Schabbat — Blatt 146a

1Als nämlich die Schlange der Ḥava beiwohnte, impfte sie ihr einen Flat ein; bei den Jisraéliten, die am Berge Sinaj gestanden haben, verlor sich der Flat, bei den Nichtjuden aber, die am Berge Sinaj nicht gestanden haben, verlor sich der Flat nicht. R. Aḥa, Sohn des Raba, sprach zu R. Aši: Wie ist es mit den Proselyten? Dieser erwiderte: Wenn sie auch selbst nicht anwesend waren, so war ihr Genius anwesend, denn es heißt: sowohl mit denen, die jetzt mit uns vor dem Herrn, unserem Gott, hier stehen, als auch mit denen, die hier nicht gegenwärtig &c.

2Er streitet somit gegen R. Abba b. Kahana. R. Abba b. Kahana sagte nämlich: Drei Generationen hindurch schwand der Flat nicht von unseren Vorfahren: Abraham zeugte Jišma͑él, Jiçḥaq zeugte E͑sav, und erst Ja͑qob zeugte die zwölf Stämme, an denen kein Makel war.

3MAN DARF DAS FASS ZERBRECHEN, UM VON DEN DÖRRFEIGEN ZU ESSEN, NUR DARF MAN NICHT BEABSICHTIGEN, DARAUS EIN GEFÄSSZU MACHEN. MAN DARF NICHT DEN SPUND EINES FASSES DURCHBOHREN — SO R. JEHUDA; DIE WEISEN ERLAUBEN DIES. MAN DARF ES FERNER NICHT AN DER SEITE ANBOHREN; WAR ES ANGEBOHRT, SO DARF MAN DARAUF KEIN WACHS TUN, WEIL MAN ES STREICHT. R. JEHUDA ERZÄHLTE: EINST KAM EIN SOLCHER FALL VOR R. JOḤANAN B. ZAKKAJ IN A͑RAB, UND ER SPRACH: ICH BEFÜRCHTE, MAN IST DIESERHALB EIN SÜNDOPFER SCHULDIG.

4GEMARA. R. Oša͑ja sagte: Dies wurde nur für den Fall gelehrt, wenn [die Feigen] zusammengepreßt sind, nicht aber, wenn sie lose sind.

5Man wandte ein: R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man dürfe am Šabbath ohne Bedenken ein Weinfaß holen, den Hals mit einem Schwerte abschlagen, und es den Gästen vorsetzen!? — Dies nach den Rabbanan, unsere Mišna aber vertritt die Ansicht R. Neḥemjas. —

6Was veranlaßt R. Oša͑ja, unsere Mišna auf den Fall zu beziehen, wenn [die Feigen] zusammengepreßt sind, nach R. Neḥemja, er kann sie ja auf den Fall beziehen, wenn sie lose sind, nach den Rabbanan!? Raba erwiderte: Unsere Mišna war ihm schwierig: weshalb lehrt sie es von Dörrfeigen, sie sollte es doch von Früchten [allgemein] lehren!? Hieraus ist also zu schließen, daß dies von zusammengepreßten gilt.

7Eines lehrt: Man dürfe die Flechten der Dörrfeigen und Datteln lösen, losflechten und durchschneiden, und ein Anderes lehrt, man dürfe sie lösen, nicht aber losflechten oder durchschneiden!? — Das ist kein Widerspruch; eines nach den Rabbanan und eines nach R. Neḥemja. Es wird nämlich gelehrt: R. Neḥemja sagt, selbst einen Löffel, selbst ein Gewand und selbst ein Messer dürfe man nur zu seinem eigentlichen Gebrauche fortbewegen.

8Man fragte R. Šešeth: Darf man am Šabbath ein Faß mit einem Spieße durchbohren: bezweckt man die Öffnung, somit ist es verboten, oder bezweckt man ein leichtes Ausfließen, somit ist es erlaubt? Dieser erwiderte: Man bezweckt die Öffnung, und es ist verboten. Man wandte ein:

9R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man dürfe ein Faß Wein holen und den Hals mit einem Schwerte abschlagen!? – Da bezweckt man entschieden ein leichtes Ausfließen, hierbei aber kann man es ja, wenn man nur ein leichtes Ausfließen bezweckt, öffnen.

10MAN DARF NICHT DEN SPUND DURCHBOHREN &C. R. Hona sagte: Der Streit besteht nur, wenn oben, wenn aber an der Seite, so stimmen alle überein, daß es verboten ist. Darum lehrt er auch, man dürfe es nicht an der Seite anbohren. R. Ḥisda sagte: Der Streit besteht nur, wenn an der Seite, wenn aber oben, so stimmen alle überein, daß es erlaubt ist. Was gelehrt wird, man dürfe es nicht an der Seite anbohren, bezieht sich auf das Faß selbst.

11Die Rabbanan lehrten: Man darf am Šabbath kein neues Loch bohren; will man eines erweitern, so ist es erlaubt. Manche sagen, man dürfe nicht erweitern. Sie stimmen überein, daß man ein altes Loch von vornherein öffnen darf. – Nach dem ersten Tanna darf man ein neues Loch deshalb nicht [bohren], weil man eine Öffnung macht, und auch bei der Erweiterung macht man ja eine Öffnung!?

12Rabba erwiderte: Nach der Tora gilt eine Öffnung, die nicht zur Aufnahme und zur Herausgabe bestimmt ist, nicht als Öffnung, nur haben die Rabbanan [jede Öffnung] verboten, mit Rücksicht auf [die Öffnung] eines Hühnerschlages, die bestimmt ist, frische Luft aufzunehmen und die Ausdünstung ausströmen zu lassen. [Eine Öffnung] zu erweitern, ist jedoch erlaubt, weil man die Öffnung eines Hühnerschlages zu erweitern entschieden nicht verleitet wird,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.