Schabbat — Blatt 46a
1am Šabbath ausspannen und auseinandernehmen!? Vielmehr, erklärte R. Abba, dies gilt von einer Lampe aus einzelnen Gliedern. — Was ist, wenn dem so ist, der Grund des R. Šimo͑n b. Laqiš, daß er es erlaubt!? —
2Unter ‘Gliedern’ ist zu verstehen, wenn sie Kerben hat, wodurch sie wie aus Gliedern [bestehend] aussieht. Mithin darf man [eine Fußlampe] aus Gliedern, ob groß oder klein, nicht fortbewegen, ebensowenig eine große mit Kerben mit Rücksicht auf eine große aus Gliedern; ihr Streit besteht nur über eine kleine mit Kerben: einer ist der Ansicht, man habe es auch bei dieser verboten, und der andere ist der Ansicht, man habe es bei dieser nicht verboten. —
3Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, er sagte ja, die Halakha sei, wie die anonyme Mišna, und eine solche lehrt ja folgendes: Die Walze, die abnehmbar ist, wird nicht als mit diesem vereinigt betrachtet, auch wird sie mit diesem nicht mitgemessen und schützt nicht mit diesem [vor Verunreinigung] durch Bezeltung einer Leiche; ferner darf man sie am Šabbath, wenn sich Geld darauf befindet, nicht rücken.
4Wenn sich aber darauf kein Geld befindet, so ist dies erlaubt, auch wenn es sich bei Dämmerung darauf befunden hat!? R. Zera erwiderte: Um nicht den Worten R. Joḥanans zu widersprechen, wird unsere Mišna [zu erklären] sein: wenn während der ganzen Dämmerung darauf kein Geld vorhanden war.
5R. Jehošua͑ b. Levi erzählte: Einst kam Rabbi nach Diosaphra und entschied da bezüglich einer Fußlampe, wie R. Šimo͑n bei der Lampe. Sie fragten: Entschied er bezüglich einer Fußlampe, wie R. Šimo͑n bei einer [kleinen] Lampe, daß es erlaubt sei, oder entschied er bezüglich einer Fußlampe, daß es verboten sei, und bezüglich einer [kleinen] Lampe, wie R. Šimo͑n, daß es erlaubt sei? — Dies bleibt unentschieden.
6R. Malkija kehrte einst bei R. Šimlaj ein und trug da ein Licht um, da war R. Šimlaj darüber unwillig. R. Jose der Galiläer kehrte einst in die Ortschaft R. Joses, des Sohnes R. Ḥaninas, ein und trug da ein Licht um; da war R. Jose, Sohn des R. Ḥanina, darüber unwillig. R. Abahu pflegte, wenn er in die Ortschaft des R. Jehošua͑ b. Levi kam, ein Licht umzutragen, und wenn er in die Ortschaft R. Joḥanans kam, kein Licht umzutragen. — Wie du es nimmst: war er der Ansicht R. Jehudas, so sollte er nach R. Jehuda verfahren, und war er der Ansicht R. Šimo͑ns, so sollte er nach R. Šimo͑n verfahren!? — Tatsächlich war er der Ansicht R. Šimo͑ns, jedoch unterließ er es wegen der Ehrung R. Joḥanans.
7R. Jehuda sagte: Eine Öllampe darf man fortbewegen, eine Naphtalampe darf man nicht fortbewegen. Rabba und R. Joseph sagen beide, auch eine Naphtalampe dürfe man fortbewegen, da sie zum Zudecken eines Gefäßes verwendbar ist.
8R. Ivja kehrte einst bei Raba ein, und während seine Füße noch mit Kot beschmutzt waren, setzte er sich vor Raba aufs Bett. Raba nahm ihm dies übel, und da er ihn quälen wollte, sprach er zu ihm: Aus welchem Grunde lehren Rabba und R. Joseph beide, daß man auch eine Naphtalampe fortbewegen darf? Dieser erwiderte: Weil sie zum Zudecken eines Gefäßes verwendbar ist. — Demnach sollte man jede Scherbe auf dem Hofe fortbewegen dürfen, weil sie zum Zudecken eines Gefäßes verwendbar ist!? Dieser erwiderte: Jene trägt den Charakter eines Gerätes, diese tragen nicht den Charakter eines Gerätes.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.