB.
4MAN DARF VOM TISCHE BROCKEN KLEINER ALS EINE OLIVE UND SCHOTEN VON BOHNEN UND LINSEN FORTNEHMEN, WEIL SIE ALS VIEHFUTTER DIENEN.
5MAN DARF SICH MIT EINEM SCHWAMME ABWISCHEN, WENN ER EINE LEDERNE HANDHABE HAT, SONST ABER NICHT; DIE WEISEN SAGEN, OB SO ODER SO, DÜRFE MAN IHN AM ŠABBATH FORTBEWEGEN, UND ER SEI NICHT VERUNREINIGUNGSFÄHIG.
6GEMARA. R. Naḥman sagte: Wir wissen nur, daß die Schule Šammajs der Ansicht R. Jehudas und die Schule Hillels der Ansicht R. Šimi͑ns ist.
7MAN DARF BROCKEN FORTNEHMEN. Dies ist eine Stütze für R. Joḥanan, denn R. Joḥanan sagte, man dürfe keine Brocken, auch kleiner als eine Olive, mit Händen vernichten.
8SCHOTEN VON BOHNEN. Also nach R. Šimo͑n, der [vom Gesetze] vom Abgesonderten nichts hält;
9wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: Man darf sich mit einem Schwamme abwischen, wenn er eine Handhabe hat, sonst aber nicht. Dies nach R. Jehuda, welcher sagt, daß die unbeabsichtigte Tätigkeit verboten sei!? —
10Hierbei pflichtet auch R. Šimo͑n bei, denn Abajje und Raba sagten beide, R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen ohne zu töten.
11Die Kerne der aramäischen Datteln darf man fortbewegen, weil sie mit [den Datteln] selber [als Viehfutter] verwendet werden, die der persischen aber darf man nicht fortbewegen.
12Šemuél nahm sie zusammen mit Brot fort. Šemuél vertritt hierbei seine Ansicht, denn Šemuél sagte, man dürfe Brot zu jedem Behufe verwenden.
13Rabba nahm sie zusammen mit einem Wasserkruge fort. R. Hona b. R. Jehošua͑ behandelte sie wie ein Kotbecken. R. Aši sprach zu Amemar: Darf man denn von vornherein etwas zum Kotbecken machen!?
14R. Šešeth stieß sie mit der Zunge fort. R. Papa warf sie hinter das Lager. Man erzählt von R. Zekharja b. Eukolos, daß er das Gesicht nach der Rückseite des Lagers umzuwenden und sie fortzuwerfen pflegte.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.