Schabbat — Blatt 43b

1wo Honig vorhanden ist, wie aber ist dies bezüglich der Regenzeit zu erklären, wo kein Honig vorhanden ist!? — Dies bezieht sich auf die zwei Honigwaben. — Diese sind ja Abgesondertes!? — Wenn man damit gerechnet hat. —

2Weshalb lehrt er demnach, wenn es verboten ist, falls man damit nicht gerechnet hat, im Schlußsatze: nur darf man nicht beabsichtigen, [die Bienen] einzufangen, er sollte doch beim selben Falle einen Unterschied lehren: diese Worte gelten nur in dem Falle, wenn man damit gerechnet hat, wenn man aber damit nicht gerechnet hat, ist es verboten!? — Folgendes lehrt er uns: selbst wenn man damit gerechnet hat, darf man nicht beabsichtigen, [die Bienen] einzufangen. —

3Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Šimo͑n, so hält er ja nichts vom Abgesonderten, und wenn nach R. Jehuda, so nutzt es ja nicht, daß man [das Einfangen] nicht beabsichtigt, er ist ja der Ansicht, auch die unbeabsichtigte Tätigkeit sei verboten!? — Tatsächlich nach R. Jehuda, und [die Worte] ‘nicht beabsichtigen [die Bienen] einzufangen’ sind zu verstehen, man verfahre nicht wie mit einem Fangnetze; man lasse Spielraum, damit sie nicht gefangen bleiben.

4R. Aši erwiderte: Lehrt er denn etwa: im Sommer, beziehungsweise: in der Regenzeit? Es heißt vielmehr: bei Sonnenschein wegen der Sonne und bei Regen wegen des Regens; dies kommt in den Tagen des Nisan und des Tisri vor, wo Sonne, Kälte und Regen vorkommen und Honig vorhanden ist.

5R. Šešeth sprach zu ihnen: Gehet und saget R. Jiçḥaq: Längst hat R. Hona in Babylonien deine Lehre erörtert. R. Hona sagte nämlich: Man darf für einen Toten einen Schutzbehang wegen des Lebenden machen, nicht aber darf man für einen Toten einen Schutzbehang wegen des Toten machen. —

6Worauf bezieht sich dies? — R. Šemuél b. Jehuda sagte, ebenso lehrte Šila Mari: Wenn ein Toter in der Sonne liegt, so kommen zwei Leute und setzen sich an beiden Seiten desselben, und sobald ihnen unten heiß wird, hole der eine ein Ruhebett und setze sich darauf, und ebenso hole der andere ein Ruhebett und setze sich darauf; wird ihnen oben heiß, so holen sie eine Matte und breiten sie über sich aus. Sodann stelle der eine das Ruhebett auf und gehe fort, und ebenso stelle der andere das Ruhebett auf und gehe fort. Der Schutzbehang entsteht dann von selbst.

7Es wurde gelehrt: Wenn ein Toter in der Sonne liegt, so lege man ihn, wie R. Jehuda im Namen Šemuéls sagt, von Bett zu Bett; R. Ḥenana b. Šelemja sagt im Namen Rabhs, man lege auf ihn einen Laib Brot oder ein Kind, sodann darf man ihn forttragen. Wenn ein Laib Brot oder ein Kind vorhanden ist, stimmen alle überein, daß es erlaubt ist, sie streiten nur über den Fall, wenn ein solches nicht vorhanden ist: einer ist der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße eine Fortbewegung, und der andere ist der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße nicht Fortbewegung.

8Es wäre anzunehmen, daß sie denselben Streit führen, wie die folgenden Tannaím: Man darf keinen Toten vor einer Feuersbrunst retten. R. Jehuda b. Laqiš sagte: Ich hörte, daß man einen Toten vor einer Feuersbrunst retten darf. In welchem Falle: ist ein Laib Brot oder ein Kind vorhanden, was ist demnach der Grund des ersten Tanna, und ist ein solches nicht vorhanden, was ist der Grund des R. Jehuda b. Laqiš? Wahrscheinlich streiten sie über die umständliche Fortbewegung: einer ist der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße eine Fortbewegung, und der andere ist der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße keine Fortbewegung. — Nein, alle sind der Ansicht, die umständliche Fortbewegung heiße eine Fortbewegung, und folgendes ist der Grund des R. Jehuda b. Laqiš: da ein Mensch um seinen Toten in Aufregung ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.