Schabbat — Blatt 146b

1wegen der Raubtiere. Manche sagen, man dürfe nicht erweitern, weil sie vielleicht vorher nicht genügend groß war und man sie auch dann erweitern könnte. R. Naḥman trug im Namen R. Joḥanans vor: Die Halakha ist wie die Manchen.

2«Sie stimmen überein, daß man ein altes Loch von vornherein öffnen darf.» R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn es zur Erhaltung erfolgt war, wenn aber als Verschluß, so ist es verboten. – Was heißt ‘zur Erhaltung‘, und was heißt ‘als Verschluß’? R. Ḥisda erwiderte: Über dem Weine erfolgt es zur Erhaltung, unter dem Weine erfolgt es als Verschluß. Raba sagte: Auch unter dem Weine erfolgt es zur Erhaltung, als Verschluß erfolgt es nur dann, wenn unter der Hefe.

3Abajje sprach zu Raba: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Zu einem geschlossenen Hause gehören die vier Ellen; hat man den Türrahmen herausgebrochen, so gehören zu diesem nicht mehr die vier Ellen. Ein geschlossenes Haus ist nicht nach allen Seiten verunreinigend; hat man den Türrahmen herausgebrochen, so ist es nach allen Seiten verunreinigend.

4Ein Rohr [als Heber in das Faß zu stecken] ist nach Rabh verboten, und nach Šemuél erlaubt. Eines von vornherein zurechtzuschneiden, ist nach aller Ansicht verboten, es wieder hineinzustecken ist nach aller Ansicht erlaubt, sie streiten nur über den Fall, wenn es bereits zurechtgeschnitten, aber nicht angepaßt worden ist. Der es verbietet, berücksichtigt, man könnte veranlaßt werden, es von vornherein zurechtzuschneiden; der es erlaubt, berücksichtigt dies nicht.

5Hierüber streiten auch Tannaím: Man darf am Feste kein Rohr zurechtschneiden, und um so weniger am Šabbath; ist ein solches herausgefallen, so darf man es am Šabbath wieder hineinstecken, und um so mehr am Feste. R. Jošija erleichtert hierbei.

6Worauf bezieht sich nun R. Jošija: wollte man sagen, auf den Anfangssatz, so fertigt man ja ein Gerät an, und wollte man sagen auf den Schlußsatz, so ist es ja auch nach dem ersten Tanna erlaubt!? Wahrscheinlich streiten sie über den Fall, wenn es bereits zurechtgeschnitten und nicht angepaßt worden ist; einer ist der Ansicht, man berücksichtige, und einer ist der Ansicht, man berücksichtige nicht. R. Šiša, Sohn des R. Idi, trug im Namen R. Joḥanans vor: Die Halakha ist wie R. Jošija.

7WAR ES ANGEBOHRT. Mit Öl [ein Loch zu verstopfen] ist nach Rabh verboten, und nach Šemuél erlaubt. Der es verbietet, berücksichtigt, man könnte veranlaßt werden, es mit Wachs zu verstopfen; der es erlaubt, berücksichtigt dies nicht. R. Šemuél b. Bar Ḥana sprach zu R. Joseph: Du hast uns ja ausdrücklich im Namen Rabhs gesagt, daß es mit Öl erlaubt sei!?

8Ṭabuth der Vogelfänger sagte im Namen Šemuéls: Ein Myrtenblatt [als Rinne in das Faß zu stecken] ist verboten. – Aus welchem Grunde? R. Jemar aus Diphte erklärte: Man könnte veranlaßt werden, eine Rinne zu machen. R. Aši erklärte: Man könnte veranlaßt werden, [ein Blatt] abzukneifen. – Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied zwischen ihnen gibt es, wenn ein abgekniffenes vorhanden ist.

9Polsterdecken [zu tragen], ist nach Rabh verboten, und nach Šemuél erlaubt. Alle stimmen überein, daß es bei weichen erlaubt ist, ebenso stimmen alle überein, daß es bei harten verboten ist, sie streiten nur über mittelmäßige. Der eine verbietet es, weil sie den Anschein einer Last haben, der andere erlaubt es, weil sie nicht den Anschein einer Last haben.

10Die Ansicht Rabhs aber wurde von ihm nicht ausdrücklich gelehrt, sondern aus einem Schlüsse gefolgert. Rabh befand sich nämlich einst an einem Orte, wo [für die Schüler] nicht genügend Raum war, und er ging in ein Neutralgebiet hinaus und setzte sich da nieder; als man ihm eine Polsterdecke brachte, setzte er sich nicht auf diese. Der dies sah, glaubte, weil das Tragen einer Polsterdecke verboten sei; das war es aber nicht, denn Rabh selbst ließ bekannt machen, das Tragen einer Polsterdecke sei erlaubt. Er setzte sich darauf nicht, wegen der Ehrung unserer Meister, das sind R. Kahana und R. Ai.

11MAN DARF GEKOCHTE SPEISEN IN EINE GRUBE SETZEN, DAMIT SIE VERWAHRT BLEIBEN, FERNER GUTES WASSER IN SCHLECHTES, UM ES ZU KÜHLEN, EBENSO KALTES IN WARMES, UM ES ZU WÄRMEN. WENN EINEM UNTERWEGS DIE KLEIDER INS WASSER GEFALLEN SIND, SO DARF ER OHNE BEDENKEN IN DIESEN GEHEN; ERREICHT ER DEN ERSTEN HOF, SO DARF ER SIE VOR DIE SONNE AUSBREITEN, JEDOCH NIGHT VOR DEM VOLKE.

12GEMARA. Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, es sei zu verbieten, weil man Vertiefungen ebnen könnte, so lehrt er uns.

13GUTES WASSER IN SCHLECHTES. Selbstverständlich!? – Dies ist wegen des Schlußsatzes nötig: ebenso kaltes in warmes. – Aber auch dies ist ja selbstverständlich!? – Man könnte glauben, es sei zu verbieten, weil man veranlaßt werden könnte, [auch Speisen] in heiße Asche zu stellen, so lehrt er uns.

14WENN EINEM &C. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Alles, was die Rabbanan des Anscheines wegen verboten haben, ist auch in der verborgensten Kammer verboten. – Wir haben gelernt: So darf er sie vor die Sonne ausbreiten, jedoch nicht vor dem Volke!? – Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: So darf er sie vor die Sonne ausbreiten, jedoch nicht vor dem Volke; R. Elea͑zar und R. Šimo͑n verbieten dies.

15R. Hona sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.