Schabbat — Blatt 18a

1SOLANGE DIE SONNE NOCH SCHEINT . R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL ERZÄHLTE: IM HAUSE MEINES VATERS WAR ES BRAUCH, NUR DREI TAGE VOR ŠABBATH WEISSZEUG ZUM NICHTJÜDISCHEN WÄSCHER ZU GEBEN. DIESE UND JENE STIMMEN ÜBEREIN, DASS MAN DIE PRESSBALKEN AUF DIE ÖLPRESSE UND DIE WALZEN AUF DIE TROTTE LEGEN DARF.

2GEMARA. Welcher Tanna lehrt, daß das Hineintun des Wassers in die Tintenstoffe als Durchrühren gilt? R. Joseph erwiderte: Es ist Rabbi, denn es wird gelehrt: Wenn einer das Mehl und ein anderer das Wasser hineintut, so ist der letztere schuldig – so Rabbi; R.Jose sagt, man sei nur dann schuldig, wenn man geknetet hat.

3Abajje sprach zu ihm: Vielleicht ist R. Jose dieser Ansicht nur hinsichtlich des Mehls, das geknetet wird, bei der Tinte aber, die nicht geknetet wird, ist man schuldig!? – Dies ist nicht anzunehmen; denn es wird gelehrt: Wenn einer Asche und der andere Wasser hineintut, so ist der letztere schuldig – so Rabbi; R. Jose b. R. Jehuda sagt, nur wenn er knetet. –

4Vielleicht ist mit Asche Erde gemeint, die geknetet wird!? – Es wird von Asche [besonders] und von Erde [besonders] gelehrt. – Werden sie denn neben einander gelehrt!?

5Die Rabbanan lehrten: Man darf am Vorabend des Šabbaths bei Dunkelheit einen Wassergraben nach dem Garten öffnen, und er füllt sich während des ganzen Tages. Man darf am Vorabend des Šabbaths Räucherwerk unter die Kleider legen, und sie werden während des ganzen Tages durchgeräuchert. Man darf am Vorabend des Šabbaths bei Dunkelheit Schwefel unter Gefäße legen, und sie werden während des ganzen Šabbaths durchgeschwefelt. Man darf am Vorabend des Šabbaths bei Dunkelheit eine Salbe auf das Auge und ein Pflaster auf die Wunde legen, und sie heilen während des ganzen Tages. Man darf aber in eine Wassermühle nur soviel Weizen tun, daß er noch am Tage gemahlen werden kann. –

6Aus welchem Grunde? Rabba erwiderte: Weil sie ein Geräusch macht. R. Joseph sprach zu ihm: Möge doch der Meister begründen: weil auch Geräte feiern müssen!? Es wird nämlich gelehrt: In allem, was ich euch gesagt, seid achtsam, dies schließt das Feiern der Geräte ein. Vielmehr, sagte R. Joseph, weil auch Geräte feiern müssen. –

7Weshalb erlaubt es die Schule Hillels, wo du nun sagst, nach ihr sei das Feiern der Geräte nach der Tora [geboten], beim Schwefel und beim Räucherwerke? – Weil dabei keine Tätigkeit ausgeübt wird. – Weshalb erlaubt sie es bei Flachsbündeln? – Weil sie ruhig liegen und dabei keine Tätigkeit ausgeübt wird. – Weshalb erlaubt sie es bei Netzen, um Wild, Geflügel oder Fische zu fangen, wobei ja eine Tätigkeit ausgeübt wird? – Da sind Angeln und Fallen gemeint, bei denen keine Tätigkeit ausgeübt wird. –

8Nach R. Oša͑ja aber, der im Namen R. Asis sagt, nur die Schule Šammajs lehre, das Feiern der Geräte sei nach der Tora [geboten], nicht aber die Schule Hillels, ist es nach der Schule Šammajs verboten, einerlei, ob eine Tätigkeit ausgeübt wird oder nicht, und nach der Schule Hillels erlaubt, auch wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird. – Wieso erlaubt es die Schule Šammajs, wo du sagst, nach der Schule Šammajs sei es verboten,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.