Schabbat — Blatt 68b

1Demnach ist er, wenn er es nicht vergessen hat, für jede Arbeit besonders schuldig; wieso lehrt er nun: wer an mehreren Šabbathen mehrere Arbeiten verrichtet und gewußt hat, daß es Šabbath ist, ist wegen jeder [Haupt] arbeit besonders schuldig, er sollte doch lehren: Wer das Grundgesetz vom Šabbath gekannt hat, und um so mehr im genannten Falle!? – Vielmehr, unsere Mišna spricht von einem, der es einst gekannt und später vergessen hat, und auch der Fall von Rabh und Šemuél gleicht dem Falle, wenn man es gekannt und später vergessen hat, und die Lehre lautet wie folgt: Rabh und Šemuél sagen beide, auch wer als Kind unter Nichtjuden geraten ist, oder ein Proselyt, der sich (unter Nichtjuden) bekehrt hat, gleiche dem, der es gekannt und später vergessen hat, und ist schuldig.

2R. Joḥanan und R. Šimo͑n b. Laqiš sagen beide, nur der es gekannt und später vergessen hat, der aber als Kind unter Nichtjuden geraten ist, oder ein Proselyt, der sich (unter Nichtjuden) bekehrt hat, ist frei. Man wandte ein: Sie sagten eine allgemeine Regel bezüglich des Šabbaths: Wer das Grundgesetz vom Šabbath vergessen und mehrere Arbeiten an mehreren Šabbathen verrichtet hat, ist nur einmal schuldig. Zum Beispiel: wenn jemand, der als Kind unter Nichtjuden geraten ist, oder ein Proselyt, der sich (unter Nichtjuden) bekehrt hat, mehrere Arbeiten an mehreren Šabbathen verrichtet, so ist er nur ein Sündopfer schuldig; ferner ist dieser wegen [des Essens] von Blut oder Talg und wegen des Götzendienstes nur einmal schuldig. Monobaz befreit ihn.

3Monobaz erläuterte dies vor R. A͑qiba wie folgt: Wer es vorsätzlich tut, heißt ein Sünder, und wer es versehentlich tut, heißt ein Sünder, wie nun vorsätzlich, wenn er Kenntnis hatte, ebenso versehentlich, wenn er Kenntnis hatte. Da sprach R. A͑qiba zu ihm: Demnach könnte ich zu deinen Worten noch hinzufügen: wie vorsätzlich, wenn er bei der Handlung Kenntnis hatte, ebenso versehentlich, wenn er bei der Handlung Kenntnis hatte!?

4Dieser erwiderte; Allerdings, um so mehr. Darauf sprach jener: Dies, wie du es erklärst, heißt nicht versehentlich, sondern vorsätzlich.

5Erklärlich ist es nach Rabh und Šemuél, daß er es als Beispiel von einem Kinde lehrt, gegen R. Joḥanan und R. Šimo͑n b. Laqiš aber ist dies ja ein Einwand!? – R. Joḥanan und R. Šimo͑n b. Laqiš können dir erwidern: Da ist ja Monobaz, der einen solchen befreit, wir sind der Ansicht Monobaz’. –

6Was ist der Grund Monobaz’? – Es heißt: eine Bestimmung gilt für euch, für den, der versehentlich tut, und darauf folgt: wer aber mit erhobener Hand tut; er vergleicht den, der versehentlich tut, mit dem, der vorsätzlich tut; wie vorsätzlich, wenn er bei der Handlung Kenntnis hatte, ebenso versehentlich, wenn er bei der Handlung Kenntnis hatte. –

7Wofür verwenden die Rabbanan [die Worte] eine Bestimmung? – Sie verwenden sie für folgende Lehre, die R. Jehošua͑ b. Levi seinen Sohn lehrte: Es heißt:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.