Schabbat — Blatt 57a

1WOMIT EINE FRAU AUSGEHEN DARF, UND WOMIT SIE NICHT AUSGEHEN DARF.

2EINE FRAU DARF NICHT MIT WOLLENEN, LINNENEN ODER LEDERNEN SCHNUREN AM KOPFE AUSGEHEN; SIE DARF DAMIT KEIN REINIGUNGSBAD NEHMEN, OHNE SIE GELÖST ZU HABEN.

3FERNER NICHT MIT EINEM STIRNSCHMUCKE ODER KOPFSCHMUCKE, WENN SIE NICHT ANGENÄHT SIND; AUF ÖFFENTLICHES GEBIET AUCH NICHT MIT EINER KOPFBINDE.

4FERNER NICHT MIT EINER GOLDENEN STADT, MIT EINER HALSKETTE, MIT RINGEN, MIT EINEM FINGERRINGE OHNE PETSCHAFT UND MIT EINER UNGEÖHRTEN NADEL.

5IST SIE MIT DIESEN AUSGEGANGEN, SO IST SIE KEIN SÜNDOPFER SCHULDIG.

6GEMARA. Wer spricht hier vom Reinigungsbade?

7R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Dies ist eine Begründung: eine Frau darf mit wollenen oder linnenen Haarschnüren aus dem Grunde nicht ausgehen, weil die Weisen gesagt haben, sie dürfe damit, ohne sie gelöst zu haben, am Wochentage kein Reinigungsbad nehmen. Und da sie damit, ohne sie gelöst zu haben, am Wochentage kein Reinigungsbad nehmen darf, so darf sie am Šabbath damit nicht ausgehen, weil sie, wenn sie ein obligatorisches Reinigungsbad zu nehmen hat, sie lösen und vier Ellen auf öffentlichem Gebiete tragen könnte.

8R. Kahana fragte Rabh: Wie verhält es sich mit geflochtenen Schnüren? Dieser erwiderte: Du sprichst von geflochtenen; bei geflochtenen haben sie dies nicht angeordnet. Ebenso wird gelehrt: R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagte: Bei allem, was geflochten, haben sie es nicht angeordnet.

9Manche sagen, R. Hona habe folgendes erzählt: Ich sah, daß meine Schwestern [beim Waschen] darauf nicht achteten. –

10Welchen Unterschied gibt es zwischen dieser Lesart und jener Lesart? –

11Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen in dem Falle, wenn diese schmutzig sind. Nach der Lesart, bei allem Geflochtenen haben sie dies nicht angeordnet, sind auch diese Geflochtenes, und nach der Lesart, man achte nicht darauf, achte man darauf wohl, wenn sie schmutzig sind.

12Dort haben wir gelernt: Folgendes gilt als Trennung bei einem Menschen: Wollene, linnene oder lederne Schnüre, die Mädchen am Kopfe [tragen]; R. Jehuda sagt, aus Wolle und aus Haar gelten sie nicht als Trennung, weil das Wasser durch diese dringt. R. Hona sagte: Dies wurde von allem gelehrt, was Mädchen am Kopfe [tragen].

13R. Joseph wandte ein: Was schließt dies aus: wollte man sagen, die Hals [schnür], und zwar aus Wolle, so gilt dies ja, wenn Weiches auf Hartem als Trennung gilt, um so mehr von Weichem auf Weichem,

14und wenn aus Linnen, so gilt dies ja, wenn Hartes auf Hartem eine Trennung bildet, um so mehr von Hartem auf Weichem!? –

15Vielmehr, sagte R. Joseph, ist folgendes der Grund R. Honas: eine Frau würgt sich nicht.

16Abajje wandte gegen ihn ein: Mädchen dürfen mit Schnürchen an den Ohren ausgehen, nicht aber mit einem Halsbande am Halse. Weshalb nicht mit einem Halsbande am Halse, wenn du nun sagst, eine Frau würge sich nicht!?

17Rabina erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.