Schabbat — Blatt 39b
1Nach dem Ereignisse mit den Leuten von Ṭiberjas, wobei die Rabbanan es verboten haben, ist es verboten, [Speisen] in einem wärmenden Gegenstande warm zu stellen, selbst noch am Tage. U͑la sagte: Die Halakha ist, wie die Leute von Ṭiberjas verfahren. Da sprach R. Naḥman zu ihm: Die Leute von Ṭiberjas haben längst ihre Rohre zerstört.
2EINST ZOGEN DIE LEUTE VON ṬIBERJAS. Welches Waschen ist hier gemeint: wollte man sagen, das Waschen des ganzen Körpers, wieso ist dies nur mit am Šabbath gewärmtem Wasser verboten, mit am Vorabend des Šabbaths gewärmtem aber erlaubt, es wird ja gelehrt, daß man mit am Vorabend des Šabbaths gewärmtem Wasser am folgenden Tage nur Gesicht, Hände und Füße waschen dürfe, nicht aber den ganzen Körper!? Wenn aber Gesicht, Hände und Füße,
3wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: am Feste ist es als am Feste gewärmt zu betrachten und zum Waschen verboten und zum Trinken erlaubt. Demnach haben wir eine anonyme Mišna nach der Schule Šammajs!? Wir haben nämlich gelernt: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe kein Wasser für die Füße aufwärmen, es sei denn, daß es auch zum Trinken brauchbar ist; die Schule Hillels erlaubt dies.
4R. Iqa b. Ḥananja erwiderte: Hier handelt es sich um das Abspülen des ganzen Körpers, und zwar nach dem Tanna der folgenden Lehre: Man darf nicht den ganzen Körper abspülen, weder mit warmem noch mit kaltem Wasser — so R. Meír, R. Šimo͑n erlaubt dies; R. Jehuda sagt, mit warmem sei es verboten und mit kaltem erlaubt.
5R. Ḥisda sagte: Der Streit besteht nur bezüglich eines Gefäßes, in einem Bodenkessel aber ist es nach aller Ansicht erlaubt. — Aber beim Ereignis mit den Leuten von Ṭiberjas handelte es sich ja um einen Bodenkessel, dennoch haben die Rabbanan es verboten!? — Vielmehr, ist dies gesagt worden, so wird es wie folgt lauten: Der Streit besteht nur bezüglich eines Bodenkessels, in einem Gefäße aber ist es nach aller Ansicht verboten.
6Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist wie R. Jehuda. R. Joseph sprach zu ihm: Hast du dies ausdrücklich gehört oder durch einen Schluß gefolgert? — Wieso durch einen Schluß? — R. Tanḥum sagte im Namen R. Joḥanans im Namen R. Jannajs im Namen Rabhs: Überall, wo du findest, daß zwei einen Streit führen und ein anderer den Ausschlag gibt, ist die Halakha wie der Ausschlaggebende, ausgenommen ist die Halakha bezüglich der Bedeutungslosigkeit des Lappens, wobei, obgleich R. Elie͑zer erschwerend und R. Jehošua͑ erleichternd ist, und R. A͑qiba den Ausschlag gibt, die Halakha dennoch nicht wie der Ausschlaggebende ist; erstens, weil R. A͑qiba der Schüler ist, und zweitens, weil
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.