Schabbat — Blatt 151a

1wieso sagt er demnach: wegen einer Sache, mit der ich jemand beauftragen darf, darf ich die Dunkelheit abwarten, er müßte ja sagen: wegen einer Sache, mit der ich einen anderen nicht beauftragen darf, darf ich die Dunkelheit nicht abwarten!? Und wollte man sagen, auf den Schlußsatz: man dürfe die Dunkelheit an der Grenze abwarten, um da Früchte zu bewachen, sodann dürfe man sie mit der Hand mitnehmen, so müßte er ja sagen: mit einer Sache, wegen der ich die Dunkelheit abwarten darf, darf ich jemand beauftragen!? –

2Tatsächlich auf den Schlußsatz, Abba Šaúl bezieht sich aber auf folgende Lehre: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Man darf zu seinem Nächsten sagen: ‘Bewache du meine in deinem Gebiete befindlichen Früchte, und ich werde deine in meinem Gebiete befindlichen bewachen.’ Hierauf bezugnehmend sprach Abba Šaúl zum ersten Tanna: Auch du pflichtest wohl bei, daß man zu seinem Nächsten sagen darf: ‘Bewache du meine in deinem Gebiete befindlichen Früchte, und ich werde deine in meinem Gebiete befindlichen bewachen.’

3Wegen einer Sache, mit der ich jemand beauftragen darf, darf ich auch die Dunkelheit abwarten. – Was schließt die Regel ein? – Sie schließt folgendes ein, was die Rabbanan gelehrt haben: Man darf nicht die Dunkelheit an der Grenze abwarten, um ein Tier heimzubringen; befindet es sich außerhalb des Gebietes, so rufe man es, damit es herankomme. Abba Šaúl sagte eine Regel: Wegen einer Sache, mit der ich jemand beauftragen darf, darf ich die Dunkelheit abwarten.

4Man darf die Dunkelheit abwarten, um für die Interessen einer Braut oder für die Interessen eines Leichnams zu sorgen, für ihn Sarg und Totengewand zu holen. Man darf auch zu einem sagen: ‘Geh nach diesem Orte, und wenn du in diesem Orte nicht bekommst, hole aus jenem Orte; bekommst du nicht für eine Mine, so hole für zweihundert. R. Jose b. R. Jehuda sagt: Nur darf man ihm einen bestimmten [zu zahlenden] Preis nicht nennen.

5MAN DARF DIE DUNKELHEIT AN DER GRENZE ABWARTEN, UM FÜR DIE INTERESSEN EINER BRAUT ODER FÜR DIE INTERESSEN EINES LEICHNAMS ZU SORGEN, FÜR IHN SARG UND TOTENGEWAND ZU HOLEN. WENN EIN NICHTJUDE AM ŠABBATH FLÖTEN GEBRACHT HAT, SO DARF SIE DER JISRAÉLIT [NIE] ZUR TRAUER BENUTZEN, ES SEI DENN, SIE SIND AUS EINEM NAHEN ORTEGEBRACHT WORDEN. HATTE MAN [AM ŠABBATH] FÜR [EINEN NICHTJUDEN] EINEN SARG GEFERTIGT ODER EIN GRAB GEGRABEN, SO DARF EIN JISRAÉLIT DARIN BEERDIGT WERDEN; WENN ABER FÜR DEN JISRAÉLITEN, SO DARF ER NIE DARIN BEERDIGT WERDEN.

6GEMARA. Was heißt ‘naher Ort’? Rahh erklärte: Wörtlich, aus einem nahen Orte. Šemuél erklärte: Man nehme an, daß sie sich über Nacht nur außerhalb der Stadtmauer befunden haben. –

7Aus unserer Mišna ist die Ansicht Šemuéls zu entnehmen, denn diese lehrt, daß, wenn man für ihn einen Sarg gefertigt oder ein Grab gegraben hat, ein Jisraélit darin beerdigt werden dürfe. Demnach ist es in einem Zweifel erlaubt, ebenso ist es auch hierbei in einem Zweifel erlaubt.

8Und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Rabh: Wenn in einer Stadt, in der Jisraéliten und Nichtjuden wohnen, eine Badeanstalt vorhanden ist, die am Šabbath in Betrieb ist, so darf man, falls die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, abends sofort baden, falls aber die Mehrheit aus Jisraéliten besteht, erst nach einem Zeiträume, in dem das Wasser heiß werden kann; wenn Hälfte gegen Hälfte, so ist es verboten, und man muß einen Zeitraum abwarten, in dem das Wasser heiß werden kann. R. Jehuda sagt, in einer kleinen Wanne dürfe man, wenn da Vornehmheit ist, [abends] sofort baden. –

9Was heißt Vornehmheit? R. Jehuda erklärte im Namen R. Jiçḥaqs, des Sohnes R. Jehudas: Wenn da ein vornehmer Mann ist, der zehn Sklaven hat, die ihm zehn Kessel [Wasser] mit einem Male aufwärmen, so ist es in einer kleinen Wanne [abends] sofort zu baden erlaubt.

10HATTE MAN [AM ŠABBATH] FÜR IHN EINEN SARG GEFERTIGT ODER EIN GRAB GEGRABEN &C. Wieso denn, man sollte doch auch hierbei einen Zeitraum abwarten, in dem man dies machen kann!? U͑la erwiderte: Wenn [das Grab] sich auf offener Straße befindet. – Allerdings ein Grab, wie ist es aber bezüglich des Sarges zu erklären!? R. Abahu erwiderte: Wenn [der Sarg] sich am Grabe befindet.

11MAN DARF ALLE ERFORDERNISSE DES LEICHNAMS VERRICHTEN: MAN DARF IHN SALBEN UND SPÜLEN, NUR KEIN GLIED AN IHM RÜHREN; MAN DARF FERNER DAS UNTER IHM BEFINDLICHE POLSTER HERAUSZIEHEN UND IHN AUF DEM SANDE LIEGEN LASSEN, DAMIT ER

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.