Schabbat — Blatt 47a
1lasse man Lampe, Öl und Docht, da sie Untersatz für eine verbotene Sache sind.
2R. Zera sagte im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans im Namen R. Ḥaninas im Namen des R. Romanus: Mir erlaubte Rabbi, eine Räucherpfanne samt der Asche fortzubewegen. Da sprach R. Zera zu R. Asi: Kann R. Joḥanan denn dies gesagt haben, wir haben ja gelernt: Man dürfe sein Kind mit einem Steine in der Hand tragen oder einen Korb und ein Stein darin, und hierzu sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, dies gelte von einem Korbe voll Früchte. Nur wenn Früchte darin sind, nicht aber, wenn keine Früchte darin sind!?
3Eine Weile war er bestürzt, dann erwiderte er: Hier ebenfalls, wenn [in der Räucherpfanne] Weihrauchstückchen sich befinden. Abajje wandte ein: Hatten denn die Weihrauchstückchen im Hause Rabbis einen Wert!?
4Wolltest du erwidern, weil sie für Arme einen Wert haben, so haben wir ja gelernt, Kleidungsstücke der Armen für Arme und Kleidungsstücke der Reichen für Reiche, nicht aber die der Armen für Reiche!? Vielmehr, sagte Abajje, wie dies bei einem Kotbecken der Fall ist.
5Raba sprach: Dagegen ist zweierlei einzuwenden; erstens ist ein Kotbecken ekelhaft, während diese nicht ekelhaft ist, und zweitens ist das Kotbecken offen, während diese zugedeckt ist. Vielmehr, sagte Raba, als wir bei R. Naḥman waren, pflegten wir die Kohlenpfanne der Asche wegen fortzubewegen, obgleich Bruchstücke von Holzgefäßen darin waren. Man wandte ein: Sie stimmen darin überein, daß man [eine Lampe] nicht fortbewegen darf, wenn sich darin Dochtfetzen befinden. Abajje erwiderte: Dies wurde für Galiläa gelehrt.
6Levi b. Šemuél traf R. Abba und R. Hona b. Ḥija vor der Tür R. Honas stehen und fragte sie: Darf man am Šabbath ein Weberbett zusammenstellen? Diese erwiderten: Man darf dies. Als er hierauf zu R. Jehuda kam, sprach dieser: Rabh und Šemuél sagen beide, wer ein Weberbett am Šabbath aufstellt, sei ein Sündopfer schuldig.
7Man wandte ein: Wer einen Arm in einen Kandelaber einsetzt, ist ein Sündopfer schuldig; eine [Pinsel]stange der Kalkanstreicher darf man nicht zusammensetzen, hat man sie zusammengesetzt, so ist man frei, jedoch ist es von vornherein verboten. R. Simaj sagte: Wer ein gebogenes Blashorn [zusammensetzt], ist schuldig, wer ein einfaches Blashorn [zusammensetzt], ist frei!? — Jene sind der Ansicht des Tanna der folgenden Lehre: Bettuntersätze, Bettfüße oder Zieltäfelchen darf man nicht einsetzen, hat man sie eingesetzt, so ist man frei,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.