Schabbat — Blatt 44a

1könnte er, wenn man ihm dies nicht erlaubt, [das Feuer] löschen. R. Jehuda b. Šila sagte im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: Die Halakha ist bezüglich eines Toten wie R. Jehuda b. Laqiš.

2JEDOCH DARF MAN VOM ÖL NICHTS NUTZNIESSEN, WEIL ES NICHT VORRÄTIGES IST. Die Rabbanan lehrten: Das in der Lampe oder im Teller zurückbleibende Öl ist verboten; R. Šimo͑n erlaubt es.

3MAN DARF EINE NEUE LAMPE FORTBEWEGEN, NICHT ABER EINE GEBRAUCHTE; R. Šimo͑n SAGT, MAN DÜRFE JEDE LAMPE FORTBEWEGEN, NUR NICHT EINE LAMPE, DIE AM ŠABBATH BRENNT.

4GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man darf eine neue Lampe fortbewegen, nicht aber eine gebrauchte — so R. Jehuda. R. Meír sagt, man dürfe jede Lampe fortbewegen, nur nicht eine Lampe, die am Šabbath gebrannt hat. R. Šimo͑n sagt, nur nicht eine Lampe, die am Šabbath brennt, und wenn sie erlischt, dürfe man sie fortbewegen. Ein Trinkgefäß aber, einen Teller oder eine Glasleuchte darf man nicht von ihrer Stelle rühren. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagt, man dürfe [das Öl] einer erloschenen Lampe oder das herabtriefende Öl einer sogar brennenden Lampe gebrauchen.

5Abajje sagte: R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n ist in einer Beziehung der Ansicht seines Vaters, und in einer Beziehung streitet er gegen ihn. Er ist in einer Beziehung der Ansicht seines Vaters, indem er vom Abgesonderten nichts hält; und er streitet in einer Beziehung gegen ihn, denn sein Vater ist der Ansicht, nur wenn sie erloschen ist, nicht aber, wenn sie nicht erloschen ist, er aber ist der Ansicht, auch wenn sie nicht erloschen ist. —

6«Ein Trinkgefäß aber, einen Teller oder eine Glasleuchte, darf man nicht von ihrer Stelle rühren.» Womit sind diese anders? U͑la erwiderte: Der Schlußsatz vertritt die Ansicht R. Jehudas.

7Mar Zuṭra wandte ein: Wieso heißt es demnach «aber»!? Vielmehr, erwiderte Mar Zuṭra, tatsächlich die des R. Šimo͑n, denn R. Šimo͑n erlaubt es nur bei einem kleinen Lichte, bei dem man damit rechnet, nicht aber bei diesen großen [Gefäßen]. —

8Es wird ja aber gelehrt, [das Öl,] das in einer Lampe oder in einem Teller zurückbleibt, sei verboten, und nach R. Šimo͑n erlaubt!? — Hier handelt es sich um einen Teller gleich einem Lichte, dort aber um einen Teller gleich einem Trinkgefäße.

9R. Zera sagte: [Das Fortbewegen] einer Standlampe, die man am Šabbath gebrannt hat, ist nach demjenigen, der es sonst erlaubt, verboten, und nach demjenigen, der es sonst verbietet, erlaubt. — Demnach gibt es nach R. Jehuda ein Abgesondertes wegen Schmierigkeit, nicht aber ein Abgesondertes wegen verbotenen Gebrauches, und [dem widersprechend] wird ja aber gelehrt, R. Jehuda sagt, man dürfe jede Metallampe fortbewegen, ausgenommen eine Lampe, die man am Šabbath gebrannt hat!? — Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Zera sagte: [Das Fortbewegen] einer Standlampe, die man am Šabbath gebrannt hat, ist nach aller Ansicht verboten, und die man nicht gebrannt hat, ist nach aller Ansicht erlaubt.

10R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Ein Ruhebett, das man zum [Aufbewahren von] Geld bestimmt hat, darf man nicht fortbewegen. R. Naḥman b. Jiçḥaq wandte ein: Man darf eine neue Lampe fortbewegen, nicht aber eine gebrauchte.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.