Schabbat — Blatt 47b

1jedoch ist es von vornherein verboten; man darf sie nicht befestigen, hat man sie befestigt, so ist man ein Sündopfer schuldig. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, ist es lose, so ist es erlaubt.

2Im Hause R. Ḥamas hatten sie ein Klappbett, und als sie es einst am Feste aufstellten, sprach einer der Jünger zu Raba: Du denkst wohl, weil dies ein indirektes Bauen ist; zugegeben, daß dies kein biblisches Verbot ist, aber immerhin ist dies ja ein rabbanitisches Verbot! Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, welcher sagt, ist es lose, so ist es erlaubt.

3MAN DARF UNTER DIE LAMPE EIN GEFÄSS ZUM AUFFANGEN DER FUNKEN SETZEN, JEDOCH DARF MAN DARIN KEIN WASSER TUN, WEIL MAN DANN LISCHT.

4GEMARA. Man entzieht doch aber das Gefäß der Benutzbarkeit!? R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Funken sind bedeutungslos.

5JEDOCH DARF MAN DARIN KEIN WASSER TUN, WEIL MAN DANN LISCHT. Es wäre also anzunehmen, daß eine anonyme Mišna die Ansicht R. Joses vertritt, welcher sagt, was ein Löschen verursachen kann, sei verboten. —

6Glaubst du, allerdings sagt R. Jose es vom Šabbath, sagt er es etwa vom Vorabend des Šabbaths!? Wolltest du sagen, hier ebenfalls am Šabbath, so wird ja gelehrt: Man darf am Šabbath ein Gefäß zum Auffangen der Funken unter die Lampe setzen, und um so mehr am Vorabend des Šabbaths; jedoch darf man darin kein Wasser tun, selbst am Vorabend des Šabbaths, und um so weniger am Šabbath, weil man dann lischt. Vielmehr, sagte R. Aši, du kannst auch sagen, daß hier die Ansicht der Rabbanan vertreten ist, denn hierbei ist es anders, weil man dadurch das Erlöschen beschleunigt.

7WORIN MAN [SPEISEN] WARMSTELLEN DARF, UND WORIN MAN SIE NICHT WARMSTELLEN DARF. MAN DARF NICHT WARMSTELLEN IN TRESTER, NICHT IN DUNG, NICHT IN SALZ, NICHT IN KALK, NICHT IN SAND, OB FEUCHT ODER TROCKEN,

8NICHT IN STROH, NICHT IN TRAUBENSCHALEN, NICHT IN WATTE, NICHT IN GRÄSER, WENN SIE FEUCHT SIND, WOHL ABER, WENN SIE TROCKEN SIND.

9GEMARA. Sie fragten: Wird dies von Oliventrestern gelehrt, in Sesamtrestern aber ist es erlaubt, oder wird dies von Sesamtrestern gelehrt, und um so mehr ist es in Oliventrestern [verboten]? —

10Komm und höre: R. Zera sagte im Namen von jemandem aus der Schule R. Jannajs: Man darf einen Korb, in dem [Speisen] warmgestellt sind, nicht auf Oliventrestern stellen.

11Schließe hieraus, daß dies von Oliventrestern gelehrt wird. Tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist das Warmstellen auch in Sesamtrester verboten,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.