Schabbat — Blatt 148a
1Die Halakha ist, man darf einen Bruch in die richtige Lage bringen. Rabba b. Bar Ḥana traf in Pumbeditha ein und besuchte nicht den Vortrag des R. Jehuda. Da schickte dieser den Amtsdiener Ada zu ihm und beauftragte ihn, ihn zu pfänden. Dieser ging hin und pfändete ihn. Hierauf kam jener und hörte ihn vortragen: Man darf nicht einen Bruch in die richtige Lage bringen. Da sprach er: So sagte R. Ḥana aus Bagdad im Namen Šemuéls: Die Halakha ist, man darf einen Bruch in die richtige Lage bringen. Dieser erwiderte: Ḥana ist unser und Šemuél ist unser, und doch habe ich dies nicht gehört. Habe ich nicht Recht, daß ich dich pfänden ließ!?
2WER SICH DIE HAND &C. VERRENKT HAT. R. Ivja saß vor R. Joseph, und er verrenkte sich die Hand. Da sprach er zu ihm: Ist es so erlaubt? – Es ist verboten. – Ist es so erlaubt? Dieser erwiderte: Es ist verboten. [Auf diese Weise] ward ihm die Hand eingerenkt.
3Hierauf sprach dieser: Was fragst du da, wir haben ja gelernt: Wer sich die Hand oder den Fuß verrenkt hat, darf sie nicht in kaltem Wasser schwenken, wohl aber darf er sie wie gewöhnlich waschen, und wenn dies heilend wirkt, so ist nichts dabei. Jener erwiderte: Haben wir etwa nicht gelernt, man dürfe nicht einen Bruch in die richtige Lage bringen, dennoch sagte R. Ḥana aus Bagdad im Namen Šemuéls, die Halakha sei, man dürfe einen Bruch in die richtige Lage bringen!? Dieser entgegnete: Willst du etwa alles in ein Gewebe zusammenweben!? Wo dies gelehrt worden ist, ist es gelehrt worden, und wo dies nicht gelehrt worden ist, ist es nicht gelehrt worden.
4MAN DARF VON SEINEM NÄCHSTEN KRÜGE WEIN, ODER KRÜGE ÖL LEIHEN, NUR DARF MAN NICHT SAGEN: ‘BORGE MIR’; EBENSO EINE FRAU VON IHRER FREUNDIN BROTE. WENN ER IHM NICHT TRAUT, SO LASSE IHM DIESER SEINEN MANTEL UND RECHNE MIT IHM NACH ŠABBATH AB. EBENSO VERFAHRE MAN IN JERUŠALEM AM VORABEND DES PESAḤFESTES, DER AUF EINEN ŠABBATH FÄLLT: MAN LASSE SEINEN MANTEL [BEIM VIEHHÄNDLER] UND HOLE SICH EIN PESAḤLAMM, UND NACH DEM FESTE RECHNE MAN MIT IHM AB.
5GEMARA. Raba b. R. Ḥanan sprach zu Abajje: Womit ist das Leihen anders als das Borgen? Dieser erwiderte: Beim Leihen wird man nicht zum Anschreiben verleitet, beim Borgen wird man zum Anschreiben verleitet. –
6Aber auch am Wochentage sagt man ja oft ‘Leihe mir’ statt ‘Borge mir’, ohne darauf zu achten, wobei man zum Anschreiben veranlaßt wird, somit könnte man ja am Šabbath ebenfalls zum Anschreiben verleitet werden!? Dieser erwiderte: Allerdings kann man am Wochentage, da es einerlei ist, ob man ‘Borge mir’ oder ‘Leihe mir’ sagt, ohne darauf achten zu müssen, zum Anschreiben veranlaßt werden, am Šabbath aber, wo die Rabbanan das Leihen erlaubt haben, das Borgen aber nicht, unterscheidet man es genau, und man wird zum Anschreiben nicht verleitet.
7Raba b. R. Ḥanan sprach ferner zu Abajje: Merke, die Rabbanan sagten ja, daß man am Feste jede Arbeit, soweit dies möglich ist, auf ungewöhnliche Weise verrichte, weshalb befolgen es die Frauen nicht, wenn sie mit ihren Krügen Wasser schöpfen? – Weil es nicht möglich ist. Wie sollten sie es denn anders machen: sollten etwa, die gewöhnlich mit einem großen Kruge schöpfen, es mit einem kleinen tun, so würden sie ja mehr zu gehen haben; sollten etwa, die gewöhnlich mit einem kleinen Kruge schöpfen, es mit einem großen tun, so würden sie ja eine schwerere Last zu tragen haben;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.