Schabbat — Blatt 149a

1GEMARA. Aus welchem Grunde? R. Bebaj erklärte: Mit Rücksicht darauf, man könnte Streichungen vornehmen. Abajje erklärte: Mit Rücksicht darauf, man könnte profane Urkunden lesen. –

2Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn es hoch an der Wand geschrieben ist; hierbei ist nach demjenigen, welcher sagt, mit Rücksicht auf Streichungen, nichts zu befürchten, und nach demjenigen, welcher sagt, mit Rücksicht auf das Lesen [profaner Urkunden], wohl zu befürchten. –

3Aber auch nach demjenigen, welcher sagt, mit Rücksicht auf Streichungen, sollte man doch auch das Lesen [profaner Urkunden] berücksichtigen!? Und ist ferner [in diesem Falle]Streichung nicht zu befürchten, wir haben ja gelernt, man dürfe bei Lampenlicht nicht lesen, und hierzu sagte Rabba, selbst wenn es sich zwei Mann hoch befindet, selbst zwei Ochsenstecken hoch und selbst zehn Stockwerke übereinander, dürfe man nicht lesen!? –

4Vielmehr, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn es niedrig an der Wand geschrieben ist; hierbei ist nach demjenigen, welcher sagt, mit Rücksicht auf Streichungen, wohl zu befürchten, und nach demjenigen, welcher sagt, mit Rücksicht auf das Lesen [profaner Urkunden], ist hierbei nichts zu befürchten, weil man eine Wand mit einer Urkunde nicht verwechselt. –

5Aber auch nach demjenigen, welcher sagt, mit Rücksicht auf das Lesen [profaner Urkunden], sollte man doch auch Streichungen berücksichtigen!? – Vielmehr, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn es in eine Platte oder in eine Schreibtafel eingegraben ist; hierbei ist nach demjenigen, welcher sagt, mit Rücksicht auf Streichungen, nichts zu befürchten, und nach demjenigen, welcher sagt, mit Rücksicht auf das Lesen [profaner Urkunden], wohl zu befürchten. –

6Aber auch nach demjenigen, welcher sagt, mit Rücksicht auf Streichungen, ist ja auch das Lesen [profaner Urkunden] zu berücksichtigen!? Wolltest du erwidern, man verwechsle nicht eine Platte oder Schreibtafel mit einer Urkunde, so wird ja gelehrt: Man darf von einem Verzeichnis an der Wand zusammenzählen, wieviel [Gäste] man innerhalb und wieviel man außerhalb zu setzen, und wieviel Portionen man ihnen vorzusetzen hat, nicht aber von einem Verzeichnis auf einer Platte oder Schreibtafel.

7In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es geschrieben ist, so ist ja das eine nicht anders als das andere; doch wohl, wenn es eingegraben ist, und er lehrt, von einem Verzeichnis an der Wand, nicht aber von einem Verzeichnis auf einer Platte oder einer Schreibtafel!? –

8Vielmehr, tatsächlich, wenn es hoch an der Wand geschrieben ist, jedoch ist von der Lehre Rabbas nichts einzuwenden, denn über die Lehre Rabbas streiten Tannaím. Es wird nämlich gelehrt: Man darf seine Gäste und seine Leckergerichte mündlich zählen, nicht aber von Geschriebenem; R. Aḥa erlaubt es von einer Schrift an der Wand.

9In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es niedrig geschrieben ist, so sind ja Streichungen zu berücksichtigen; doch wohl, wenn es hoch geschrieben ist. Hieraus, daß über die Lehre Rabbas Tannaím streiten. Schließe hieraus.

10Diese Tannaím führen denselben Streit, wie die folgenden Tannaím. Es wird nämlich gelehrt: Man darf am Šabbath nicht in einen Spiegel schauen; R. Meír erlaubt es, wenn der Spiegel an der Wand befestigt ist.

11An der Wand befestigt ist es wohl deshalb anders, weil man sich währenddessen erinnert, und auch wenn er nicht befestigt ist, erinnert man sich ja währenddessen!? –

12Hier handelt es sich um einen Spiegel aus Metall, und nach [einer Lehre] R. Naḥmans im Namen des Rabba b. Abuha. R. Naḥman sagte nämlich im Namen des Rabba b. Abuha: Sie sagten deshalb, [die Benutzung] eines Metallspiegels sei verboten, weil man mit einem solchen die losen Haare zu entfernen pflegt.

13Die Rabbanan lehrten: Man darf die Aufschriften unter Figuren und Gemälden am Šabbath nicht lesen; das Gemälde selbst darf man auch am Wochentage nicht betrachten, denn es heißt: ihr sollt euch nicht den Götzen zuwenden. – Wieso geht dies daraus hervor? R. Ḥanina erklärte: Ihr sollt euch nicht dem, was ihr selber gefertigt, zuwenden.

14MAN DARF UNTER SEINE KINDER &C. DURCH DAS LOS VERTEILEN. Nur unter seine Kinder und seine Familienangehörigen, nicht aber unter Fremde. Aus welchem Grunde? – Nach einer Lehre R. Jehudas im Namen Šemuéls, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Tischgenossen, die es miteinander genau nehmen, übertreten das Verbot des Messens, des Wiegens, des Zählens, des Leihens und des Bezahlens am Feste,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.