Schabbat — Blatt 147a
1Wer am Šabbath sein Gewand abstaubt, ist ein Sündopfer schuldig. Dies gilt nur von neuen, bei alten aber ist nichts dabei. Auch gilt dies nur von schwarzen, bei weißen und roten aber ist nichts dabei. Endlich nur dann, wenn man darauf achtet.
2Einst traf U͑la in Pumbeditha ein und sah da die Jünger ihre Gewänder abstauben; da sprach er: Die Jünger entweihen den Šabbath. Hierauf sprach R. Jehuda zu ihnen: Staubt sie in seiner Gegenwart ab; wir achten nicht darauf.
3Einst stand Abajje vor R. Šimo͑n, und dieser sprach zu ihm: Reiche mir meine Mütze. Als jener aber Tau darauf bemerkte, zögerte er, sie ihm zu reichen. Da sprach dieser: Schüttele sie ab; wir achten nicht darauf.
4R. Jiçḥaq b. Joseph sagte im Namen R. Joḥanans: Wer am Šabbath mit einem über die Schultern umgeschlagenen Mantel ausgeht, ist ein Sündopfer schuldig. Desgleichen wird gelehrt: Kleiderhändler, die am Šabbath mit zusammengeschlagenen, auf der Schulter liegenden Mänteln ausgehen, sind ein Sündopfer schuldig; und sie sagten es nicht nur von Kleiderhändlern, sondern auch von jedem anderen Menschen, nur pflegen Kleiderhändler so auszugehen.
5Ein Krämer, der mit dem in seinem Tuche eingebundenen Gelde ausgeht, ist ein Sündopfer schuldig; und sie sagten es nicht nur von einem Krämer, sondern auch von jedem anderen Menschen, nur pflegen die Krämer so auszugeben. Die Läufer dürfen mit ihrem Sudarium auf der Schulter ausgehen; und sie sagten es nicht nur von den Läufern, sondern auch von jedem anderen Menschen, nur pflegen die Läufer so auszugehen.
6R. Jehuda erzählte: Einst ging Hyrkanos, Sohn des R. Elie͑zer b. Hyrkanos, am Šabbath mit einem Sudarium auf der Schulter aus, nur hatte er es mit einem Bändchen am Finger befestigt. Als die Sache vor die Weisen kam, sagten sie, [es sei erlaubt,] auch wenn es nicht mit einem Bändchen am Finger befestigt ist. R. Naḥman b. R. Ḥisda trug im Namen R. Ḥisdas vor: Die Halakha ist, auch wenn es nicht mit einem Bändchen am Finger befestigt wird.
7Einst traf U͑la bei Asi b. Hini ein, und man fragte ihn, ob man am Šabbath [Kleider] falten dürfe? Dieser erwiderte: Folgendes sagte R. Elea͑zar: Man darf am Šabbath keine [Kleider] falten.– Was heißt Falten? R. Zera erwiderte: Der babylonische Faltenwurf.
8R. Jirmeja saß vor R. Zera und fragte ihn: Darf man es so? Dieser erwiderte: Es ist verboten. – Und darf man es so? Dieser erwiderte: Es ist verboten. R. Papa sprach: Halte dich an folgende Regel: Geschieht es in der Absicht, das Gewand [dauernd] zu falten, so ist es verboten, wenn aber zur Verschönerung, so ist es erlaubt. So pflegte auch R. Šiša, Sohn R. Idis, sein Gewand zu verschönern.
9Als R. Dimi kam, erzählte er: Einst ging Rabbi aufs Feld, und beide Enden seines Mantels waren ihm über die Schultern geschlagen. Da sprach Jehošua͑ b. Zeruz, der Sohn des Schwiegervaters R. Meírs, vor ihm: Sollte R. Meír dieserhalb nicht zu einem Sündopfer verpflichtet haben!? Jener erwiderte: Nahm es R. Meír damit so sehr genau!? Hierauf ließ Rabbi den Mantel herabwallen.
10Als Rabin kam, sagte er: Es war nicht Jehošua͑ b. Zeruz, sondern Jehošua͑ b. Kapusaj, der Schwiegersohn R. A͑qibas, und zwar sagte er: Sollte R. A͑qiba dieserhalb nicht zu einem Sündopfer verpflichtet haben!? Jener erwiderte: Nahm es R. A͑qiba damit so sehr genau!? Hierauf ließ Rabbi sein Gewand herabwallen. Als R. Šemuél b. R. Jehuda kam, sagte er: [Diesbezüglich wurde Rabbi] befragt.
11WER IM WASSER EINER HÖHLE ODER IN DEN BÄDERN VON ṬIBERIAS GEBADET UND ZUM ABTROCKNEN SOGAR ZEHN TÜCHER BENUTZT HAT, DARF SIE NICHTIN DER HAND HEIMBRINGEN. ZEHN LEUTE ABER DÜRFEN GESICHT, HÄNDE UND FÜSSE MIT EINEM TUCHE ABTROCKNEN UND ES IN DER HAND HEIMBRINGEN.
12MAN DARF SICH SALBEN UND (DEN UNTERLEIB) MASSIEREN, NICHT ABER SICH ANSTRENGENUND FROTTIEREN. MAN DARF NICHT IN EINE PFÜTZEHINABSTEIGEN. MAN DARF REIN BRECHMITTEL BEREITEN. MAN DARF NICHT EINEM KINDE DIE GLIEDER EINRENKEN, NOCH EINEN BRUCH IN DIE RICHTIGE LAGE BRINGEN. WER SICH DIE HAND ODER DEN FUSS VERRENKT HAT, DARF SIE NICHT IN KALTEM WASSER SCHWENKEN, WOHL ABER DARF ER SIE WIE GEWÖHNLICH WASCHEN, UND WENN DIES HEILEND WIRKT, SO IST NICHTS DABEI.
13GEMARA. Er lehrt vom Wasser einer Höhle gleichlautend wie von den Bädern von Ṭiberias, wie die Bäder von Ṭiberjas warm sind, so auch Wasser einer Höhle, wenn es warm ist; «wer gebadet hat», nur wenn bereits geschehen, von vornherein aber nicht.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.