Schabbat — Blatt 45b

1Wie ist es nach R. Šimo͑n bei unreifen Feigen? Dieser erwiderte: Nach R. Šimo͑n gibt es Abgesondertes nur bei Trockenfeigen und Rosinen. —

2Hält denn Rabbi nichts vom Abgesonderten, wir haben ja gelernt: Man darf [am Feste] keine Steppentiere tränken und schlachten, wohl aber darf man Haustiere tränken und schlachten. Hierzu wird gelehrt: Steppentiere heißen solche, die zur Zeit des Pesaḥfestes ausgetrieben und zur Zeit des [ersten] Regenfalles eingetrieben werden; Haustiere heißen solche, die zur Weide außerhalb des Stadtgebietes ausgetrieben werden und zurückkommen und innerhalb des Stadtgebietes übernachten. Rabbi sagt, diese und jene heißen Haustiere, Steppentiere heißen solche, die immer auf der Wiese weiden und weder im Sommer noch in der Regenzeit nach einer bewohnten Gegend kommen!? —

3Wenn du willst, sage ich: auch diese gleichen Trockenfeigen und Rosinen. Wenn du willst, sage ich: er sagte jenes nur nach der Ansicht R. Šimo͑ns, während er selbst nicht dieser Ansicht ist.

4Wenn du aber willst, sage ich: er sagte dies nach der Ansicht der Rabbanan; nach mir gibt es überhaupt kein Abgesondertes, aber auch ihr solltet mir zugeben, daß solche, die zur Zeit des Pesaḥfestes ausgetrieben und zur Zeit des [ersten] Regenfalles eingetrieben werden, Haustiere sind, worauf sie erwiderten: nein, solche sind Steppentiere.

5Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Man sagte, daß die Halakha wie R. Šimo͑n sei. — Aber kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, ein Greis aus Qarva, manche sagen, aus Sarva, fragte ja R. Joḥanan, ob man am Šabbath ein Hühnernest fortbewegen dürfe, und dieser erwiderte, es sei nur für die Hühner da!? — Dies gilt von dem Falle, wenn sich ein totes Küchlein darin befindet. —

6Allerdings nach Mar b. Amemar, der im Namen Rabas sagte, R. Šimo͑n pflichte bei bezüglich toter Tiere, daß es verboten sei, wie ist dies aber nach Mar dem Sohne R. Josephs zu erklären, der im Namen Rabas sagte, R. Šimo͑n streite auch bezüglich toter Tiere, daß es nämlich auch bei diesen erlaubt sei!? — Dies gilt von dem Falle, wenn sich ein Ei darin befindet. —

7R. Naḥman sagte ja aber, wer vom Abgesonderten hält, halte auch vom Neuentstandenen, und wer vom Abgesonderten nicht hält, halte auch nicht vom Neuentstandenen!? — Wenn sich ein Brutei darin befindet.

8Als R. Jiçḥaq b. Joseph kam, sagte er im Namen R. Joḥanans, die Halakha sei wie R. Jehuda. R. Jehošua͑ b. Levi sagte, die Halakha sei wie R. Šimo͑n. R. Joseph sagte: Deshalb sagte auch Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans: Man sagte, daß die Halakha wie R. Šimo͑n sei; man sagte, er selber ist aber nicht dieser Ansicht.

9Abajje sprach zu R. Joseph: Wußtest du denn nicht, daß R. Joḥanan der Ansicht R. Jehudas ist? Als einst R. Abba und R. Asi bei R. Abba aus Ḥajfa anwesend waren, fiel eine Lampe auf das Gewand R. Asis, und er nahm sie nicht fort; doch wohl aus dem Grunde, weil R. Asi ein Schüler R. Joḥanans ist und R. Joḥanan der Ansicht R. Jehudas ist, der vom Abgesonderten hält.

10Dieser erwiderte: Du sprichst von einer Lampe; anders verhält es sich bei einer Lampe, denn R. Aḥa b. Ḥanina sagte folgendes im Namen R. Asis: Reš Laqiš lehrte in Çajdan, eine Lampe, die man mit einer Hand tragen kann, dürfe man fortbewegen, und die man mit beiden Händen tragen muß, dürfe man nicht fortbewegen. R. Joḥanan aber sagt, wir stützen uns auf R. Šimo͑n nur bei einer [kleinen] Lampe, eine Fußlampe aber darf man, gleichviel, ob man sie mit einer Hand oder mit beiden Händen trägt, nicht fortbewegen. —

11Aus welchem Grunde? — Rabba und R. Joseph erklärten beide, weil man für diese einen Platz bestimmt. Abajje sprach zu R. Joseph: Auch für einen Brauthimmel wird ja ein Platz bestimmt, dennoch sagte Šemuél im Namen R. Ḥijas, man dürfe einen Brauthimmel

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.