Schabbat — Blatt 150b

1solche aber von [welchen man sagt:] ‘Was geht dies dich an?’, oder ‘Was ist dabei?’

2sind erlaubt. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man darf am Šabbath unnötige Kalkulationen machen, jedoch keine nötigen. Zum Beispiel: Man darf zu seinem Nächsten sagen: ‘So und so viele Arbeiter habe ich für dieses Feld gemietet’, ‘So und so viele Denarien habe ich auf diese Wohnung gewendet’, man darf aber nicht sagen: ’So und so viel habe ich bereits auf gewendet und so und so viel muß ich noch zuwenden’!?

3– Auch nach deiner Auffassung widerspricht sich ja jene Lehre selbst; vielmehr gilt das eine, wenn der Lohn des Arbeiters noch bei ihm ist, und das andere, wenn der Lohn des Arbeiters nicht mehr bei ihm ist.

4MAN DARF NICHT DIE DUNKELHEIT [AN DER GRENZE] ABWARTEN. Die Rabbanan lehrten: Einst passierte es einem Frommen, daß [der Zaun] seines Feldes einen Riß bekam, und nachdem er ihn auszubessern beschlossen hatte, erinnerte er sich, daß es Šabbath war. Da unterließ er es und besserte ihn nicht aus. Da geschah ihm ein Wunder, daß [an dieser Stelle] ein Kaperngesträuch hervorsproß, aus dem er den Unterhalt für sich und für seine Familienangehörigen zog.

5R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf zu seinem Nächsten sagen: ‘Morgen gehe ich nach jener Stadt’, denn, wenn sich [auf dem Wege] Hütten befinden, darf man sogar [am Šabbath] gehen. –

6Wir haben gelernt: Man darf nicht die Dunkelheit an der Grenze abwarten, um Arbeiter zu mieten oder Früchte zu holen. Allerdings nicht, um Arbeiter zu mieten, da man dies am Šabbath nicht darf, bezüglich des Holens von Früchten aber sollte man doch sagen: ist da eine Umzäunung, so darf man dies [auch am Šabbath]!? – Dies kommt bei Früchten vor, die noch [am Boden] haften. –

7R. Oša͑ja lehrte ja aber, man dürfe nicht die Dunkelheit an der Grenze abwarten, um Stoppeln und Stroh zu holen. Allerdings Stoppeln, wenn sie noch am Boden haften, wie kann dies aber bei Stroh vorkommen? – Wenn das Stroh verfault ist. –

8Komm und höre: Man darf die Dunkelheit an der Grenze abwarten, um für die Interessen einer Braut oder eines Leichnams zu sorgen. Nur wegen der Interessen einer Braut oder eines Leichnams, nicht aber wegen anderer Angelegenheiten.

9Einleuchtend ist dies bezüglich einer anderen Angelegenheit, ähnlich der einer Braut, zum Beispiel eine Myrte abschneiden; eine Angelegenheit aber ähnlich der eines Leichnams ist ja das Herbeiholen von Sarg und Totengewand, und er lehrt, nur für einen Leichnam, sonst aber nicht.

10Weshalb denn, man sollte doch sagen: ist da eine Umzäunung, so darf man dies [auch am Šabbath]!? – Beim Leichnam gilt dies vom Zuschneiden eines Totengewandes.

11MAN DARF DIE DUNKELHEIT ABWARTEN. Obgleich man den Unterscheidungssegen noch nicht gesprochen hat; aber R. Elea͑zar b. Antigonos sagte ja im Namen des R. Elie͑zer b. Ja͑qob, es sei verboten, seine Geschäfte zu verrichten, bevor man den Unterscheidungssegen gesprochen hat!? Wolltest du sagen, wenn man bereits den Unterscheidungssegen im Gebete gesprochen hat, so sagte ja R. Jehuda im Namen Šemuéls, wer den Unterscheidungssegen im Gebete gesprochen hat, müsse ihn auch über den Becher sprechen!? Wolltest du sagen, wenn man ihn über den Becher gesprochen hat: wo gibt es denn einen Becher auf dem Felde!? R. Nathan b. Ami erklärte es vor Raba: Dies gilt von dem Falle, wenn man sich zwischen den Keltern befindet.

12R. Abba sprach zu R. Aši: Im Westen sprachen wir nur: ‘Der zwischen Heilig und Profan unterscheidet’, dann verrichteten wir unsere Geschäfte. R. Aši erzählte: Als wir im Hause R. Kahanas waren, sprach er: ‘Der zwischen Heilig und Profan unterscheidet’, dann spalteten wir Holz.

13ABBA ŠAÚL SAGTE EINE REGEL: WEGEN &C. Sie fragten: Worauf bezieht sich Abba Šaúl? Wollte man sagen, auf den Anfangssatz, man dürfe die Dunkelheit nicht an der Grenze abwarten, um Arbeiter zu mieten oder Früchte zu holen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.