Schabbat — Blatt 57b
1Hier handelt es sich um ein Pichelband, das sich eine Frau fest anschnürt, damit sie wohlbeleibt aussehe.
2«R. Jehuda sagt, aus Wolle und aus Haar gelten sie nicht als Trennung, weil das Wasser durch diese dringt.»
3R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Die Halakha ist bezüglich der härenen Schnüre wie R. Jehuda.
4Abajje sprach zu ihm: So die Halakha, streitet denn jemand dagegen!?
5Wolltest du sagen, er würde nicht von härenen Schnüren gesprochen haben, falls er nicht vom ersten Tanna bezüglich solcher gehört hätte, so nennt er es vielleicht nur zur Vergleichung: wie ihr mir bezüglich härener Schnüre beipflichtet, so solltet ihr mir beipflichten bezüglich wollener Schnüre.
6Es wurde gelehrt: R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Die Weisen pflichten R. Jehuda bei bezüglich härener Schnüre.
7Ebenso wird auch gelehrt: Wollene Schnüre bilden eine Trennung, härene Schnüre bilden keine Trennung; R. Jehuda sagt, weder wollene noch härene bilden eine Trennung.
8R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Dies geht auch aus der Mišna hervor, die lehrt, eine Frau dürfe mit härenen Schnüren ausgehen, ob aus eigenem oder fremdem [Haare gefertigt]. Nach wessen Ansicht: wollte man sagen, nach R. Jehuda, so ist es ja auch mit einer wollenen erlaubt; doch wohl nach den Rabbanan. Schließe hieraus, daß sie über härene Schnüre nicht streiten. Schließe hieraus.
9NICHT MIT EINEM STIRNSCHMUCKE. Was ist das für ein Stirnschmuck? R. Joseph erwiderte: Ein Schutzkügelchen.
10Abajje sprach zu ihm: Dieses sollte ja einem Amulett von einem Bewährten gleichen und erlaubt sein!? –
11Vielmehr, sagte R. Jehuda im Namen Abajjes, ein Stirnband. Desgleichen wird gelehrt: Eine Frau darf mit einem vergoldeten Haarnetze, einem Stirnschmucke, einem [an der Haube] befestigten Kopfschmucke ausgehen. –
12Was heißt Stirnschmuck und was heißt Kopfschmuck? R. Abahu erwiderte: Der Stirnschmuck reicht (ihr) von Ohr zu Ohr, der Kopfschmuck reicht bis zu den Wangen.
13R. Hona sagte: Die Armen fertigen sie aus bunten Gegenständen, die Reichen aus Silber und Gold.
14NICHT MIT EINER KOPFBINDE. R. Jannaj sagte: Ich weiß nicht, was dies für eine Kopfbinde ist: wird es von einer Sklavenbinde gelehrt, ein wollenes Kopftuch aber ist erlaubt, oder wird es von einem wollenen Kopftuche gelehrt, und um so weniger eine Sklavenbinde?
15R. Abahu erwiderte: Einleuchtend ist die Ansicht, daß es ein wollenes Kopftuch ist, und ebenso wird auch gelehrt: Eine Frau darf mit einer Kopfbinde oder einem Stemma im Hofe gehen; R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, mit einer Kopfbinde auch auf öffentlichem Gebiete. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte eine Regel: Mit dem, was man unter dem Haarnetze trägt, darf man ausgehen, und mit dem, was man über dem Haarnetze trägt, darf man nicht ausgehen. –
16Was heißt Stemma? R. Abahu erwiderte: Ein Kopfband. – Was ist das für ein Kopfband? Abajje erwiderte im Namen Rabhs: Ein Lockenhalter.
17Die Rabbanan lehrten: Drei Dinge sagten sie vom Stemma: bei ihm hat das Gesetz vom Mischgewebe nicht statt, es ist durch Aussatz nicht verunreinigungsfähig, und man darf damit [am Šabbath] nicht auf öffentliches Gebiet gehen.
18Im Namen R. Šimo͑ns sagten sie, es werde auch
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.