Schabbat — Blatt 64b
1Weil sie ihre Augen an der Schande geweidet haben.
2R. Šešeth sagte: Weshalb zählt die Schrift die äußerlichen Schmucksachen zusammen mit den intimen Schmucksachen auf? Um dir zu sagen, daß, wenn man auch nur den kleinen Finger eines Weibes betrachtet, dies ebenso sei, als betrachte man ihre Scham.
3EINE FRAU DARF MIT HÄRENEN [HAAR]SCHNÜREN AUSGEHEN, OB AUS EIGENEM, AUS FREMDEM ODER AUS TIERHAAR [GEFERTIGT];
4FERNER AUCH MIT EINEM STIRNSCHMUCKE UND EINEM KOPFSCHMUCKE, WENN SIE FESTGENÄHT SIND, UND IM HOFE
5AUCH MIT EINER KOPFBINDE UND EINER PERÜCKE. FERNER MIT WATTE IM OHRE UND IN DER SANDALE, ODER DIE SIE WEGEN DER MONATSBLUTUNG TRÄGT;
6FERNER MIT EINEM PFEFFER- ODER SALZKORN UND ALLEM ANDEREN, WAS SIE IN DEN MUND GETAN; JEDOCH DARF SIE ES AM ŠABBATH NICHT VON VORNHEREIN HINEINTUN; FÄLLT ES HERAUS, SO DARF SIE ES NICHT WIEDER HINEINTUN.
7MIT EINEM EINGESETZTEN ZAHNE ODER EINEM GOLDENEN ZAHNEIST ES NACH RABBI ERLAUBT UND NACH DEN WEISEN VERBOTEN.
8GEMARA. Und alles ist nötig. Hätte er nur vom eigenen [Haar] gelehrt, [so könnte man glauben,] weil es nicht widerlich ist, nicht aber mit fremdem, das widerlich ist.
9Hätte er uns nur vom fremden gelehrt, [so könnte man glauben,] weil es derselben Art ist, nicht aber mit dem eines Tieres, das nicht derselben Art ist. Daher ist alles nötig.
10Es wird gelehrt: Nur darf eine Junge nicht mit dem [Haar] einer Alten und eine Alte nicht mit dem einer Jungen ausgehen. –
11Erklärlich ist es bezüglich einer Alten mit dem [Haar] einer Jungen, denn es ist zu ihrem Vorteile und sie könnte zum Zeigen veranlaßt werden, weshalb aber nicht eine Junge mit dem einer Alten, es ist ja zu ihrem Nachteile!? – Da er von einer Alten mit dem einer Jungen lehrt, lehrt er auch von einer Jungen mit dem einer Alten.
12IM HOFE AUCH MIT EINER KOPFBINDE UND EINER PERÜCKE. Rabh sagte: Mit allem, womit die Weisen auf öffentliches Gebiet auszugehen verboten haben, darf man auch in den Hof nicht gehen, ausgenommen ist die Kopfbinde und die Perücke.
13R. A͑nani b. Sason sagte im Namen R. Jišma͑éls: Bei allem ist es ebenso, wie bei der Kopfbinde. –
14Wir haben gelernt: Im Hofe auch mit einer Kopfbinde und einer Perücke. Richtig ist dies nun nach Rabh, gegen R. A͑nani b. Sason aber ist dies ja ein Einwand!? – R. A͑nani b. Sason sagte dies im Namen des R. Jišma͑él b. Jose, und R. Jišma͑él b. Jose, der ein Tanna ist, streitet dagegen. –
15Womit sind diese nach Rabh anders? U͑la erwiderte: Damit [die Frau] ihrem Manne nicht verächtlich werde. Es wird nämlich gelehrt: Und die an ihrer Monatsblutung leidet. Hierzu sagten die früheren Gelehrten, sie dürfe sich weder schminken noch pudern, noch mit bunten Kleidern putzen. Später trat R. A͑qiba auf und lehrte: Dadurch machst du sie ja ihrem Manne verächtlich, und es kann dazu kommen, daß sich ihr Mann von ihr scheiden läßt. Worauf aber deutet der Schriftvers: und die an ihrer Monatsblutung leidet? Sie werde solange als Monatsblutende betrachtet, bis sie im Wasser gebadet hat.
16R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Alles, was die Rabbanan des Anscheines wegen verboten haben, ist auch in den geheimsten Gemächern verboten. –
17Wir haben gelernt, nicht mit einer Glocke, auch wenn sie verstopft ist, und ein Anderes lehrt, man verstopfe ihm die Glocke am Halse und führe es auf dem Hofe umher!? –
18Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.