Schabbat — Blatt 61b

1an einen Reifen oder einen Ring binden und damit auf öffentliches Gebiet gehen.–

2Es wird ja aber gelehrt, ein bewährtes Amulett heiße dasjenige, das drei Personen geheilt hat!? –

3Das ist kein Widerspruch; das eine zur Bewährung der Person, das andere zur Bewährung des Amuletts.

4R. Papa sagte: Es ist mir entschieden, daß durch drei Amulette für drei Personen je drei Mal sowohl die Person als auch das Amulett bewährt ist, daß durch drei Amulette für drei Personen je ein Mal die Person bewährt ist und das Amulett nicht, und daß durch ein Amulett für drei Personen das Amulett bewährt ist und die Person nicht.

5Aber folgendes fragte R. Papa: Wie ist es bei drei Amuletten für eine Person, das Amulett ist entschieden nicht bewährt, ist aber dadurch die Person bewährt oder nicht. Sagen wir: er hat ihn ja geheilt, oder aber der Schutzengel dieses Mannes hat die Inschrift entgegengenommen? – Dies bleibt unentschieden.

6Sie fragten: Haftet den Amuletten eine Heiligkeit an, oder haftet ihnen keine Heiligkeit an? – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung: wollte man sagen, hinsichtlich der Rettung aus einer Feuersbrunst, so komm und höre: Segenssprüche und Amulette darf man aus einer Feuersbrunst nicht retten, selbst wenn sie Gottesnamen und viele Sätze aus der Tora enthalten; man lasse sie an ihrem Orte verbrennen.

7Und wollte man sagen, hinsichtlich der Verwahrung, so komm und höre: ist [ein Gottesname] am Griffe eines Gerätes oder am Fuße einer Bettstelle geschrieben, so schneide man ihn aus und verwahre ihn!? –

8Vielmehr, hinsichtlich des Eintretens in einen Abort: haftet ihnen eine Heiligkeit an, und es ist verboten, oder haftet ihnen keine Heiligkeit an, und es ist erlaubt? – Komm und höre: Nicht mit einem Amulett, falls es nicht von einem Bewährten herrührt. Falls es aber von einem Bewährten herrührt, darf man damit ausgehen.

9Wenn man nun sagen wollte, dem Amulett hafte eine Heiligkeit an, so kann man ja veranlaßt werden, wenn man in einen Abort einzutreten genötigt ist, es vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen!? – Hier handelt es sich um ein Wurzelamulett. –

10Es wird ja aber gelehrt: einerlei ob ein Inschriftamulett oder ein Wurzelamulett!? – Vielmehr, hier handelt es sich um einen gefährlich Kranken. – Es wird ja aber gelehrt: einerlei ob bei einem gefährlich Kranken oder bei einem ungefährlich Kranken!? –

11Vielmehr, da es heilen soll, so ist nichts dabei, auch wenn man es in der Hand hält. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.