Schabbat — Blatt 62a
1Es wird ja aber gelehrt: R. Oša͑ja sagt, nur dürfe man es nicht in der Hand halten und vier Ellen auf öffentlichem Gebiete tragen!? –
2Vielmehr, hier handelt es sich um ein mit Leder überzogenes. –
3Aber auch die Tephillin sind ja mit Leder überzogen, dennoch wird gelehrt, wer in einen Abort geht, lege in einer Entfernung von vier Ellen die Tephillin ab und trete ein!? –
4Diese wegen des Šin. Abajje sagte nämlich, das Šin der Tephillin sei eine Moše am Sinaj überlieferte Halakha. Ferner sagte Abajje, das Daleth der Tephillin sei eine Moše am Sinaj überlieferte Halakha. Ferner sagte Abajje, das Jod der Tephillin sei eine Moše am Sinaj überlieferte Halakha.
5NOCH MIT EINEM PANZER, NOCH MIT EINEM HELM, NOCH MIT EINEM BEINPANZER.
6Panzer, ein Panzerhemd. Helm. Rabh erklärte: Eine Helmkappe. Beinpanzer. Rabh erklärte: Panzerstiefel.
7EINE FRAU DARF WEDER MIT EINER GEÖHRTEN NADEL, NOCH MIT EINEM FINGERRINGE, DER EIN PETSCHAFT HAT, NOCH MIT EINER SCHNECKENSPANGE, NOCH MIT EINER SCHMINKBÜCHSE, NOCH MIT EINEM RIECHFLÄSCHCHEN AUSGEHEN.
8IST SIE DAMIT AUSGEGANGEN, SO IST SIE EIN SÜNDOPFER SCHULDIG – SO R. MEÍR; DIE WEISEN BEFREIEN DAVON BEI DER SCHMINKBÜCHSE UND BEIM RIECHFLÄSCHCHEN.
9GEMARA. U͑la sagte: Umgekehrt bei einem Manne. U͑la ist somit der Ansicht, was sich für den Mann eignet, eigne sich nicht für die Frau, und was sich für die Frau eignet, eigne sich nicht für den Mann.
10R. Joseph wandte ein: Hirten dürfen mit einem Sackmantel ausgehen. Sie lehrten dies nicht nur für die Hirten, sondern auch für jeden anderen Menschen, nur pflegen Hirten mit Sackmänteln auszugehen!?
11Vielmehr, sagte R. Joseph, U͑la ist der Ansicht, Frauen seien ein Volk für sich,
12Abajje wandte gegen ihn ein: Wer Tephillin findet, bringe sie paarweise heim, einerlei ob ein Mann oder eine Frau. Wenn du nun sagst, Frauen seien ein Volk für sich – die [Tephillin] sind ja ein von der Zeit abhängiges Gebot, und von Geboten, die von der Zeit abhängen, sind Frauen ja befreit!? –
13R. Meír vertritt hier die Ansicht, die Tephillin seien nachts anzulegen, und die Tephillin seien am Šabbath anzulegen, somit gehören sie zu den Geboten, die von der Zeit nicht abhängig sind, und zu Geboten, die von der Zeit nicht abhängig sind, sind Frauen verpflichtet. –
14Das ist ja aber ein wie unbeabsichtigtes Tragen!?
15R. Jirmeja erwiderte: Hier handelt es sich um eine Frau, die Verwalterin ist. (Rabba b. Bar Ḥana sprach im Namen R. Joḥanans:) Du hast es wohl bezüglich der Frau erklärt, wie ist es aber bezüglich des Mannes zu erklären!?
16Vielmehr, erklärte Raba, zuweilen gibt der Mann seiner Frau einen Ring mit Petschaft, um ihn in die Schatulle zu legen, und bis sie zur Schatulle kommt, legt sie ihn an die Hand, und zuweilen gibt die Frau ihrem Manne einen Ring ohne Petschaft, um ihn zur Reparatur zum Handwerker zu bringen, und bis er zum Handwerker kommt, legt er ihn an die Hand.
17NOCH MIT EINER SCHNECKENSPANGE, NOCH MIT EINER SCHMINKBÜCHSE, Was heißt Schneckenspange? Rabh erklärte: Eine Haarspange. Was heißt Schminkbüchse. Rabh erklärte: Eine Gewürzkapsel. Ebenso erklärte R. Aši, eine Gewürzkapsel.
18Die Rabbanan lehrten: Die Frau darf nicht mit einer Schminkbüchse ausgehen, ist sie ausgegangen, so ist sie ein Sündopfer schuldig – so R. Meír. Die Weisen sagen, sie dürfe nicht ausgehen, ist sie ausgegangen, sei sie frei. R. Elie͑zer sagt, die Frau dürfe von vornherein mit einer Schminkbüchse ausgehen. –
19Worin besteht ihr Streit? – R. Meír ist der Ansicht, sie gelte als Last; die Rabbanan sind der Ansicht, sie gelte als Schmuck, und sie könnte sie abnehmen und zeigen, sodann zum Tragen veranlaßt werden; R. Elie͑zer aber sagt, eine solche trägt nur eine Frau, die einen üblen Geruch hat, und eine Frau, die einen üblen Geruch hat, nimmt sie nicht ab, um zu zeigen, und wird auch nicht veranlaßt, sie vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zu tragen. –
20Es wird ja aber gelehrt, R. Elie͑zer befreie davon bei der Schminkbüchse und beim Riechfläschchen!? –
21Das ist kein Widerspruch; das eine, wo er sich auf R. Meír bezieht, das andere, wo er sich auf die Rabbanan bezieht. Wenn er gegen R. Meír streitet, der sagt, man sei ein Sündopfer schuldig, sagt er, man sei frei; wenn er gegen die Rabbanan streitet, die sagen, man sei zwar frei, jedoch sei es verboten, sagt er, es sei von vornherein erlaubt. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.